Jahresabrechnung von der Hausverwaltung

  • Hallo zusammen,


    habe endlich für meine Einkommensteuererklärung die Jahresabrechnung von der Hausverwaltung bekommen und komme bei der Anlage V & V irgendwie nicht weiter :thumbdown: .


    Habe auf der Jahresabrechnung folgende Positionen die ich der Anlage V & V (benutze WISO Sparbuch) nicht zuordnen kann:


    Abgeltunssteuer
    Solidaritätszuschlag
    Umsatzsteuer
    Instandsetzung Fenster, Türen
    Zuweisung Rücklage
    Sanierung Foyer
    Instandhaltung Entnahme Rücklage
    Sonstige Kosten
    Rechts- und Fachberatung
    Anschaffungen
    Nichtteilnahme LA


    Die restlichen Positionen wie z.B. Verwaltung und MwSt für Verwaltung habe ich addiert und unter Verwaltungsaufwänden eingetragen :thumbsup: .


    Unter dem Begriff "Nichtteilnahme LA" fällt mir spontan auch nix ein bzw. wo ich es in der Anlage V & V einzutragen hätte :?: .


    Desweiteren lag dem Schreiben der Hausverwaltung auch ein Nachweis von Haushaltsnahen Dienstleistungen der Gruppe 2,3 und 4 bei. Wo könnte man diese in der Anlage V & V eintragen :?: .


    Vielen Dank und freundliche Grüße @alle!!!

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest Dich vielleicht noch einmal mit dem Programm und den Steuerbegriffen an sich auseinandersetzen. Du bringst hier Positionen aus der Anlage KAP und der Anlage V. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind im Rahmen der Vermietung wie ganz normale Aufwendungen in diesem Zusammenhang zu behandeln (Werbungskosten). Im Prinzip lässt sich alles aus der Erläuterungen und Hinweisen des Steuer-Sparbuchs klären.


    Was Nichtteilnahme LA bedeutet erschließt sich mir nicht. Das solltest Du ggf. Deinen Hausverwalter fragen.

  • Was hat bitte schön die Anlage KAP mit der Jahresabrechnung von der Hausverwaltung zu tun :?:


    Die Positionen:


    Abgeltunssteuer
    Solidaritätszuschlag
    Umsatzsteuer


    werden in der Jahresabrechnung ausgewiesen und mir von der Hausverwaltung in Rechnung gestellt.

    • Offizieller Beitrag

    Was hat bitte schön die Anlage KAP mit der Jahresabrechnung von der Hausverwaltung zu tun :?:


    Die Positionen:


    Abgeltunssteuer
    Solidaritätszuschlag

    Diese Positionen schon mal in der Anlage V gesehen? Mit Sicherheit noch niemals.

  • erstmal Danke an die schnelle Antwort @miwe4


    Ich verstehe generell nicht, was diese Positionen in der Jahresabrechnung zu suchen haben. Auf was wird den bei einer Immobilie die Abgeltungssteuer bzw. Solidaritätszuschlag abgeführt ?
    Auf die Instandhaltungsrücklagen ?
    Muss ich diese Beträge in der Anlage KAP eintragen?


    Was ist mit der Umsatzsteuer ? Wo gehört diese in der Anlage V & V hin?


    Kann ich die anderen Positionen, auch die mit den Rücklagen (Zuweisung bzw. Entnahme) einfach als Werbungskosten in der Anlage V & V geltend machen?



    Danke das ihr euch hierfür Zeit nimmt und mir helft ^^

    • Offizieller Beitrag

    Auf was wird den bei einer Immobilie die Abgeltungssteuer bzw. Solidaritätszuschlag abgeführt ?
    Auf die Instandhaltungsrücklagen ?

    Genau. Die liegen ja i.d.R. verzinst auf einem Konto.

    Muss ich diese Beträge in der Anlage KAP eintragen?

    Das kommt darauf an. Nur Du kennst Deine übrigen Kapitalerträge. Es gelten die allgemeinen Regeln.

    Was ist mit der Umsatzsteuer ? Wo gehört diese in der Anlage V & V hin?

    Die Umsatzsteuer gehört zu der jeweiligen Einnahme-/Ausgabeposition auf die sie entfällt.

    Kann ich die anderen Positionen, auch die mit den Rücklagen (Zuweisung bzw. Entnahme) einfach als Werbungskosten in der Anlage V & V geltend machen?

