Hallo Forum,
mich wundert es, daß die thesaurierenden Fonds seit Einführung der AbgSt. in WB immer noch wie davor behandelt werden. Steuerlich gesehen sind Thesaurierer wie Ausschütter zu behandeln. Das heißt für mich, dass die Thesaurierung wie eine WIederanlage zu behandeln ist, und daß der gemittelte Kaufkurs sich nach einer Thesaurierung ändern sollte. Tut's aber nicht. (bei den Ausschüttern schon). Daher, was nützt mir das Eintragen von der Thesauruerung in die Transaktion, wenn diese gar nicht berücksichtigt wird? Vielleicht kann jemand mich erleuchten, warum WB es so macht.
Ich danke Euch
Baer