Hallo erst mal.
Mein volljähriger Sohn war in 2010 im Rahmen seines Studiums auswärtig untergebracht. Die Angaben zum Ausbildungsfreibetrag kann ich nicht tätigen. Es erscheint immer die Meldung "Der Freibetrag wird nur dann gewährt, wenn Kinder volljährig sind, sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind".
Hat von jemand Euch da draussen einen Tipp?
Vielen Dank im Voraus.
Grüße aus Niedersachsen.
Günther Mittelbach