Kinder & Unterstützung Bedürftiger bzw. Unterhalt

  • Hallo erst mal.


    Mein Sohn hat in 2010 als Student im Rahmen mehrer Praktika Einkünfte erzielt. Diese habe ich unter "Persönliches / Kinder / Besondere Angaben für Kinder, die das 18. LJ vollendet haben / Angaben zu den Einkünften und Bezügen ab dem 18. LJ" eingetragen.


    Gleichzeitig unterstütze ich ihn mit mtl. Unterhaltszahlung.


    Unter "Unterstützung Bedürftiger / Im Haushalt lebende Personen / weitere Angaben zur unterstützten Person / Angaben zu Einkünften und Bezügen" muss das Ganze nochmal manuel eingetragen werden.


    Warum wird dies nicht automatisch aus dem Bereich "Kinder" übernommen, oder liegt der Fehler bei mir?


    Vielen Dank im Voraus.


    Grüße aus Niedersachsen


    Günther Mittelbach

    • Offizieller Beitrag

    Warum wird dies nicht automatisch aus dem Bereich "Kinder" übernommen, oder liegt der Fehler bei mir?

    Weil der eine Bereich mit dem anderen rein gar nichts gemein hat. Insbesondere kommen Einträge im Bereich Kinder nur bei Beantragung Kinderfreibetrag/Kindergeld in Betracht. Alle weiteren Unterhaltszahlungen sind mit dem gewährten Kinderfreibetrag/Kindergeld und ggf. dem Freibetrag für auswärtige Unterbringung zu Ausbildungszwecken abgegolten. Deshalb eben richtiger Weise keine Übernahme in den Bereich Unterhaltsaufwendungen.

  • Sorry,


    habe vergessen zu erläutern, dass das Kind volljährig ist und kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht.


    Und Kind bleibt Kind, ob es nun unter "Kinder" oder "Unterhalt bzw. einen zu unterstützenden Bedürftigen" bearbeitet wird.


    Grüße aus dem noch sonnigen Niedersachsen


    Günther Mittelbach

    • Offizieller Beitrag

    Und Kind bleibt Kind, ob es nun unter "Kinder" oder "Unterhalt bzw. einen zu unterstützenden Bedürftigen" bearbeitet wird.

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