Pensionskasse

  • Guten Tag,


    ich bin Angestellter und zahle in einen monatlichen Eurobetrag aus meinem Bruttogehalt in die Höchster Pensionskasse. Das Geld wird von meinem Arbeitgeber von meinem Bruttogehalt abgezogen und direkt an die Pensionkasse überwiesen. Dahinter steht ein Arbeitgeberprogramm zu Sicherung der Altersbezüge (ContiPlus). Zuschüsse vom Arbeitgeber erhalte ich nicht.


    Wie sind die Aufwendungen in der Steuererklärung zu behandeln?


    a) weitere Angaben zu Rentenversicherung - z.B. berufsständige Versorgungseinrichtungen (wie von mir gewählt) oder


    b) sonstige Versorgungsaufwendungen (wie vom FA gewählt)?


    Für mich ist dies wichtig, da ich die sonstige Vorsorgungsaufwendungen bereits voll ausschöpfe und die Beiträge zur Pensionskasse nicht steuermindernd berücksichtigt würden.


    Gibt es ggfs. eine andere Möglichkeit?


    Danke und Gruss

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Dir schon die Erläuterungen Deines Steuerprogramms, dessen Suchfunktion Du ja hoffentlich genutzt hast, und die Erläuterung des Finanzamts nicht reichen, hättest Du den Begrif einfach mal ggoglen können. Du wärest dann vielleicht auch auf diese Begriffserklärung gestoßen: Berufsständische Versorgung

  • Guten Tag,


    vielen Dank für die schnelle Information. Leider bin ich nicht viel schlauer geworden, da ich absoluter Laie bin und meine ersten Informationen vielleicht zu unpräzise waren.


    Deshalb folgende Ergänzungen / Anmerkungen:


    Werden Pensionskassebeiträge (aus Bruttogehalt - monatlicher Beitrag wir von meinem Arbeitgeben direkt vom Brutto abgezogen und an die zuständige Pensionskasse überwisen / keine Zulagen seitens AG) steuerlich


    a) als Altersvorsorgeaufwendungen oder


    b) als weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen behandelt?


    Und wo müssen diese im Wiso - Programm eingegebenwerden?


    Ich möchte vermeiden, falls möglich, dass die Beiträge unberücksichtigt bleiben, da ich den Rahmen aus b) bereits voll ausschöpfe.


    Danke und Gruss

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    • Offizieller Beitrag

    Wie schon gesagt, Du solltest erst einmal klären, ob es sich tatsächlich um Zahlungen in eine Pensionskasse handelt oder, ob es sich um Zahlungen für eine zusätzliche private Alterversorgung handelt, die durch Kooperation Deines Arbeitgebers mit der Höchster Pensionskasse eben zufällig an diese gezahlt wird, weil dort ein entsprechendes Angebot besteht.


    Dann wäre zu klären, ob die Zahlung zwar direkt von Deinem Arbeitslohn an die Höchster Pensionskasse abgeführt wird, aber vielleicht durch Entgeltumwandlung steuerfrei i.S. [url='http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html']§ 3 Nr. 63 EStG[/url] belassen wird. Dann wären die Beiträge z.B. im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen/Sonderausgaben gar nicht mehr zu berücksichtigen. Diese Lösung möchte ich fast vermuten.


    Was ist vertraglich vereinbart? Was steht denn diesbezüglich z.B. auf der Lohnsteuerkarte?