Die Zeiträume zum Bruttoarbeitslohn und zu den Sozialversicherungsbeiträgen müssen übereinstimmen!

  • Hallo erst mal.
    Mein Sohn hat in 2010 bei drei Firmen ein Praktikum absolviert und für diese Zeiträume Entgelte erhalten.


    Es sind für das gesamte Kalenderjahr freiwillig Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt worden.Des weiteren wurden vom 17.05. bis 16.11. Beiträge zur ges. RV und für vom 01.04.-07.04.2011 Arbeitnehmerbeiträge zur ges. KV abgeführt.
    Diese Beträge habe ich unter "Kinder/Einkünfte und Bezüge/gese.Sozialversicherungsbeiträge, Kranken- u. Pflegeversicherungsbeiträge" eingetragen.
    Ich erhalte immer wieder diese Fehlermeldung: " Die Zeiträume zum Bruttoarbeitslohn und zu den Sozialversicherungsbeiträgen müssen übereinstimmen!"
    Hat jemand von Euch da draussen einen guten Tipp?
    Vielen Dank im Voraus.
    Grüße aus Niedersachsen
    Günther Mittelbach