Hallo zusammen,
ich habe u.a. eine Kamera als Anlagegut definiert und dazu verschiedene Zugänge hinzugebucht,
so z.B. ein Objektiv, Akkus, Stativ etc., da ich diese Dinge ja immer mit der Kamera benutze.
Genauso verfahre ich bei Computer + Maus, Bildschrmm, Drucker etc.
Jetzt stelle sich für mich aber die Frage:
- Ich möchte die Kamera verkaufen, das Objektiv und Zubehör aber behalten
- Der später neu gekauften Kamera möchte ich dieses Objektiv + Zubehör wieder hinzufügen
Kennt jemand hierzu die gültig Vorgehensweise oder ist das so nicht möglich?
Was meint ihr, sollte ich in Zukunft bei dieser Vorgehensweise bleiben, also Anlagegut + Zubehör,
oder gibt es einen sinnvolleren Weg?
Freue mich über jeden Hinweis, vielen Dank!
Jürgen