Arbeitszimmer - Maximal abzugsfähiger Aufwand wird doppelt ausgewiesen

  • Hallo,
    bei der Eingabe der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer klappt alles soweit wunderbar:

    • Im Kapitel Immobilien (selbstgenutzte Immobilien) erscheinen alle Positionen wie eingestellt und gewünscht. Verteilungs-Schlüssel passt auch.
    • Der anteilige richtige Wert steht auch im Kapitel Verwaltung, es wird nur der maximal absetzbare Wert ausgewiesen. Hier auch nur für Ausgaben als Arbeitnehmer, alles richtig. Etwas irritieren tut mich der Ausdruck gemischt genutzt, ich weiß nicht wieso es "gemischt genutzt" heißt. Vielleicht ist das ja der Schlüssel.
    • Gehe ich jetzt in das Kapitel Ausgaben zu Löhnen und Gehältern steht unter "häusliches Arbeitszimmer" der maximale Betrag verdoppelt, also 2.500 Euro. Öffne ich das dahinterliegende Feld stehen einmal 1.250 Euro unter "als Arbeitnehmer, aber nicht für andere Einkunftsarten genutzt werden" und unter "sowohl als Arbeitnehmer als auch für andere Einkunftsarten genutzt werden, Anteil für diese Einkunftsart". Das letztgenannte Feld lässt sich leider nicht weiterverfolgen, beim Erstgenannten springe ich in den Pfad: Ausgaben zu Löhnen und Gehältern -> Häusliches Arbeitszimmer -> Arbeitszimmer (volle Nutzung). Sieht alles so aus, wie unter Verwaltung.

    Hier hänge ich seit einiger Zeit und komme einfach nicht weiter. Es wäre echt super, wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte. Vielen Dankl

    • Offizieller Beitrag

    Hier hänge ich seit einiger Zeit und komme einfach nicht weiter. Es wäre echt super, wenn mir jemand hier weiterhelfen könnte. Vielen Dankl

    Da wird Dir niemand helfen können, weil nur Du allein die von dir getätigten Eingaben sehen und prüfen kannst. Sieht klassisch nach einem Eingabefehler aus. Du musst es halt noch einmal prüfen. Evtl auch mal die Plausi-Prüfung drüber laufen lassen.

  • Hallo noch einmal,
    sorry, hab den Fehler gefunden. Wie miwe4 schon vermutet hat, ein klassischer Eingabefehler. Hätte pfiffigerweise 8o unter Verwaltung nichts eingeben sollen, so ist das Arbeitszimmer doppelt über

    • Immobilien und
    • Verwaltung

    in die abzugsfähigen Arbeitskosten reingelaufen. Und wieder was dazugelernt. Kommt davon, wenn man das Programm nur einmal im Jahr intensiv nutzt :thumbup: