Darlehen an Verein. Tilgung über Minderung der Pacht.

  • Hallo Ihr Lieben,


    Ich bin Pächter eines Vereinslokales.


    Ich habe für den Verein einen neuen Gasherd gekauft und bezahlt. Nun gehört er also erst einmal mir. Er soll aber in den Besitz des Vereines übergehen. Dazu haben wir vereinbahrt, das ich über 6 Monate lang meine Pacht um einen entsprechenden Betrag monatlich kürze. Ich buche also monatl. den gekürzten Pachtbetrag wie bisher auf 4220, aber wie bzw. als was, buche ich den Gasherd und die von der Pacht einbehaltene Rückzahlung.


    Ich weis, es wäre einfacher, der Verein überweißt mir das Geld, aber bei den heutigen armen Vereinen kommt man auf diesem Weg nie zu seinem Geld.


    Bestimmt nicht Einfach, dieser Vorgang, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.


    Hansemann

    • Offizieller Beitrag

    Dann möchte ich aber hoffen, dass Du den Herd nicht als Betriebsausgabe, womöglich noch mit Vorsteuerabzug, erfasst hast.


    Ich würde in die Richtung volle Miete zu erfassen (auch beim Verein!) und Herd über Darlehen abzuwickeln bzw. gegenzurechnen.

  • Bestimmt nicht Einfach, dieser Vorgang, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.


    Ist erlaubt und man glaubt es kaum........


    Tausch- und Kompensationsgeschäfte sind gerade in Krisenzeiten ein probates Mittel, Leerlaufzeiten oder übervolle Lager trotz finanzieller Engpässe bei potenziellen Geschäftspartnern sinnvoll zu verwerten. Wenn Sie Rechnungen stellen und über Leistungen und Gegenleistungen genau Buch führen, hat der Fiskus nichts dagegen. Oft sind Geschäfte auf Gegenseitigkeit sogar steuerlich neutral. Wenn Sie in größerem Umfang auf Tauschhandel und Kompensationsgeschäfte setzen, sollten Sie sich aber unbedingt von einem Steuerberater unterstützen lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Tausch- und Kompensationsgeschäfte sind gerade in Krisenzeiten ein probates Mittel ...

    Es ist aber in meinen Augen kein Tauschgeschäft im steuerlichen Sinne. Vielmehr erfolgt eine Zahlung in Geldeswert und im Rahmen einer Kredit-/Ratenvereinbarung.


    Aber ich Folge deinem Zitat insoweit, dass da wirklich ein Steuerberater rangehört. Auch auf Seiten des Vereins. Ich verstehe die nicht. Die riskieren mit irgendwelchen nicht ganz abgesicherten Vereinbarungen immer wieder ihre Gemeinnützigkeit.

  • Danke für Eure Anteilnahme :)
    Denke auch, dass ich es mit dem Verein auf offiziellem Buchungsweg abwickle.
    Pacht wie gehabt und Gasherd über Darlehen. (Darlehenkonto/Geldkonto)
    Ähm, welches Darlehenkonto muß ich verwenden?
    550 - 1551 - 1705


    Danke und Gruß