Kleinunternehmen mit USt-IdNr. - innergemeinschaftlichen Dienstleistungsverkehr

  • Hallo WISO-Community,


    ich wende mich heute an euch, weil ich bisher von der IHK, vom Finanzamt und vom Bundeszentralamt für Steuern drei unterschiedliche Aussagen zu meiner Thematik bekommen habe.


    Weiterhin möchte ich noch erwähnen, dass ich mich erst 2-3 Wochen mit der Unternehmensgründung, den Steuern, der USt-IdNr und dem Reverse-Charge-Verfahren beschäftige. Daher verzeiht mir, wenn mir manche Zusammenhänge noch nicht ganz klar sind.



    E I N L E I T U N G



    Ich möchte auf meinem Internetauftritt Werbung einblenden (Amazon, Google). Das bedeutet für mich, dass ich womöglich einen Gewinn erzielen werde und deshalb ein Gewerbe anmelden muss. Für mich kommt ein Kleinunternehmen in Frage! Die Unternehmensgründung ist scheinbar ganz einfach, Gewerbeanmeldung ausfüllen - fertig. Ein paar Tage später bekomme ich dann einen Fragenbogen vom Finanzamt. Dort mache ich dann von der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) Gebrauch und mache gleichzeitig das Häkchen, das ich eine USt-IdNr. benötige, da ich im innergemeinschaftlichen Dienstleistungsverkehr tätig sein werde.
    Dann bekomme ich nach ein paar Wochen noch einen Brief von der IHK. In diesem werde ich darauf hingewiesen, dass ich ab sofort Mitglied bin, aber bis zum Gewinn von 5.200€ keinen Mitgliedsbeitrag zahlen muss. Soweit alles richtig?



    F R A G E N



    1. Kann ich trotz USt-IdNr. von der Kleinunternehmensregelung Gebrauch machen? (eure Erfahrungen)

    Zitat

    Aussage IHK - durch Beantragen der USt-IdNr. verliert der Kleinunternehmer die Vergünstigungen der Kleinunternehmerregelung

    Zitat

    Aussage Finanzamt - Trotz USt-IdNr. kann ich von der Kleinunternehmensregelung Gebrauch machen.

    1.1 Was ändert sich, wenn ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr. anfordere? (eure Erfahrungen)


    2. Wenn ich eine Rechnung an ein Unternehmen oder eine Privatperson in Deutschland stelle, weil ich beispielsweise das Netzwerk bei denen konfiguriert habe, muss ich dann durch die USt-IdNr. dennoch MwSt. ausweisen? Oder kann ich weiterhin unter die Rechnung "Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG." schreiben?


    2.1 Schreibe ich dennoch meine USt-IdNr. auf die Rechnung, dort wo ich auch die Steuernummer hinschreibe?


    3. Amazon und eBay (Luxemburg, EU) als auch Google (Irland, EU) machen Gebrauch vom Reverse-Charge-Verfahren. Für mich heißt das, dass ich am Ende des Monats eine Netto-Rechnung (ohne MwSt) an Amazon schreibe (die ich natürlich nie abschicken werde). Auf dieser Rechnung muss ich die Steuernummer von Amazon schreiben, meine USt-IdNr. und auf das Reverse-Charge-Verfahren hinweisen. Richtig?


    4. Umsatzsteuervoranmeldungen (durch die USt-IdNr.) und jährliche Einkommensteuererklärung


    4.1 Durch den Erhalt der USt-IdNr. bin ich verpflichtet eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung zu machen, selbst wenn es sich hierbei um eine Nullmeldung handelt! Richtig?


    4.1.1 Mein Erlös von Amazon trage ich dann in Zeile 42, Feld 45 (nicht steuerbare Umsätze) ein! Richtig?


    4.1.2 Wo würde ich die Einnahmen für die Netzwerkeinrichtung hinschreiben? Oder gehören, die nicht auf die "Umsatzsteuervoranmeldungen" da ich ja die Dienstleistung in Deutschland erbracht habe, da ich laut § 19 UStG. keine Umsatzsteuer im Inland ausweisen bzw. abführen muss.


    4.2 Bei der Einkommensteuererklärung muss ich dann noch ein paar Anlagen zusätzlich zu meiner eigentlich sonst privaten Steuererklärung ausfüllen. Anlage G & EÜR, richtig?


    4.2.1 Welche Felder wären in der Anlage G dort relevant für mich? Ist das so richtig wie in 4.2.1.* von mir beschrieben?


    4.2.1.1 Zeile 4 - 1. Betrieb - "IT-Dienstleistungen" - EUR - 200 (Beispiel, für Netzwerkeinrichtung bei deutschen Kunden)


    4.2.1.2 Zeile 13 - EUR - 600 (Beispiel Auslöse von Amazon)


    4.2.2 Auf der Anlage G steht weiterhin "bei ausländischen Einkünften: Anlage AUS beachten", dies gilt aber nur für ausländische Kapitaleinnahmen, was bei mir ja nicht der Fall wäre. Richtig?


    4.3 Anlage EÜR für mich auch relevant, da ich meine Ausgaben noch abziehen kann (Server-Hosting, Büromaterial, Buchhaltungssoftware WISO Mein Büro)?


    Ich denke das bisher, bis auf die Anlage G (4.2.1.*), alles richtig war. *hoff*


    4.4 Meiner Logik zufolge muss ich dann auf die 200€ (IT-Dienstleistung in Deutschland) keine weitere Umsatzsteuer bezahlen, aber auf die 600€ Amazonerlöse kommen noch 19% MwSt. - ist das korrekt?


    4.4.1 Diese 19% holt sich dann das Finanzamt von mir?



    E N D E



    Verzeiht mir bitte meine vielen Fragen - aber wenn ich diesen Schritt gehen möchte, möchte ich das Ganze auch verstehen und nachvollziehen können. Egal ob ich im Nachhinein einen Steuerberater hinzuziehe oder nicht. Ich möchte ungern auf "blauen Dunst" ein Gewerbe anmelden und dann nicht wissen, was alles auf mich zu kommt.


    Würde mich über Antworten freuen. :)


    Vielen Dank
    Perry

  • Also sorry, eine Steuerberatung darf hier nicht gemacht werden. Dazu sind nur Steuerberater befugt.

    Einen Steuerberater werde ich mir sicher auch nehmen müssen, aber ich würde es halt gerne auch selber nachvollziehen können.