Dauernde Last bei Erwerb eines vermieteten Grundstücks

  • Liebe Forenmitglieder,


    ich habe 1998 von meinen Eltern ein Haus überschrieben bekommen. Der Wert wurde auf 250.000 DM per Amtsgericht ermittelt. Als Gegenleistung wurde eine dauernde monatliche Last pro Elternteil von ca. 900 DM (also 1.800 DM) pro Monat vereinbart. Der Grundbesitz ist komplett fremdvermietet. Die Mieteinnahmen übersteigen auch die Rentenzahlung. Im Jahr 2008 verstarb ein Elternteil, sodaß nur noch ca. 450 € zu zahlen sind.
    Bis einschl. Steuererklärung 2009 wurden die Zahlungen im Rahmen des § 10 Abs. 1 EStG klaglos anerkannt.
    Bei der Steuererklärung 2010 wurden die Zahlungen nicht mehr berücksichtigt, mit der Begründung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
    Ist dies richtig, oder zählt nach dem Jahressteuergesetz 2008 für die Altfälle noch die Abzugsfähigkeit (möglichst genaue Benennung des §) ?


    Danke vorab
    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Zu rechtlichen Würdigungen aus Verträgen hinsichtlich Renten, Raten, dauernden Lasten würde ich mir hier im Forum, ohne Kenntnis des konkreten Vertragsinhaltes, kein Urteil erlauben wollen. Typischer Fall für einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.