Kosten durch steigenden Kurs bei Fremdwährungskredit

  • Hallo,
    ich habe meine Photovoltaikanlage über einen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken finanziert. Durch den steigenden Frankenkurs hat sich die Kreditsumme umgerechnet in Euro erhöht. Kann ich die zusätzlichen Kosten, bei der endgültigen Tilgung, bei der Gewinn- und Verlustrechnung ansetzen oder gibt es andere Möglichkeiten sie steuerlich geltend zu machen?
    Danke im Vorraus

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich die zusätzlichen Kosten, bei der endgültigen Tilgung, bei der Gewinn- und Verlustrechnung ansetzen oder gibt es andere Möglichkeiten sie steuerlich geltend zu machen?

    M.E. nein. Wechselkursgewinne aus der Kredittilgung würdest Du ja wohl auch nicht versteuern wollen.

  • Wechselkursgewinne aus der Kredittilgung würdest Du ja wohl auch nicht versteuern wollen.

    Das kann kein Kriterium sein, sondern nur, ob es betrieblicher Aufwand ist oder nicht. M.E. eindeutig ersteres.
    Dabei kann es auch nicht auf die Gewinnermittlungsart ankommen. Ein Bilanzierender hat bei Fremdwährungsverbindlichkeiten auch regelmäßig Aufwendungen oder Erträge aus Kursdifferenzen zu verbuchen. Beim 4/3-Ermittler entsteht der Aufwand natürlich erst mit dem Abfluss der (erhöhten) Zins- und Tilgungsbeträge.

    • Offizieller Beitrag

    Das sehe ich wiederum hinsichtlich des Tilgungsanteils anders. Wirkt sich insoweit m.E. erst im Zeitpunkt einer eventuellen Veräußerung des Objektes aus (Veräußerungserlös ./. Anschaffungskosten).

  • Das Darlehen ist doch aber ein eigenes (negatives) Wirtschaftsgut, dass zeitlich gesehen unabhängig vom Besitz der PVA bestehen kann. Deswegen müsste es auf den Zeitpunkt der Tilgung ankommen.

    • Offizieller Beitrag

    Aber doch nicht beim 4/3er. Dann müsste er das Darlehen ja monatlich neu bewerten (monatliche Festlegung der amtlichen Wechselkurse). Das kann nicht im Sinne der Regelung des § 4 Absatz 3 EStG sein.

    • Offizieller Beitrag

    Deswegen ja die Gewinnauswirkung nicht über die Bewertung des Bilanzansatz wie beim Bilanzierenden, sondern beim Zahlungsabfluss.

    Deshalb ja auch mein Hinweis zur monatlichen Neubewertung. Kann sein, aber ich habe so meine Zweifel. Vor allem glaube ich nicht, dass er bisher etwaige Wechselkursgewinne gewinnwirksam gewürdigt hat. Das ist seinem Vortrag so zumindest nicht zu entnehmen. Erst jetzt, wo es sich zu seinem Nachteil wendet, kommt er scheinbar auf dieses "Problem". Er sollte m.E. mal zu einem Steuerberater gehen.