Höchstbetrag Vorsorgeaufwendungen

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Ehefrau sollten m.E. auch nur die 1.900€ greifen. Da diese nach meiner Kenntnis beihilfeähnliche Krankenfürsorgeansprüche (z.B. Beihilfeberechtigung Baden Württemberg) hat, greifen auch die entsprechenden steuerlichen Konsequenzen. Sollte doch in jedem Bundesland ähnlich sein.


    Bei Dir scheinen dann wohl nach dem elektronischen Datenaustausch auch irgenwelche steuerfreien Zuschüsse seitens des AG gegeben zu sein.

  • Evtl. noch als Hinweis:
    Ich habe die ESt-Eklärung ausgedruckt und verschickt - also nicht elektronisch übermittelt.
    Und es war tatsächlich so, dass bei meinem ersten Einspruch einge Angaben vom FA nicht erfasst wurden, so dass ich mittlerweile die erste Korrektur zu meinen Gunsten bekommen habe.


    Grüße
    Markus

  • Hallo Markus,


    da du keine weiteren Angeben gemacht hast, ist natürlich nicht zu beurteilen, wo bei dir der Fehler liegt.


    Du hast angegeben, angestellt zu sein. Also hast du Anspruch auf Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Deshalb beträgt auch dein Vorsorgehöchstbetrag 1900 €. Das von mir zitierte Dokument, bezieht sich nur auf Ehepartner von Beamten, die keinen eigenen Anspruch auf Beihilfe oder AG-Zuschüsse haben.


    Außerdem gilt der Vorsorgehöchstbetrag nicht für die Basisabsicherung zur KV/PV. Deshalb ist plausibel, dass für deine Ehefrau 1936 € anerkannt wurden, vermutlich hat sie Beiträge zur Basisabsicherung genau in dieser Höhe bezahlt.


    Bei dir werden von deinen Beiträge zur Basisabsicherung noch die AG-Zuschüsse abgezogen. Damit kommst du vermutlich unter die 1900 €, so dass bis zu dieser Grenze weitere gezahlte Beiträge abzugsfähig sind. Überprüfe deine Zahlen unter diesem Gesichtspunkt noch einmal!


    Viele Grüße
    Rautka