Ist ein privater Stellplatz für Wohnmobile ein Gewerbe?

  • Hallo zusammen,,
    bin brandneu hier und weiß nicht, ob ich in der richtigen Rubrik nachfrage. Bitte notfalls verschieben!


    Wenn ich auf meinem privaten geräumigen Grundstück innerhalb eines Dorfes (Baden-Württemberg) Wohnmobilreisenden gegen Entgeld Stellplätze für eine oder mehrere Nächte anbiete - ist das ein anmeldungspflichtiges Gewerbe oder ist das meine Privatsache, die ich ledeiglich in meiner Einkommenssteuer angeben muss?


    Braucht es im ersten Fall eine Genehmigung der Gemeinde ein Gewerbe auf dem Grundstück zu betreiben? oder reicht einfach eineInfo bei der Gemeinde, dass ich Stellplätze vermiete? Kann mir das verweigert werden?


    Ich freue mich auf Antworten und Gruß von Jivan

    • Offizieller Beitrag

    ist das ein anmeldungspflichtiges Gewerbe

    Ich tippe mal auf ein eindeutiges ja.

    Braucht es im ersten Fall eine Genehmigung der Gemeinde ein Gewerbe auf dem Grundstück zu betreiben? oder reicht einfach eineInfo bei der Gemeinde, dass ich Stellplätze vermiete? Kann mir das verweigert werden?

    Keine Ahnung. Aber hast Du eine Wahl? Frage doch Deine zuständige Gemeindeverwaltung. Ist es ein meldepflichtiges Gewerbe, dann musst Du es auch zwingend anmelden. Ist es das nicht, schadet es auch nicht, nachzufragen. Und natürlich kann es ggf. auch versagt werden, falls gewisse ordnungsrechtliche Grundvoraussetzungen geschaffen sein müssen und diese nicht vorhanden sind.

  • Hallo miwe4,


    das ging ja schnell - danke.
    Ich frage deshalb ... wenn ich z.B. einen Stellplatz auf meinerm Grundstück übrig habe und diesen einem Nachbarn vermiete, dann ist das doch auch kein Gewerbe? Wenn ich mehrere Stellplätze vermiete, weshalb ist das dann plötzlich ein Gewerbe? :S


    Gruß von Jivan

  • Nachtrag: Das Grundstück wurde vor meinem Besitz gewerblich genutzt. Erlischt die Gewerbenutzung durch dir Veräußerung des Vorbesitzers oder ist die Gewerbenutzung an das Grundstück gebunden?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich auf meinem privaten geräumigen Grundstück innerhalb eines Dorfes (Baden-Württemberg) Wohnmobilreisenden gegen Entgeld Stellplätze für eine oder mehrere Nächte anbiete - ist das ein anmeldungspflichtiges Gewerbe

    Ich frage deshalb ... wenn ich z.B. einen Stellplatz auf meinerm Grundstück übrig habe und diesen einem Nachbarn vermiete, dann ist das doch auch kein Gewerbe?

    Das sind doch komplett unterschiedliche Sachverhalte. Entsprechend wäre natürlich auch die steuerrechtliche und ggf. gewerberechtliche Würdigung unterschiedlich.

    Wenn ich mehrere Stellplätze vermiete, weshalb ist das dann plötzlich ein Gewerbe?

    Das wäre dann der dritte Sachverhalt.


    Vielleicht solltest Du doch einmal einen Steuerberater aufsuchen, dem Du dann in Ruhe darlegst, was Du eigentlich vor hast.

  • Na dann, dann muss ich das mit dem StBerater so wie du vorschlägst machen. Die Kosten hätte ich mir ob meines klammen Geldbeutels gerne erspart ... :huh: aber danke!

    • Offizieller Beitrag

    Solltest als Vermietung und Verpachtung bei Deiner Steuer angeben.

    Blödsinn, sorry. Das kommt auf den Sachverhalt an. Du solltest erst einmal alles hier lesen, bevor Du antwortest.