Abweichung in der Berechnung

  • Hallo
    Warscheinlich ist die Frage schon tausendmal gestellt worden. Ich habe den Steuerbescheid per Elster abgerufen, sowie in Papierformat vor liegen. Alle Angaben wurden auch vom Finanzamt korrekt berücksichtigt. Jetzt mein Problem: Programm und Finanzamt legen ein zu versteuerndes Einkommen von 39000,-EUR fest. Soweit ist alles gleich, doch das Finanzamt kommt auf eine Steuerfestsetzung von 6674,-EUR und das Programm auf 6257,-EUR.
    Mit gleichen Vorraussetzungen, Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG nach dem Splittingtarif.
    Dasselbe in der Berechnung der Kirchensteuer. Dies macht für mich ein Unterschied von 400,-EUR aus.


    Ist dies nun ein Berechnungsfehler des Finanzamt so das ich Einspruch erheben kann, oder können das abweichungen im Programm sein?


    LG Udo

    • Offizieller Beitrag

    Programm und Finanzamt legen ein zu versteuerndes Einkommen von 39000,-EUR fest. Soweit ist alles gleich, doch das Finanzamt kommt auf eine Steuerfestsetzung von 6674,-EUR und das Programm auf 6257,-EUR.
    Mit gleichen Vorraussetzungen, Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG nach dem Splittingtarif.
    Dasselbe in der Berechnung der Kirchensteuer. Dies macht für mich ein Unterschied von 400,-EUR aus.

    Also doch nicht alles gleich.

    Ist dies nun ein Berechnungsfehler des Finanzamt so das ich Einspruch erheben kann, oder können das abweichungen im Programm sein?

    Gegen was bzw. mit welcher Begründung möchtest Du Einspruch erheben?


    Du legst den Steuerbescheid und die Steuerberchnung des Programms nebst den Erläuterungen zur Steuerberechnung nebeneinander und vergleichst alles. Da wirst Du den Unterschied schon sehen.


    Und zur Not helfen die umfangreichen Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid des Finanzamts meistens auch.

  • Vielleicht habe ich mich ein wenig zu kompliziert ausgedrückt.
    Das Programm berechnet mir eine Steuer von 6257,-EUR. Das Finanzamt kommt auf eine Steuer von 6674,-EUR.
    Wenn ich jetzt wüste wer falsch berechnet hat, könnte ich Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben. Mit der Begründung auf falsche Berechnung.
    Auch die Erläuterungen des Finanzamt bringen mich nicht weiter, weil der einzige Unterschied darin besteht, das die Steuer bei dem Finanzamt höher aus fällt. So als wenn sie den falschen Wert aus der Splittingtabelle benutzt hätten.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht habe ich mich ein wenig zu kompliziert ausgedrückt.
    Das Programm berechnet mir eine Steuer von 6257,-EUR. Das Finanzamt kommt auf eine Steuer von 6674,-EUR.
    Wenn ich jetzt wüste wer falsch berechnet hat, könnte ich Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben. Mit der Begründung auf falsche Berechnung.
    Auch die Erläuterungen des Finanzamt bringen mich nicht weiter, weil der einzige Unterschied darin besteht, das die Steuer bei dem Finanzamt höher aus fällt. So als wenn sie den falschen Wert aus der Splittingtabelle benutzt hätten.


    Dann solltest Du beim FA anrufen.
    Vielleicht hast Du ja auch falsche Eingaben gemacht, welche vom FA korrigiert worden sind.

    • Offizieller Beitrag

    So als wenn sie den falschen Wert aus der Splittingtabelle benutzt hätten.

    Da nimmt niemand einen falschen Wert aus der Splittingtabelle. Weder das Finanzamt noch das Steuerprogramm. Splittingtabelle ist Splittingtabelle.


    Das Zauberwort, bei identischen zu versteuernden Einkommen, dürfte Progressionsvorbehalt sein. Und die diesem unterworfenen Beträge lassen sowohl aus den Berechnungen und Erläuterungen des Finanzamts als auch aus denen des Steuerprogramms entnehmen.

  • Danke Miwe
    Habe den Fehler gefunden und muß sagen wir waren alle auf den Holzweg ;( . Aber da kommt man erst drauf, wenn man alle Werte vergleicht, die vom Steuerbescheid und vom Programm.
    Die haben das Arbeitslosengeld meiner Frau einfach mal verdoppelt :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Habe den Fehler gefunden und muß sagen wir waren alle auf den Holzweg ;( . Aber da kommt man erst drauf, wenn man alle Werte vergleicht, die vom Steuerbescheid und vom Programm.

    Nein, genau das von mir vermutete: Progressionsvorbehalt. Nur den Grund kann man eben nur selber erkennen. Und die dem Progressionsvorbehalt unterworfenen Beträge betragsmäßig werden genau erläutert.

    Die haben das Arbeitslosengeld meiner Frau einfach mal verdoppelt

    Ein Anruf beim FA und die Sache ist erledigt.