Zuständigkeit für alte offene Einsprüche nach Umzug

  • Hallo!


    ich bin im April diesen Jahres 2011 in ein anderes Bundesland umgezogen. Seit November des Vorjahres 2010 sind Einsprueche offen gegen die Bescheide der Jahre 2007-2009 (wegen haeuslichem Arbeitszimmer). Die Erklaerung fuer 2010 ging zunaechst noch an das alte FA, wurde jedoch von diesem korrekt an das neue FA uebergeben und dort anschliessend bearbeitet.


    Um die alten Einsprueche hat sich jedoch bis heute niemand gekuemmert. Zu allem Ueberfluss fuehlt sich weder das alte noch das neue Finanzamt zustaendig. Das alte Finanzamt verweist auf die Regel, dass immer das FA des aktuellen Wohnsitzes zustaendig ist, hat jedoch versaeumt, die alten Akten an das neue Amt zu uebergeben. Dem neuen Amt liegen also keine alten Daten vor. Zudem sieht das neue FA die Zustaendigkeit fuer die alten Steuerjahre noch beim alten FA und verweist mich zurueck an dieses.


    Nach mehreren Telefonaten (und der Weigerung der FA-Beamten, mir dies auch schriftlich zu bestaetigen) habe ich herausgehoert, dass zudem moeglicherweise wichtig ist, wann die Einspreuche erfolgt sind. Fuer die Akten: alle Einsprueche sind noch weit vor dem Umzug mehrfach an das alte FA gegangen. Ohne jegliche Stellungnahme.


    Welches FA ist in diesem Fall zustaendig? Wo finde ich den entsprechenden Gesetztestext (oder aehnliches)?


    Herzliche Gruesse


    Rene Gerlich

    • Offizieller Beitrag

    Das alte Finanzamt verweist auf die Regel, dass immer das FA des aktuellen Wohnsitzes zustaendig ist, .....

    So ist es auch richtig.

    ..... hat jedoch versaeumt, die alten Akten an das neue Amt zu uebergeben.

    Dann muss das halt nachgeholt werden.

    Zudem sieht das neue FA die Zustaendigkeit fuer die alten Steuerjahre noch beim alten FA und verweist mich zurueck an dieses.

    Dann bestehe einfach schriftlich darauf. Und wenn es abgelehnt wird, dann ziehst du halt einen Steuerberater hinzu. Der wird schon wissen, wer für die Kosten aufzukommen hat.