Hintergrund:
Im Jahre 2003 hatte ich mein Ingenieurbüro unter Aufrechnung aller Schuldtitel bzw. Guthaben aufgelöst, um anschließend praktisch ohne weiteres Vermögen in Rente zu gehen. Mit Aufkommen des ecommerce bzw. ebay habe ich im Jahre 2004 ein Kleingewerbe als GbR gestartet. Darin betreibe ich den Einkauf, Reparatur und Verkauf von Getrieben,Getriebemotoren und sonstige Maschinenelementen. Da ich im meinem Metier außer Ingenieur auch Handwerksmeister bin, eine gutverdienende Frau, und eben auch Zeit hatte, habe ich mir mit geringstem Kapitaleinsatz und aus laufendem Geschäft heraus einen Grundstock erarbeitet. Natürlich habe ich seither nur Verluste gehabt, welche ich dann Jahr für Jahr in unseren gemeinsamen Einkommensteuererklärungen geltend gemacht hatte. Im Frühjahr 2008 kam nun die Buchprüfung und prüfte die Jahre 2004, 05 und 06, welche -dank WISO- zügig vonstatten ging. Der Prüfer zog am Schluß mit der Bemerkung, er würde sich wieder melden, von dannen.
Nachdem sich dieser auch nach mehreren Anrufen nicht meldete, schrieb ich nach etwa vier Wochen ein Fax mit der inständigen Bitte, mirt mitzuteilen, ob alles in Ordnung sei -schließlich müsse ich ja weitermachen.
Nichts geschah, ich machte also wie bisher weiter, und meine Erklärungen wurden vom FA anstandslos akzeptiert -natürlich mit dem kleingedruckten Vorbehalt „eine Gewinnerzielungsabsicht läßt sich noch nicht erkennen- ausgeglichen.
Nun plötzlich vor vierzehn Tagen -nachdem weitere dreieinhalb Jahre vergingen, abgerechnet wurden, und ich mich im Glauben wog, alles richtig zu machen- meldete sich der Prüfer telefonisch mit der Bemerkung, daß er krank gewesen sei, und mich nun aufsuchen wolle um den Vorgang „vom Tisch zu bekommen“.
Nunmehr meinte er bei seinem Besuch, daß er die ganzen Steuerbescheide -von 2004 ab- nicht anerkennen wolle, und ich zur Rückzahlung der Erstattungsbeträge aufgefordert werden würde -eine Menge Geld, ca. 25000€.
1.Frage:
I.d.R. werden die ersten Anfangsjahre vom FA als Verlustjahre akzeptiert. Es leuchtet ein, daß mit dickem Kapitaleinsatz die Verlustjahre kürzer sind, als wenn man allein über die Zeit und per „Selbstausbeutung“ das ganze Unternehmen aufbaut. Ist das allein eine Ermessensfrage des Prüfers, oder gibt es dafür feste Jahreszahlen?
2.Frage:
Auf meine dezidierte Frage: „Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei?“ wich er aus und meinte, daß ihm die Begriffe nicht behagen. Was denn nun?
3.Frage:
Es gibt den Begriff „Wer schweigt stimmt zu!“ Konnte ich nach mehr als drei Jahren nicht davon ausgehen, daß alles in Ordnung ist? Dazu kommt, daß ich mit meinem Fax eine „Rechtsunsicherheit" kundtat. Sind die Ämter nicht verpflichtet, diesen Umstand durch entsprechende, zeitnahe Klärung auszuräumen?
Es wäre toll, wenn das WISO-Forum mir auf die Sprünge helfen könnte!