Angaben zum Ausbildungsfreibetrag

  • Hallo erst mal.


    Mein volljähriger Sohn war in 2010 im Rahmen seines Studiums auswärtig untergebracht. Die Angaben zum Ausbildungsfreibetrag kann ich nicht tätigen. Es erscheint immer die Meldung "Der Freibetrag wird nur dann gewährt, wenn Kinder volljährig sind, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind".


    Hat von jemand Euch da draussen einen Tipp?


    Vielen Dank im Voraus.


    Grüße aus Niedersachsen.


    Günther Mittelbach

    • Offizieller Beitrag

    Hat von jemand Euch da draussen einen Tipp?

    Die Meldung sagt doch alles und gibt genau die gesetzlichen Voraussetzungen des § 33a Absatz 2 EStG wieder. Kein Kind über 18 in Berufsausbildung mit auswärtiger Unterbringung = kein entsprechender Freibetrag.


    Das Steuer-Sparbuch lässt i.d.R. nur die An-/Eingaben zu, die nach den vorher getätigten An-/Eingaben sinnvoll bzw. zulässig erscheinen.

    • Offizieller Beitrag

    Punkt 4 ist nicht erfüllt.


    Nachfolgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • das Kind ist volljährig,
    • es befindet sich in Berufsausbildung,
    • es wohnt auswärtig und
    • für das Kind besteht ein Anspruch auf das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag.

    http://www.steuertipps.de/lexikon/ausbildungsfreibetrag