Allgemeine Ausgaben im Rahmen der Krankenversicherung

  • Hallo zusammen,


    ich sitze an meiner Steuererklärung und habe folgendes Problem: Ich habe letztes Jahr sozusagen 3 mal einen anderen Krankenversicherungsbeitrag gehabt: Zuerst war ich bis zum Ende des Referendariats freiwillig gesetzlich versichert (darüber habe ich ein Schreiben der Kasse für den monatlichen Beitrag), dann war ich vom 25.8.-23.11. als angestellte Leherin beschäftigt und habe ja somit meine Versicherung vom Gehalt abgebucht bekommen, wobei meine Beträge von WISO Steuer durch die Lohnsteuerbescheinigung ja erfasst und im Bereich Krankenversicherung angegeben werden. Daran anknüpfend war ich als beamtete Lehrerin von 24.11.-31.12.10 wieder freiwillig gesetzlich versichert mit entsprechend dem Einkommen höheren Beiträgen.
    Da die Kasse mir eine unklare Auflistung schickte, laut der ich bis zum 30.9. nach Referendarssatz versichert bin, obschon sie mir die Bezahlungen für Ende August-Ende Nov gut geschrieben haben, habe ich eine neue bereits per mail angefordert.
    Mein Problem bei WISO Steuer ist nun folgendes:
    In welcher Rubrik gebe ich die Beiträge zur freiwillig gesetzlichen Versicherung an? Unter gesetzliche Krankenv. und Pflegev. steht ja nun schon der Betrag der Monate, in denen ich angestellt war. Und eine freiwillige gesetzliche Versicherung ist ja auch keine private Versicherung, oder? Zudem bin ich ja den Großteil des Jahres selbst für meine Krankenversicherung aufgekommen und kann dann ja bis zu 2800 € steuerlich geltend machen. DAs Programm sagt aber, für mich gelte die 1900€-Regelung eines Angestellten.


    Für jegliche Tipps und Hinweise,
    auch im Hinblick auf die Vorgehensweise der gesetzlichen Krankenversicherung mit ihrer Pauschalisierung (bis zum 30.9. Referendarssatz),
    wäre ich sehr dankbar,
    SophiaS :)

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Ich habe mal ins Unterforum WISO Steuer-Sparbuch verschoben, da man hier Dateianhänge tätigen kann. Die Vorgehensweise in WISO Stueer dürfte ähnlich sein.

    • Offizieller Beitrag

    Zudem bin ich ja den Großteil des Jahres selbst für meine Krankenversicherung aufgekommen und kann dann ja bis zu 2800 € steuerlich geltend machen.

    Wo steht das?

    Das Programm sagt aber, für mich gelte die 1900€-Regelung eines Angestellten.

    Und dies richtiger Weise.

  • Na, weil ich ja vom 1.1.10 bis 24.8.10 sowie vom 24.11.10-31.12.11 freiwillig in der gesetzlichen Kasse versichert war und dann den Beitrag von 15,5% des Gehalts selbst gezahlt habe- davon zahlt ja nichts die Beihilfe. Oder irre ich mich da? ?(


    Wesentlich wichtiger wäre mir aber die Information dazu, in welcher Rubrik ich die Beiträge zur freiwillig gesetzlichen Versicherung angebe. Unter gesetzliche Krankenv. und Pflegev. steht ja nun schon der Betrag der Monate, in denen ich angestellt war. Und eine freiwillige gesetzliche Versicherung ist ja auch keine private Versicherung, oder?
    Welches Feld muss ich dann hier nutzen?


    Vielen Dank noch einmal :)
    SophiaS

    • Offizieller Beitrag

    ... Beihilfe. Oder irre ich mich da?

    Ja. Du hast Beihilfeanspruch. Dann schau mal in den Gesetzestext.

    Und eine freiwillige gesetzliche Versicherung ist ja auch keine private Versicherung, oder?

    Eben.

  • Gut, aber in welcher Rubrik gebe ich die Beiträge zur freiwillig gesetzlichen Versicherung an? Unter gesetzliche Krankenv. und Pflegev. steht ja nun schon der Betrag der Monate, in denen ich angestellt war.

    • Offizieller Beitrag

    Warum liest Du nicht alle Hinweise in Deinem Programm? Mal die Fragezeichen anklicken. Die dürfte es auch in WISO Steuer geben.

  • Herzlichen Dank! Ich hätte es gelesen, wenn es das bei WISO Steuer so geben würde.. dort sind aber nur die Nichtarbeitnehmer genannt und nicht die Selbstzahler!
    :) Grazie tanto!
    SophiaS

    • Offizieller Beitrag

    Dann mach doch mal ein Ticket an den Support und weise die darauf hin. Schon verwunderlich, da WISO Steuer ja ausschließlich für Arbeitnehmerfälle gedacht ist.