Abweichung Nr 3 Lohnsteuerbesch. und Anlage N Zeile 6 (Bruttoarbeitslohn)

  • Hallo, folgende Frage:


    Meine Frau hatte in 2010 6 Monate Elternzeit, anschließend wurde Ihr gekündigt.


    Sie war freigestellt und erhielt eine Abfindung.


    In Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung ist ein Betrag con ca. 32.000 EUR eingetragen.


    Diesen habe ich auch genauso im WISO Steuersparbuch 2011 eingetragen.


    Im "Formularmodus" taucht aber nur ein betrag von ca. 13.500 EUR auf ???


    Alle anderen Werte von der Lohnsteuerbesch. sind 1 zu 1 übernommen.


    Ich hab mich garantiert nicht vertippt !


    Kann mir jemand erklären, wiso ein niedrigerer Bruttoarbeitslohn angesetzt wird ?

    • Offizieller Beitrag

    Alle anderen Werte von der Lohnsteuerbesch. sind 1 zu 1 übernommen.

    Und Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung dann doch wohl auch. Sollte die "Differenz" dann erklären.
    Und dann klicke mal auf Steuerberechnung und schaue überrascht, wenn da wie von Geisterhand beim Bruttoarbeitslohn wieder 32.000€ stehen. ;)


    Man sollte auch einmal den Text zu den Formularzeilen betrachten.

  • Danke für die Antwort, auch wenn die "Differenz" in Zeile 19 und nicht 17 steht. Ääätsch o-)
    Noch ne andere Frage: (darf ich das hier posten oder muss ich ein neues Thema eröffnen?)


    Ich versteh zwar nicht ganz warum, aber die getrennte Veranlagung ist für dieses Jahr deutlich günstiger als die Zusammenveranlagung.
    (Ich hoher Bruttoarbeitslohn und klasse 3, sie niedriger Bruttoarbeitslohn inkl. Abfindung und klasse 5)
    Was ich aber nicht kapier: Eine Erhöhung ihrer Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit führt insgesamt zu einer
    niedrigeren Erstattung ??

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die Antwort, auch wenn die "Differenz" in Zeile 19 und nicht 17 steht. Ääätsch o-)

    Im "Formularmodus" taucht aber nur ein betrag von ca. 13.500 EUR auf ???

    Es steht in Zeile 17 der Anlage N, also dem Formular (wie von Dir geschrieben). ;)

    Ich versteh zwar nicht ganz warum, aber die getrennte Veranlagung ist für dieses Jahr deutlich günstiger als die Zusammenveranlagung.
    (Ich hoher Bruttoarbeitslohn und klasse 3, sie niedriger Bruttoarbeitslohn inkl. Abfindung und klasse 5)

    Da kann hier niemand etwas nachvollziehen, weil ihm dazu die zahlen fehlen. Es können natürlich auch falsche Eingaben/Zuordnungen das Verhältnis Zusammenveranlagung - getrennte Veranlagung beeinflussen.

    Was ich aber nicht kapier: Eine Erhöhung ihrer Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit führt insgesamt zu einer niedrigeren Erstattung ??

    Kann ich nicht nachvollziehen.

  • okay, Zeile 17 Feld 166 in der Anlage N.
    Und ja - so wie in deinem Bild sieht es auch bei mir aus. Danke !
    Kann man aber grundsätzlich eine Ausssage dazu treffen unter welchen "Bedingungen" sich eine getrennte Veranlagung lohnt ?
    Bisher komme ich bei "ihr" (also meiner Frau :) ) nicht über den Werbunkskostenpauschbetrag von 920 EUR.
    Wenn ich aber "Werbungskosten, die direkt den steuerpflichtigen Entschädigungen und dem Arbeitslohn für mehrere Jahre zuzuordnen sind" in der entsprechenden Eingabemaske eintrage (z.b. Rechtsberatungskosten) dann SINKT die von WISO errechnete Erstattung ???

    • Offizieller Beitrag

    Kann man aber grundsätzlich eine Ausssage dazu treffen unter welchen "Bedingungen" sich eine getrennte Veranlagung lohnt ?

    Das kann ohne Kenntnis aller Zahlen niemand sagen.

    Bisher komme ich bei "ihr" (also meiner Frau :) ) nicht über den Werbungskostenpauschbetrag von 920 EUR.
    Wenn ich aber "Werbungskosten, die direkt den steuerpflichtigen Entschädigungen und dem Arbeitslohn für mehrere Jahre zuzuordnen sind" in der entsprechenden Eingabemaske eintrage (z.b. Rechtsberatungskosten) dann SINKT die von WISO errechnete Erstattung ???

    Das kann ich mir nur vorstellen, wenn Du diesen Betrag vorher in voller Höhe dem laufenden Arbeitslohn zugeordnet hattest und er jetzt (zutreffend) der ggf. ermäßigt zu besteuernden Entschädigung zugerechnet wird.

  • Kann man aber grundsätzlich eine Ausssage dazu treffen unter welchen "Bedingungen" sich eine getrennte Veranlagung lohnt ?

    So pauschal kann man das nicht. Die getrennte Veranlagung wird aber häufig interessant, wenn Einkünfte, die dem Progressionsunterhalt unterliegen (-> Elterngeld, Kurzarbeitergeld...) vorhanden sind oder auch Abfindungszahlungen. Gern genommen ist sie auch, wenn nur ein Ehegatte in der Kirche ist.

  • Da bei uns ja eine Abfindungszahlung vorhanden ist, wird es daher kommen.
    Wobei ich das eigentlich Schwachsinn finde. Viel zu kompliziert und ungerecht.
    Aber seis drumm, Danke für die Antwort(en)