Hallo,
ich habe 2010 einen Drucker (389€ netto) erworben. In meinem Büro wird dieser Drucker von 2 Computern benutzt. Damit ist er eigentlich keinem Computer zuordenbar, müßte wie ein selbständiges Wirtschaftsgut behandelt werden und könnte somit im Jahr 2010 sofort voll abgeschrieben werden können. Mein Verstand sagt, das geht so. Mein Bauch sagt, das FA meckert da.
Wer hat Recht? Kopf oder Bauch?
Gruß
WoW