Wie gehe ich vor zur Aktivierung eines NSNSB Artikel < 60 Euro

  • Hallo miteinander,


    habe mich schon durch die Hilfe- und die Suchfunktion gequält, doch auch in den Abschreibungen scheine ich die gesuchte Antwort nicht zu finden.


    Ich (EÜR, SKR03) abe Tastatur und Maus für 58 Euro gekauft. Diese sind aber keinem vorhandenen Anlagegut zuzuschreiben (den zugehörigen Rechner habe ich bereits vor meiner Selbstständigkeit angeschafft und nie aktiviert). Tastatur und Maus sind eindeutig NSNSB-Wirtschaftsgüter und müssen also eigentlich separat aktiviert werden. Wie mache ich das?


    Tausend Dank & Gruß

    Meine Welt: EÜR, IST-Versteuerer, MB, Variante 3, SKR03 // Windows 11 Pro
    HINWEIS: Die von mir hier verfassten Beiträge äußern lediglich die persönliche Meinung des Verfassers und sind in keiner Weise qualifizierte, individuelle Beratung.

  • Hat wirklich keiner einen Tipp für mich?

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    • Offizieller Beitrag

    Es ist ja unglaublich, was man alles mehr Verwirrende in Internet Foren dazu lesen kann. Ob hier , hier oder hier ...


    Es existiert ja nicht mal eine Anlage bei Dir.
    Wozu nicht einfach als sofortige Betriebsausgabe buchen? Diesen Vorschlag erlaube ich mir persönlich in Anspruch zu nehmen. Ledigliche 58 €.


    Es liegt ja auch kein Betrug vor. Es gibt ja gar keinen abschreibungspflichtigen Computer. Da diese Diskussionen auch kein Ende mit einem klaren Wort ergeben, wird kein Prüfer darauf allein sich versteifen, die Steuererklärung allein deswegen in Frage zu stellen. Aus meiner Praxiserfahrung halten die sich an wirklich wesentlichen Dingen fest. Sie müssen ja auch damit rechnen, daß du in Revision gehst und dann beginnt deren Fundament an solchen kleinen Dingen zu zerbröseln.


    Ich habe erlebt, daß Prüfer all die kleinen streitbaren Dinge unbesehen liegen lassen, wohl aber das, was gar nicht geht, deutlich beanstanden.


    Irgendwo ist Schluß - Betrügereien finden ganz woanders in ganz anderem Stile statt. Da sucht der Prüfer wirklich dort, wo er echt was vermutet, und es sich lohnt.


    Welchen Unterschied macht das unterschiedliche Handhaben in diesem Falle auf die zu zahlende Einkommenssteuer letzendlich wirklich? - Wenn, dann wirklich nur paar Cent oder Euro.

  • Hallo Samm,


    abermals danke für deine Hinweise. Natürlich habe ich mich vorab auch durch die üblichen Foren gelesen, und in der Tat ist man hinterher verwirrter als zuvor.


    Bin jetzt deinen Ratschlag gefolgt.


    Danke & Gruß
    Frank

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