Hallo
Warscheinlich ist die Frage schon tausendmal gestellt worden. Ich habe den Steuerbescheid per Elster abgerufen, sowie in Papierformat vor liegen. Alle Angaben wurden auch vom Finanzamt korrekt berücksichtigt. Jetzt mein Problem: Programm und Finanzamt legen ein zu versteuerndes Einkommen von 39000,-EUR fest. Soweit ist alles gleich, doch das Finanzamt kommt auf eine Steuerfestsetzung von 6674,-EUR und das Programm auf 6257,-EUR.
Mit gleichen Vorraussetzungen, Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG nach dem Splittingtarif.
Dasselbe in der Berechnung der Kirchensteuer. Dies macht für mich ein Unterschied von 400,-EUR aus.
Ist dies nun ein Berechnungsfehler des Finanzamt so das ich Einspruch erheben kann, oder können das abweichungen im Programm sein?
LG Udo