Hallo,
ich hatte in 2010 eine Zahlung durch meinen Arbeitgeber anläßlich meines 40-jährigen Dienstjubiläums bekommen. Der Arbeitgeber hatte in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung den Betrag in der Zeile 10. "Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und ermäßigt besteuerte Entschädigungen" eingetragen. In meiner Einkommenssteuererklärung habe ich dies entsprechend eingetragen.
Im kürzlich ergangenen Steuerbescheid teilt mir das Finanzamt mit: "Jubiläumszuwendung: Die Begünstigung des § 34 EStG erstreckt sich nicht auf Zahlungen, die als Zuwendungen anlässlich eines Firmenjubiläums erbracht werden. Eine ermäßigte Besteuerung kann insoweit nicht erfolgen". Telefonisch habe ich die Sachbearbeiterin informiert, dass die Zahlung nicht anläßlich eines Firmenjubiläums, sondern anläßlich meines Dienstjubiläums erfolgte. Darauf wurde mir erklärt, dass auch für Zahlungen anläßlich eines Dienstjubiläums die ermäßigte Besteuerung nicht anwendbar sei.
Mir kommt dies sonderbar vor, da ich in der Literatur viele Hinweise finde, dass Zahlungen des Arbeitgebers anläßlich eines Dienstjubiläums der ermäßigten Besteuerung unterliegen; Beispiel:
"Die Jubiläumszahlung kann als Vergütung für mehrjährige Tätigkeit nach einem etwas ermäßigten Steuersatzversteuert werden. Diese wird dazu auf 5 fiktive Jahre aufgeteilt. Zunächst wird die Steuer für das Jahreseinkommen + 1/5 vom Jubiläumsgeld ermittelt. Davon wird dann der Steuerbetrag für das normale Jahreseinkommenabgezogen. Die Differenz wird mit 5 multipliziert und ergibt dann die Steuer für das Jubiläumsgeld".
Ich werde erst einmal Einspruch einlegen. Wer weiß mehr zu diesem Thema?