Zahlungseingang nach Inkasso, wie werden Vorsteuerbeträge verbucht?

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Problem, zu dem ich leider hier im Forum noch nichts gefunden habe, (vielleicht habe ich auch nur die falschen Suchbegriffe :-((


    Wir haben einen Zahlungseingang von einem Inkassoauftrag. Eingegangen sind folgende Beträge:


    - Hauptforderung, Mahnkosten, Zinsen (wurden selbständig vom Inkassobüro berechnet) - diese Buchung ist mir klar


    - von diesem Gesamtbetrag wurden die Gebühren des Inkassobüros abgezogen inkl. Vorsteuer - auch hier habe ich noch kein Problem mit der Buchung, das Konto für den SKR03 müsste ich mir allerdings noch raussuchen


    - zusätzlich wurden Vorsteuerbeträge abgezogen, die aus dem Gesamtbetrag der Zwangsvollstreckungsmassnahme resultieren (folgender Hinweis war auf dem Schreiben des Inkassobüros: Der Bundesfinanzhof ist in seinem Beschluss vom 06.03.1990 zu dem Ergebnis gelangt, dass die Umsatzsteuer auf Rechtanwaltsgebühren und auf Inkassokosten vom Schuldner nicht verlangt werden kann, wenn die Vorsteuerabzugsberechtigung des Gläubigers eindeutig gegeben ist. Der o.a. Vorsteuerbetrag ist somit bei Ihrem Finanzamt geltend zu machen.) Das heisst für mich, Nettobetrag musste Schuldner tragen, wir tragen Umsatzsteuer, die wir wiederum als Vorsteuer geltend machen können. Soweit so gut, hab ich verstanden. Aber wie buche ich das, damit dieser Vorsteuerabzug dann auch in meiner Umsatzsteuervoranmeldung erscheint?? Ich hab absolut keine Idee ?( .


    Vielleicht kann mir jemand helfen. Dafür schon mal vielen Dank!



    Viele Grüße


    Andrea

  • Aber wie buche ich das, damit dieser Vorsteuerabzug dann auch in meiner Umsatzsteuervoranmeldung erscheint?? Ich hab absolut keine Idee


    Genau wie hier.....
    Gebühren des Inkassobüros abgezogen inkl. Vorsteuer


    MfG Günter

  • Hallo,




    habs immer noch nicht gerafft,



    Zitat

    Genau wie hier.....
    Gebühren des Inkassobüros abgezogen inkl. Vorsteuer


    da habe ich ja einen Nettobetrag, dem wird ein Vorsteuerbetrag hinzugefügt, fertig.


    In dem anderen Fall habe ich ja nur die Vorsteuer zu buchen ??




    Viele Grüße


    Andrea

  • In dem anderen Fall habe ich ja nur die Vorsteuer zu buchen ??


    ...dann buch auch die Vorsteuer alleine auf das Vorsteuerkonto.
    Gegenkonto kann ich dir nicht sagen, entweder Verrechnungskonto oder Bankkonten, oder.....?
    MfG Günter