Firmenwagen - Weg zur Arbeit

  • Hallo zusammen,


    ich arbeite bei einem IT Diensleister und bin so gut wie des ganze Jahr bei Kunden direkt vor Ort (Mo-Fr im Hotel und über das WE zuhause).
    Bisher habe ich die Fahrten mit meinem privaten PKW zurückgelegt und 0,30€ den Kilometer Fahrtgeld bekommen. Es besteht allerdings die Aussicht auf einen Firmenwagen.
    Soweit ich mich informiert habe, muss 1% des Brutto Listenpreises + 0,03% des Brutto Listenpreises * KM zur Arbeitsstätte monatlich als geldwerten Vorteil versteuern.
    In meinem Arbeitsvertrag steht als Tätigkeitsort "ständig Wechselnde Tätigkeitsstätte". Die Kundeneinsätze können von einigen Wochen bis hin zu 2 Jahren dauern.
    Wie muss ich das versteuern? (Die 1% sind klar) Ich habe 75km bis zu meiner Firma, in der ich aber nur wenige Tage im Jahr bin. Was ist mein "Weg zur Arbeit"?


    Schomal vielen Dank im vorraus!!

  • Von meiner Firma aus garkeine. Die eigentliche Belastung käme ja dann mit der Steuererklärung. Falls ich 0,03% * 75km * Bruttolistenpreis monatlich (zu den 1%) als geldwerten Vorteil versteuern müsste, obwohl ich fast nie in der Firma bin, wäre die Variante Privatwagen + Fahrtkosten deutlich günstiger. Ein Wohnsitz näher an meiner Firma würde auch nicht viel Sinn machen, da die Projekte sonst wo sein könnten (in manchen Fällen wäre gelegentlich der wöchentliche Weg zum Kunden kürzer).

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest Dich erst einmal mit den Begriffen regelmäßige Arbeitsstätte und Auswärtstätigkeit auseinandersetzen bevor Du mutmaßt, ein Privatwagen käme Dich günstiger.

  • Meine Tätigkeit(en) sind Auswärtstätigkeiten, da ich aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten tätig bin. Wenn ich es richtig verstanden habe, habe ich keine regelmäßige Arbeitsstätte, wenn ich nicht durchschnittlich min. 1x die Woche meine Firma aufsuche.
    Mir ist nur nicht klar, wie sich das in diesem Fall mit der 0,03% Regelung verhält.

    • Offizieller Beitrag

    Mir ist nur nicht klar, wie sich das in diesem Fall mit der 0,03% Regelung verhält.

    Wie soll es sich damit verhalten, wenn die für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstelle anzuwenden ist und Du nur Fahrten anlässlich Auswärtstätigkeiten hast?

  • Genau, das wollte ich wissen, danke!
    Ich hab überall immer nur von "Fahrten zur Arbeit", "Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" etc. gelesen. Aber nie die Formulierung "Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte". Deshalb war mir nicht ganz klar, was damit genau gemeint ist.


    Vielen Dank für die schnelle Hilfe!