Bei der Ehefrau sollten m.E. auch nur die 1.900€ greifen. Da diese nach meiner Kenntnis beihilfeähnliche Krankenfürsorgeansprüche (z.B. Beihilfeberechtigung Baden Württemberg) hat, greifen auch die entsprechenden steuerlichen Konsequenzen. Sollte doch in jedem Bundesland ähnlich sein.
Bei Dir scheinen dann wohl nach dem elektronischen Datenaustausch auch irgenwelche steuerfreien Zuschüsse seitens des AG gegeben zu sein.