Hallo,
ich habe im Jahr 2009 einen Laptop für 738€ netto gekauft und diesen wie vorgeschrieben in einem Sammelpool erfaßt. Im Jahr 2010 habe ich eine Maus (nicht als Ersatzteil) für runde 30€ gekauft. Laut WISO-Steuer-Sparbuch-Hilfe muß diese Maus wie der Laptop in einem Sammelposten für 2010 erfaßt sein. Gleichzeitig gibt es in der Hilfe den Hinweis, daß alle Anlagegüter über 150€ bis 1000€ netto in einem Jahr gleich behandelt (alle in Sammelposten oder keines) werden müssen. Daneben habe ich ein paar GWG zw. 150€ und 410€ , die ich sofort absetzen möchte.
1. Ist jetzt folgendes möglich: Die Maus muß ich in einen Sammelposten packen. Das gibt kein Problem mit dem Sofortabzug der anderen GWG zw. 150€ und 410€, weil ich diese alle gleich behandle (kein Sammelposten( und sofort voll abschreibe.
Dabei sehe ich aber folgendes Problem: Für Güter unter 150€ ist eine Sammelpostenerfassung ja gar nicht möglich, sondern nur sofort volle Abschreibung oder über die Nutzungsdauer. Oder ist die normalerweise nicht vorgesehene Sammelpostenerfassung unter 150€ möglich, wenn es um ein Gut geht, das einem anderem Sammelpostengut zugeordnet ist? Sorry - wer soll das noch blicken? Ich behaupte mal, da sind sich nicht einmal alle "Experten" einig.
2. Rein hypothetisch: Hätte ich 2010 einen Drucker für 200€ netto gekauft, hätte ich diesen auch in einen Sammelposten stecken müssen und weil dieser Drucker über 150€ kosten würde, müßte ich die anderen GWGs zw. 150€ und 1000€ alle auch in den Sammelposten stecken, weil alle Güter zw. 150€ und 1000€ gleich behandelt werden müssen. Ist das richtig?
Vielen Dank
WoW