Hallo,
ich bin Freiberufler und habe in der Mietwohnung mein Arbeitszimmer, das auch meinen vollständigen Arbeitsmittelpunkt darstellt. Die Kosten setze ich proportional zur Wohnungsgröße an. Folgende ist unklar:
1. Stromkosten: Dort habe ich für 2010 eine Abrechnung vom Stromversorger mit MwSt für die ganze Wohnung. Diesen MwSt-Betrag habe ich bei meiner monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung nicht berücksichtigt - habe also den Betrag vom FA nicht erstattet bekommen. Kann ich jetzt bei der Steuererklärung den flächenmäßig anteiligen Betrag der Stomrechnung (incl. MwSt) als Betriebsausgabe angeben, oder muß ich für die Steuererklärung die Mehrwertsteuer als solche "rückabwickeln" und nur den Nettobetrag der Nebenkosten als Betriebsausgabe angeben?
2. Mietnebenkosten (Wasser, Heizung, Betriebskosten): Dieser Part wird von einem Gebäudeservice abgewickelt. Ich bekomme jährlich eine sog. Abrechnung über diese Posten, jedoch ohne MwSt. Auf dieser Abrechnung steht mein Name und der Abrechnungszeitraum, aber es steht keine Belegnr. darauf. Ist mit dieser Abrechnung eine anteilige Berücksichtigung der Nebenkosten beim FA möglich?
Danke Wolf