Leasingraten für Büroausstattung buchen

  • Moin!


    Ich nutze erst seit Kurzem den "Kaufmann", habe vorher eine einfache Belegbuchung gemacht und daher sind mir die Konten, bzw. ihre Bezeichnungen wenig geläufig.


    Ich habe meine technische Büroausstattung (Laptop, Drucker, Scanner) geleast und möchte nun die Leasingraten auf das entsprechende Konto buchen. Wenn ich nach "Leasing" suche, erscheint nur "Leasing (unbewegliche Wirtschaftsgüter)" (Kt. 4215) und "Leasingfahrzeugkosten" (Kt. 4570) - aber das passt ja nicht.


    Ich vermute, es gibt ein anderes Konto. Welches?


    Vielen Dank einstweilen...

  • Wenn ich nach "Leasing" suche, erscheint nur "Leasing (unbewegliche Wirtschaftsgüter)"


    ...das ist auch richtig so, bewegliche Wirtschaftsgüter in dieser Niedrigpreisklasse werden normalerweise nicht geleast, und auch nicht als Leasing angeboten, weil es keinen Sinn macht.
    Ist das vielleicht ein Ratenkauf oder so ähnlich.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Inzwischen ist IT-Leasing ein riesiges Thema. Über Sinn und Unsinn muss man sich im Einzelfall Gedanken machen.
    Aber wahrscheinlich ist es tatsächlich ein klassisches Leasing und kein Ratenkauf. Ich bin nicht ganz sicher, aber das Konto "Leasing - unbewegliche Wirtschaftsgüter" sollte man kopieren können für "Leasing Büroausstattung".

  • Ich bin nicht ganz sicher, aber das Konto "Leasing - unbewegliche Wirtschaftsgüter" sollte man kopieren können für "Leasing Büroausstattung".


    Nein, das Konto ist nur für unbewegliche Wirtschaftsgüter (Gewerbesteueranteil) gedacht.
    Das sind alles bewegliche Wirtschaftsgüter, die anders bewertet werden?
    MfG Günter


    Zur Info
    Künftig sind dem Gewinn hinzuzurechnen:
    Entgelte für Schulden, die wirtschaftlich mit dem Betrieb zusammenhängen
    + Renten und dauernde Lasten
    + Gewinnanteile des stillen Gesellschafters
    + 1/5 der Miet- und Pachtzinsen sowie Leasingraten, die auf bewegliche Wirtschaftsgüter entfallen
    + 3/4 der Miet- und Pachtzinsen sowie Leasingraten, die auf nicht bewegliche Wirtschaftsgüter entfallen
    + 1/4 der Aufwendungen für Konzessionen und Lizenzen
    = Summe der Finanzierungsaufwendungen
    Falls unter 100 000 EUR: Keine Hinzurechnung
    Falls über 100 000 EUR: Betrag über 100 000 EUR wird mit 25 % dem Gewinn hinzugerechnet


    Durch die Zurechnung sämtlicher Zinsen und die Finanzierungsanteile aus Mieten, Pachten und Leasingraten wird die Bemessungsgrundlage bei der Gewerbesteuer erweitert. Weil somit Kosten zur Bemessungsgrundlage für Steuern erklärt werden, müssen Unternehmen gleichwohl aus ihrer Substanz Steuern zahlen, auch wenn sie keine Erträge erwirtschaften.


    Leasingraten sind künftig nur noch beschränkt absetzbar. Betroffen sind Leasinggesellschaften bei der eigenen Refinanzierung als auch Unternehmen als Leasingnehmer. Ab 2008 ist der Zinsanteil der Leasingraten nicht mehr abzugsfähig. Weil der Zinsanteil stark schwankt und nicht offen ausgewiesen werden kann, sind Pauschalsätze festgelegt. Sie betragen für mobile Güter 20 % der Leasingrate, für Immobilien 75 %.