Höchstbetrag Vorsorgeaufwendungen

    • Offizieller Beitrag

    Mein AG zahlt den AG-Zuschuss zur PKV - 50% des Beitrags eben netto auf den Lohn drauf.
    Frage 1:
    Inwieweit spielt das eine Rolle und warum weiß/wusste WISO das nicht und hat nicht danach gefragt?


    WISO weiß es, aber auch nur, wenn Du die Angaben dazu korrekt eingibst.
    Daher tippe ich auf Eingabefehler.


    Zitat

    Frage 3:


    Kann man das FA eigentlich bitten, die Steuerberechnung detailiert
    schriftlich mitzuteilen - also nicht nur die Summen? Weil da steht ja
    nun nur die zu versteuernde Summe und die ist eben 2000-3000 höher (was
    die niedrigere Erstattung ja verursacht)

    Im Papierbescheid sollte die Berechung ersichtlich sein.

    • Offizieller Beitrag

    Ist doch klassische, und hier immer wieder beschriebene, Eingabefehler, bei dem die Frage nach Zuschüssen bzw. Ansprüchen ohne eigene Beitragsleistung fälschlicherweise verneint wird. Und die beitragsfreie Mitversicherung der Familienmitglieder wird dabei auch immer wieder gerne vergessen.


    Da sind im Programm so kleine Fragezeichen, die bei anklicken immer wieder ganz erstaunliche Informationen und Hilfen bieten. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Obwohl die Antwort schon Samstag kam (heute ist Mittwoch) kann ich via WISO immer noch nicht den Bescheid runterladen und vergleichen. Abgabe war mit Signatur. Hat jemand dafür eine Erklärung?

    Ist denn die entsprechende Option zur Rückübermittlung aktiviert gewesen?

    • Offizieller Beitrag

    Billy1963: Ja steht auf "elektronisch und per Post anfordern"

    Ich meinete jetzt eigentlich im Steuer-Sparbuch die Option unter Einstellungen -> ELSTER -> Versand: Der ELSTER-Steuerbescheid soll zum Herunterladen vom Finanzamt bereit gestellt werden. :S

  • Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2010 können alle Aufwendungen eines Steuerpflichtigen zu einer Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegepflicht-Versicherung abgesetzt werden. Das Programm meldet mir also bei den Angaben zur privaten Krankenversicherung:
    "Der Höchstbetrag von 3.800 € für die übrigen Versicherungen ist bereits ausgeschöpft! Weitere Versicherungen wirken sich nicht mehr aus, es sei denn, es handelt sich um Beiträge zu einer Basiskranken- oder Pflegepflichtversicherung."


    Wenn ich aber meine Beiträge zur Basiskrankversicherung erhöhe führt dies NICHT zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrags. Bei der Steuerberechnung bleiben die Vorsorgeaufwendungen auf 3.800 Euro gedeckelt.


    Kann mir jemand erklären woran das liegt?

    • Offizieller Beitrag

    Kann mir jemand erklären woran das liegt?

    Vielleicht einfach mal die Forensuchfunktion mit dem Stichwort Günstigerprüfung etc. nutzen.


    Ich habe es mal heirhin verschoben. Aber es gibt noch genügend andere Threads, die über dieses "Problem" informieren.

  • Hallo,


    möglicherweise ein leidiges Thema, aber ich hab da nichts brauchbares im Forum gefunden.


    Also: Meine übrigen Vorsorgeaufwendungen betragen lt. FA und WISO: 2913.- aber WISO weist einen Höchstbetrag von 2800.- aus und das FA nur 1900.-. Ich bin da kein Profi und kann mir den Unterschied nicht erklären. Alle übrigen Angaben zur Berechnung der Vorsorgeaufwendungen hat das FA exakt von WISO übernommen (per ELSTER).


    Kann mir das einer erklären? Mir gehen da ein paar 100er durch die Lappen.


    Danke

  • Ok danke.