    Zuweisungen zu Rücklagen sind unbeachtlich (wie Sparrate), Abgänge aus Rücklagen sind entsprechend der Ausgabeart zu berücksichtigen. Sollte sich eigentlich alles aus der Verwalterabrechnung ergeben.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe generell nicht, was diese Positionen in der Jahresabrechnung zu suchen haben. Auf was wird den bei einer Immobilie die Abgeltungssteuer bzw. Solidaritätszuschlag abgeführt ?
    Auf die Instandhaltungsrücklagen ?
    Muss ich diese Beträge in der Anlage KAP eintragen?


    Wenn Abgeltungssteuer und Soli (z.B. auf Instandhaltungsrücklagen) abgeführt wurden, so sind diese in der Anlage KAP einzutragen.


    Handwerkerleistungen gehören in die Zeile 78 des Hauptvordrucks und nicht in die Anlage V.


    Du solltest Dich unbedingt nochmals an die Hausverwaltung wenden, um diese Dinge im Detail zu klären.

    • Offizieller Beitrag

    Handwerkerleistungen gehören in die Zeile 78 des Hauptvordrucks und nicht in die Anlage V.

    Nein, das stimmt leider nicht. Wir sind bei vermietetem Wohneigentum und bei Werbungskosten. Da befinden wir uns mit derartigen Ausgaben ausschließlich auf der Anlage V. Der § 35a EStG ist hier vollkommen außen vor.

    • Offizieller Beitrag

    Ich ging hier aber von einer gemieteten Wohnung aus...

    siehe einleitenden Satz im Startpost:

    ... und komme bei der Anlage V & V irgendwie nicht weiter ...

  • Danke das ihr euch hierfür Zeit nimmt und mir helft


    So wird das aber nix, steuermausi23 sollte bei dem Grundwissen unbedingt einen Steuerberater aufsuchen.
    Sorry, das mal wieder ich diesen unbeliebten Hinweis geben muss, aber wie soll man da helfen :?:
    MfG Günter

  • Einen schönen guten Morgen @alle,


    und gleich geht es mit der nächsten Frage weiter in meinem V & V Maraton:


    Von der Hausverwaltung habe ich eine Jahresabrechnung (01.01.2010-31.12.2010)bekommen, die Wohnung wurde aber im Mai erworben. Es gibt leider keine Einzelabrechnung von der Verwaltung.


    Muss ich bei meiner Einkommensteuererklärung in der Anlage V & V die Jahreswerte auf X/365 umrechnen ?


    Die Miete und Nebenkosten wurden mir ja auch erst ab Mai gezahlt und ab Mai in die Anlage V & V eingetragen.


    Vielen Dank an alle helfenden Hände und Unterstützer :thumbsup: .

  • Muss ich bei meiner Einkommensteuererklärung in der Anlage V & V die Jahreswerte auf X/365 umrechnen ?


    Dir fehlt einfach das steuerliche Grundwissen um die Anlage V auszufüllen.
    Lass es zumindest jemanden machen, der es kann.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Von der Hausverwaltung habe ich eine Jahresabrechnung (01.01.2010-31.12.2010)bekommen, die Wohnung wurde aber im Mai erworben. Es gibt leider keine Einzelabrechnung von der Verwaltung.


    Muss ich bei meiner Einkommensteuererklärung in der Anlage V & V die Jahreswerte auf X/365 umrechnen ?


    Die Miete und Nebenkosten wurden mir ja auch erst ab Mai gezahlt und ab Mai in die Anlage V & V eingetragen.

    Grundsätzlich kannst Du nur Aufwendungen absetzen, die in dem Zeitraum angefallen sind, wo Dir die Wohnung bzw. die Einkünfte auch zuzurechnen sind. Das gilt erst Recht für Erhaltungsaufwendungen und Entnahmen aus Rücklagen zu diesem Zweck. Bei umlagefähigen Aufwendungen gibt es ja auch saisonale Schwankungen, so dass keine vereinfachte zeitanteilige Aufteilung in Frage kommt (z.B. Heizperiode je nach Heizungsart).


