Kann ich die Anschaffungskosten für einen Wohnwagen von der Steuer absetzen. Der Wohnwagen wird zu mehr als 50% beruflich genutzt, sowohl freiberuflich als auch für Tätigkeiten in einem Angestellenverhältnis.
Anschaffungskosten Wohnwagen
- Zetti
- Erledigt
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Der Wohnwagen wird zu mehr als 50% beruflich genutzt, sowohl freiberuflich als auch für Tätigkeiten in einem Angestellenverhältnis.
Was verstehst du unter beruflicher Nutzung?
MfG Günter -
Mit berufliche Nutzung meine ich, wenn man als Mitarbeiter eines Festspielunternehmens für einen Monat angestellt wird und der Festspielort sich ca. 400 km vom Hauptwohnsitz entfernt befindet.
Gruß Frank -
Im Rahmen der Kosten einer doppelten Haushaltsführung zeitanteilig zu berücksichtigen.
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für einen Monat angestellt wird
Ich weiß nicht.....
Du kaufst dir für ein paar Übernachtungen ja nicht auch gleich ein ganzel Hotel
Man muss die genauen Voraussetzungen kennen, um zu urteilen.
MfG Günter -
Du kaufst dir für ein paar Übernachtungen ja nicht auch gleich ein ganzel Hotel.
Der Vergleich hinkt (siehe #4).
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Wohnmobil kann steuerlich absetzbar sein
So sehe ich das auch, du warst schneller.
MfG Günter -
Ja, aber mit der zeitanteiligen Berücksichtigung der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten eines Wohnwagens und seines (beruflichen/betrieblichen) Stellplatzes sollte es gar keine Probleme geben.
Mit der Zuordnung zum Unternehmensvermögen täte ich mich etwas schwerer. Wobei auch dies nicht ausgeschlossen scheint. Natürlich unter entsprechender Würdigung der unentgeltlichen Wertabgabe für private Mitbenutzung etc. . Das wäre aber ein Fall für einen Steuerberater.
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Ich würde gerne noch einmal auf dieses – schon etwas länger zurückliegende – Thema zu sprechen kommen.
In den meisten Berichten im Internet wird ausschließlich das Thema "Wohnmobil als Zweitwohnsitz" oder das "Büromobil" berücksichtigt.
Ich habe noch keinen ausführlichen Bericht von einem sogenannten "digitalen Nomaden" gefunden, der (innerhalb Deutschlands) in seinem Wohnmobil lebt und arbeitet und wie er das Ganze (vor allem natürlich die erheblichen Anschaffungskosten) steurlich handhabt… Hat eventuell jemand so einen Erfahrungsbericht gesehen/kann ihn empfehlen? Lieben Dank für eure Hilfe!
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Hat eventuell jemand so einen Erfahrungsbericht gesehen/kann ihn empfehlen? Lieben Dank für eure Hilfe!
Warum sollte in den Medien in diesem Zusammenhang für diesen speziellen Sonderfall bezogen auf das Steuerrecht ein Beitrag veröffentlicht werden? Das würde auch gar keinen Sinn machen, da hier wohl in jedem Fall Einzelfallentscheidungen erforderlich sind.
Von daher auch hier mein Rat:
Das wäre aber ein Fall für einen Steuerberater.
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miwe4
Weil ich mir vorstellen könnte, dass es sich hierbei um ein aktuell sehr spannendes Thema handelt, das durchaus auf ein großes Interesse vieler Freelancer treffen könnte… Und eigentlich findet man im Internet doch zu jedem Thema auch eine Erfahrung. Ganz so abwegig ist diese Idee wohl kaum… Abgesehen davon: Wenn man immer direkt zum Steuerberater laufen würde, wäre dieses Forum doch gar nicht erst entstanden. Vorher selber informieren hilft meiner Meinung nach in den meisten Fällen. Ich hoffe mal auf die Tipps andere Nutzer… -
Abgesehen davon: Wenn man immer direkt zum Steuerberater laufen würde, wäre dieses Forum doch gar nicht erst entstanden.
Doch natürlich. Weil dieses Forum keine Steuerberatung macht, sondern ein Anwenderforum ist. Also um Fragen in Zusammenhang mit der Nutzung von Steuersoftware.
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in seinem Wohnmobil lebt und arbeitet
Das Thema wurde hier mit einigen Links von miwe4 behandelt.
Ich pers. kenne einen selbständigen Monteur der mit einem Wohnmobil auf Baustellen quer durch Deutschland und benachbarten Ausland unterwegs ist. Dieses hat er als Anlagevermögen aktiviert. Vorher hatte er einen Wohnwagen.
Aber Zweitwohnsitz geht nicht.
Das hat das FG Rheinland-Pfalz verneint
ZitatDie gesetzlichen Voraussetzungen zum Abzug der Wohnmobilkosten als "notwendige Mehraufwendungen" wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG 2005) liegen nicht vor.
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Das hat das FG Rheinland-Pfalz verneint
Ja, aber für den konkreten Fall, weil:
ZitatVon einem "Wohnen" bzw. einem Führen eines (zweiten) "Haushalts" am Beschäftigungsort kann beim Leben in einem Wohnmobil während der Arbeitswoche jedenfalls dann nicht die Rede sein, wenn das Fahrzeug- wie dies im Streitfall geschieht - nicht am auswärtigen Standort verbleibt, sondern zu Wochenendheimfahrten bzw. weiteren Dienst- oder Privatfahrten verwendet wird
Es kommt also auf die konkreten Umstände an. Und ob da andere FG auch so sehen, steht auf einem anderen Blatt.
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Billy Ja, das kann ich nachvollziehen. Wenn man sich im Forum allerdings mal umschaut, handelt es sich doch sehr häufig um allgemeine Steuerfragen, oder?
(Abgesehen davon: Ich wollte eigentlich nur einen Tipp bekommen. Finde ich immer schade, wenn der Umgangston direkt so "patzig" wird)Elsamate Danke für deine Hilfe!!!
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Billy Ja, das kann ich nachvollziehen. Wenn man sich im Forum allerdings mal umschaut, handelt es sich doch sehr häufig um allgemeine Steuerfragen, oder?
Na ja, ist immer eine Gratwanderung und es gelingt nicht immer, da eine klare Linie zu fahren. Hängt immer zum Teil davon ab, wer wen auf welchen Fuß erwischt. Immer daran denken, es sind alles nur Menschen.
Abgesehen davon: Ich wollte eigentlich nur einen Tipp bekommen. Finde ich immer schade, wenn der Umgangston direkt so "patzig" wird
Man darf einfach nicht dünnhäutig sein, wenn man sich in einem öffentlichen Forum befindet (gelingt mir auch nicht immer). Auch hier gilt: es sind alles nur Menschen mit ihren Ecken und Kanten.
Wobei ich der Ansicht bin, daß hier niemand Dir gegenüber patzig war. Man sollte nicht zuviel aus dem geschriebenen Wort ziehen (ohne Mimik und Tonfall/Stimmlage des Gesprächspartners als weitere Beurteilungskriterien zu haben).
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Aber Zweitwohnsitz geht nicht.
Das hat das FG Rheinland-Pfalz verneint
Das ist sicherlich eine richtige Aussage, aber nicht zwangsläufig übertragbar (inhaltlich und entscheidungsseitig, da in D keine Präjudiz). Da hat Billy vollkommen recht mit
Und ob da andere FG auch so sehen, steht auf einem anderen Blatt.