    Das ominöse Feld 11 ist nicht zu finden, wenn man sich im Dialogmodus befindet (Sollte man vielleicht das nächste Mal erwähnen). Erst nach Wechsel in Formularmodus war mir das klar. Da war 2 drin, 1 gehört rein.


    Aber ich versteh trotzdem nicht, warum WISO da nicht automatisch den 1 (für ja) einträgt, wenn man weiter unten (Dialogmodus) steuerfreie AG-Zuscüsse (Zeile 24 Lohnsteuerbescheinigung) angegeben ist.


    Thx

  • Hallo,
    meine Frau hat kein eigenes zu versteuerndes Einkommen (nur 400 EUR-Job). Dadurch, dass ich für sie im Steuerprogramm keine LSt-Karte eingetragen habe, denke ich, hat das Programm diesen Fakt auch erkannt.


    Nun fehlen mir in der Rückzahlung vom FA ein paar Euro. Das FA schreibt dazu und zitiert das Gesetz:
    Gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) werden Vorsorgeaufwendungen je Kalenderjahr insgesamt bis 2.800 € abgezogen."
    Bei Steuerpflichtigen, die ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben,
    kann dagegen nur ein Höchstbetrag von 1.900 € je Ehegatten berücksichtigt werden" (§ 10 Abs. 4 Satz 2 ESTG).
    Demzufolge können Vorsorgeaufwendungen nicht wie in Ihrer Berechnung in Höhe von 4.700 € (1.900 € und 2.800 €), sondern nur in Höhe von 1.900 € je Ehegatten angesetzt werden.


    Im Satz 3 heißt des Gesetztes es aber dann weiter (das hat das FA jedoch nicht zitiert):
    3Bei zusammen veranlagten Ehegatten bestimmt sich der gemeinsame Höchstbetragaus der Summe der jedem Ehegatten unter den Voraussetzungen von Satz 1 und 2 zustehenden Höchstbeträge.


    Das heißt doch jetzt aber, dass ich eine Berücksichtigung von 2800 EUR für mich und 1900 E URfür meine Frau erhalte, und nicht wie das FA meint, für beide 1900 EUR.
    Das WISO Programm hat m.E. auch richtig gerechnet. Hat jemand dazu vielleicht einen Hinweis?


    Gruß Horst

    • Offizieller Beitrag

    Das Stichwort heißt Familienversicherung. Das FA hat mit Sicherheit Recht. Ich habe es dann mal zur vermeintlichen Lösung verschoben. Du findest über das Stichwort auch noch andere diesbezügliche Threads.

  • Hallo zusammen,


    heute habe ich den Steuerbescheid für 2011 vom Finanzamt erhalten.
    Leider erkennt das Finanzamt unter "Sonderausgaben/weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" nur 1900€ als abzugsfähig an, das WISO Steuerprogramm jedoch 2800€.
    Welche Summe ist richtig?



    • Offizieller Beitrag

    Auch diesmal verschoben. Sollte Erklärung genug sein. Und es ist schon sehr brauchbar.


    Bitte auch einmal die komfortable Forensuchfunktion nutzen.

  • Das ominöse Feld 11 ist nicht zu finden, wenn man sich im Dialogmodus befindet (Sollte man vielleicht das nächste Mal erwähnen). Erst nach Wechsel in Formularmodus war mir das klar. Da war 2 drin, 1 gehört rein.


    Danke teedee58 für diesen hilfreichen Hinweis!
    Jetzt habe ich verstanden, wo der Fehler liegt.



    Aber ich versteh trotzdem nicht, warum WISO da nicht automatisch den 1 (für ja) einträgt, wenn man weiter unten (Dialogmodus) steuerfreie AG-Zuscüsse (Zeile 24 Lohnsteuerbescheinigung) angegeben ist.

    Verstehe ich auch nicht - das wäre doch viel einfacher!

    • Offizieller Beitrag

    Danke teedee58 für diesen hilfreichen Hinweis! Jetzt habe ich verstanden, wo der Fehler liegt.