    Aber Du brauchst ja eigentlich nur die von Dir geleisteten Vorauszahlungen (Wohngeld). Und bei denen wirst Du ja wissen, wann und wieviel Du gezahlt hast. Und die Nachzahlung/Erstattung aus der Abrechnung entsprechender Beträge steht ja auch in der Abrechnung. Und die Renovierungskosten/Erhaltungsaufwendungen sind eben zeitgenau zu ermitteln und anzusetzen.


    Du wirst die Aufstellung des Verwalters schon dezidiert auseinandernehmen müssen. Ggf. eben in Zusammenarbeit mit diesem. So schwer ist das aber eigentlich nicht. Viel Spaß.


    Hast Du eigentlich mit der Verwalterabrechnung angefangen oder bist Du danach fertig mit Deiner Steuererklärung? Keine Probleme bei Finanzierungskosten und AfA? Wenn doch, würde auch ich Dir raten, einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe hinzuzuziehen. Zumindest für das erste Jahr.

  • @miwe4


    Bis auf die Anlage V & V ist meine Einkommensteuererklärung schon seit längerem fertig :thumbup: .
    Benutze selbst seit Jahren erfolgreich das WISO Sparbuch für die ESt-Berechnung :thumbsup: .


    Die Anlage V & V wird für 2010 jetzt das erste mal mit ausgefüllt ;) .


    Der Anfang war relativ leicht, ich habe auf der einen Seite die Mieteinnahmen und Nebenkosten(ab Erwerb) und auf der anderen Seite die AfA und die abziehbaren Werbungskosten + laufende Betriebskosten.
    Die AfA wird von Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten vom Programm berechnet und automatisch in die richtigen Feldern eingetragen.


    Und die abziehbaren Werbungskosten und Betriebskosten müssen jetzt halt von mir aus der Jahresabrechnung einzeln auseinander gefriemelt und in die richtigen Feldern des WISO Sparbuchs eingetragen werden.


    Der Teufel steckt, wie meistens, auch hier im Detail, weil ich mir nicht immer sicher bin, ob ich die Beträge in richtige Felder eingebe.


    @alle:
    Also habt bitte Nachsicht hier mit mir, wenn ich manchmal mehrmals nachhaken muss, ist halt meine erste Anlage V & V ^^

  • Bei Laufenden Kosten (Werbungskosten) habe ich jetzt Jahresbeitrag * X/365 eigentragen.
    z.B. Versicherungen 200€ Jahresbeitrag -> eingetragen bei 243 T -> 133,16€
    Hoffe das es richtig so, wenn nicht bitte korrigieren.


    Bei Heizung und Wasser muss ich mich erst schlau machen, wie ich das am besten aufschlüssele.

  • Bei Heizung und Wasser muss ich mich erst schlau machen, wie ich das am besten aufschlüssele.


    Sag deiner Hausverwaltung, sie möge doch bitte die Abrechnung mit einem vernünftigen Programm erstellen, wie z.B. dem WISO Hausverwalter.
    Dann würdest sofort die richtigen Zahlen geliefert bekommen.
    Eigentlich ist es sogar Pflicht, daß die Hausverwaltung bei einem Eigentümerwechsel für jeden Eigentümer die richtigen anteiligen Zahlen liefert.
    So können doch gar keine Nachzahlungen oder Erstattungen berechnet werden.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Muss ich überhaupt die umlagefähigen Aufwendungen dem Finanzamt mitteilen? Die werden doch direkt mit dem Mieter abgerechnet?!

    Natürlich. Hast Du Dir überhaupt schon einmal die Anlage V und die entsprechenden Eingabepositionen im Steuer-Sparbuch angeschaut? Meinst Du, das steht da aus Jux und Laune?

  • @g.horn


    1) Ich kann doch keiner Hausverwaltung vorschreiben welches Programm sie zur Abrechnung nehmen soll.


    2) Die Hausverwaltung sieht sich leider nicht in der Pflicht eine erneute anteilige Abrechnung zu erstellen, da die erste leider von den Abrechnungszeiten falsch war.
    Denen wurde angeblich der Eigentümerwechsel erst 1,5 Monate später nachdem Zuschlagsbeschluss mitgeteilt :( .


    Die umlagefähigen Aufwendungen kann ich aus der Jahresabrechnung auf anteilige Zahlen ableiten, die Kosten für Heizung und Wasser leider aber nicht, da Abhängigkeit zu Heizperiode und Heizungsart.