    Auf diesen Formularmodus wurde von uns aber schon vielfach hingewiesen. Das gilt nicht nur für diesen Eingabebereich. Denn nur dort kann die direkte Folge einer Eingabe im Programm nachvollziehen.


    Umgekehrt kommt man aus diesem Formularmodus mit einem Klick in die Kennziffer in den richtigen Eingabebereich des Steuerprogramms. Komischer Weise möchten viele User sich gerade diese Mühe, den Vordruck zu lesen, nicht machen.

  • Hallo miwe,


    ich bin keine Computerfachfrau, (und ich vermute, das gilt auch für viele andere Fragesteller hier) und dementsprechend habe ich manchmal mit Problemen zu kämpfen, die für Dich wahrscheinlich keine sind.


    Dieses Forum, so wie ich es verstehe, ist doch dazu da, Fragen zu stellen, wenn man nicht mehr weiterkommt. Auch wenn die dem Fachmann vielleicht dumm erscheinen...
    Das hat mit "sich keine Mühe machen wollen" in meinen Augen nicht so viel zu tun. Und solche Antworten helfen mir dann auch nicht wirklich weiter.
    Trotzdem danke für Deine Bemühungen.

  • Hallo,


    ich bin Arbeitnehmer, meine Frau ist selbständig. Da ihre Einkünfte die Einkunfts-Minimalgrenze der KV nicht übersteigt, ist sie bei mir mitversichert. Im Programm hab ich auch gar keine KV-Beiträge meiner Frau eingegeben. Trotzdem rechnet das Programm mit einem abzugsfähigen Betrag von 4700,-. Mein Finanzamt hat mir lediglich 3800,- zugesprochen, da meine Frau ja gar keine KV-Beiträge zahlt. Erkennt das Programm das nicht von selbst?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe es mal zur vermuteten Lösung verschoben. Es liegt m.E. an einem unzutreffenden Eintrag zur, im Rahmen der sogenannten Familienversicherung, beifragsfrei mitversicherten Ehefrau.

  • Hallo,
    ich habe mir gerade den Thread durchgelesen. Bei mir scheint es aber doch beim FA den Zahlendreher zu geben.
    Jedenfalls bin ich mir bzgl. meiner Angaben im Programm durchaus bewusst und auch ziemlich sicher, dass es so richtig ist :)


    Es geht um die Est von 2010:
    Meine Frau ( Beamtin, priv. versichert) von Jan bis Okt berufstätig, ab Okt / 2010 in Elternzeit/Erziehungsurlaub
    Ich (Angesteller, priv. versichert) komplett arbeitstätig.
    Deshalb ist Sie auch nicht familienversichert sondern hat Ihre Beiträge auch während der Elternzeit voll zahlen müssen.


    Für meine Frau habe ich bei "Anspruch auf Steurfreie Zuschüsse" mit "Ja" (--> Höchstbetrag 1900€) und bei mir "Nein" (Höchstbetrag 2800€) angewählt.
    Das WISO-Programm hat uns getrennte Veranlagung empfohlen.


    Warum wurden nun bei meiner Frau im Steurbescheid vom FA 1936€ bei den "Abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen" abgezogen und mir nur 1900€.
    Ich hätte erwartet, dass es bei meiner Frau 1900€ sind und bei mir von den insgesamt angefallenen Vorsorgeaufwendungen in Summe 4568€ eben nur die Höchstgrenze von 2800€.
    Wobei mir noch aufgefallen ist, dass es bei Ihr im Bescid abweichend: 1936€ gemäß §10 Abs 1Nr3 EStG heißt, was auch auf die 2800€ hindeuten könnte (s.Beitrag 5 von Rautika Sonderausgaben Höhe der übrigen Vorsorgeaufwendungen bei Ehegatten von Beamten )


    Könnte es sein, dass hier im FA bei mir einen Fehler gemacht hat?


    Danke für euren Rat.
    Markus