Drucker für 2 Computer

  • Hallo,


    ich habe 2010 einen Drucker (389€ netto) erworben. In meinem Büro wird dieser Drucker von 2 Computern benutzt. Damit ist er eigentlich keinem Computer zuordenbar, müßte wie ein selbständiges Wirtschaftsgut behandelt werden und könnte somit im Jahr 2010 sofort voll abgeschrieben werden können. Mein Verstand sagt, das geht so. Mein Bauch sagt, das FA meckert da.


    Wer hat Recht? Kopf oder Bauch?


    Gruß


    WoW

  • Bauch - habe ich befürchtet. Aber formal habe ich doch recht. Macht es Sinn darüber mit dem FA zu reden, oder fängt dabei nur eine endlose Interpretationdebatte an?


    Gruß WoW

    • Offizieller Beitrag

    Aber formal habe ich doch recht.

    Nein. Wie kann man übehaupt an eine solche Argumentation denken.


    Das WG ist nicht selbständig nutzbar und kann sehr wohl (mindestens) einem anderen WG zugeordnet werden.

  • Nein. Wie kann man übehaupt an eine solche Argumentation denken.

    Weil beide Computer per Wlan auf den Drucker zugreifen können, ist dieser genaugenommen auch nicht zuordenbar. Auch in der Wiso-Hilfe ist dieser Fall eines Netzwerkdruckers beschrieben, der wie ein eigenständig nutzbares Gut behandelt wird und keinem Computer zugeordnet wird und somit sofort voll abzugsfähig ist.

    • Offizieller Beitrag

    Mach was Du willst. Erwarte von mir aber bitte keine Antwort mehr. Man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und so sein eigenes Steuerrecht schaffen. Der Drucker ist zuzuordnen, entweder dem einen oder eben dem anderen PC.

  • Mach was Du willst. Erwarte von mir aber bitte keine Antwort mehr.


    Was habe ich gemacht, daß Du so genervt bist? Ich bin Techniker und kein Steuerexperte,und warum es sich hier nicht um diesen Netzwerkfall handelt erschließt sich mir nicht. Ich begreife gerne die Dinge, die ich mache und ich weiß nicht, was an meinen Fragen unzumutbar wäre.
    Falls sich noch jemand anders erbarmt: Wenn ich also den Drucker wie empfohlen einem Computer zuordne und dieser Computer in einem Sammelpool drin ist, dann muß ich den Drucker auch in einen Sammelpool 2010 einstellen, was zur Folge hat, daß ich dann alle selbständig nutzbaren WG zw. 150€ und 1000€ 2010 in einem Sammelpool erfassen muß und somit kein GWG bis 410€ sofort mehr zum Vollabzug bringen kann. Das würde mich schmerzen, weil ich solche GWGs eben 2010 voll absetzen wollte. Gibt es da eine legale Alternative?


    Gruß WoW

    • Offizieller Beitrag

    Auch in der Wiso-Hilfe ist dieser Fall eines Netzwerkdruckers beschrieben, der wie ein eigenständig nutzbares Gut behandelt wird und keinem Computer zugeordnet wird und somit sofort voll abzugsfähig ist.

    Die WISO-Hilfe meines Steuer-Sparbuchs sagt:

    Zitat

    3. Möglichkeit: Anschaffung eines Netzwerkdruckers


    Bei einem Netzwerkdrucker handelt es sich ebenfalls nicht um ein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut. In den meisten Fällen existiert jedoch auch kein Wirtschaftsgut wie ein PC, dem er zugeordnet werden könnte, da er für mehrere PCs genutzt wird. In diesen Fällen sollten Sie den Drucker wie ein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut behandeln und in Abhängigkeit von seinen Anschaffungskosten entweder als geringwertiges Wirtschaftsgut bis 150 €, bei dem Sammelposten (150 € bis 1.000 €) oder als eigenständiges Wirtschaftsgut erfassen.

    Und wo steht da, dass der Drucker als sofort und in voller Höhe abziehbare Betriebsausgabe zu behandeln ist.

    Was habe ich gemacht, daß Du so genervt bist?

    Du liest alles so wie es Dir in den Kram passt. Man muss auch mal für einen nicht so vorteilhafte steuerliche Regelungen akzeptieren können. Siehe auch Maus-Thema.

  • Du liest alles so wie es Dir in den Kram passt. Man muss auch mal für einen nicht so vorteilhafte steuerliche Regelungen akzeptieren können.

    Dem ist nicht so. Daß ich die für mich beste legale Lösung anstrebe ist wohl legitim.

    Und wo steht da, dass der Drucker als sofort und in voller Höhe abziehbare Betriebsausgabe zu behandeln ist.


    Das leite ich aus der Passage " In diesen Fällen sollten Sie den Drucker wie ein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut behandeln und in Abhängigkeit von seinen Anschaffungskosten entweder als geringwertiges Wirtschaftsgut bis 150 €," ab. Dann kann der Drucker sofort voll zum Abzug gebracht werden. Oder irre ich da?


    Gruß


    WoW

    • Offizieller Beitrag

    Oder irre ich da?

    Ja. Denn Dein Drucker ist ja eben über 150€. Deshalb würde ich mich mal mit dem "oder" befassen.

    Daß ich die für mich beste legale Lösung anstrebe ist wohl legitim.

    Deshalb muss man sich aber trotzdem an die geltenden gesetzlichen regelungen halten. Und wenn die Anwendung der einen Vorschrift zur Folge hat, dass sich auch bei einer anderen Regelung Auswirkungen ergeben, dann soll es eben so sein. Aber bei dem einen WG passt Dir dies nicht und bei dem anderen WG passt Dir das nicht kann zu einem gehörigen Knall bei einer Steuerprüfung führen. Der Prüfer würde sicher nicht wegen eines einzigen reagieren. Aber mit dem Blick auf das Ganze, könnte er Dein Vorgehen zum Anlass nehmen eben doch bei allem kleinkariert zu werden. Und muss man so etwas provozieren?

  • Ja. Denn Dein Drucker ist ja eben über 150€. Deshalb würde ich mich mal mit dem "oder" befassen.

    Der Drucker wurde 2010 gekauft und da geht der GWG-Bereich bis 401€ und wenn kein Sammelposten existiert, dann kann man wählen zwischen Abschreibung sofort voll oder über die Nutzungsdauer.

    Deshalb muss man sich aber trotzdem an die geltenden gesetzlichen regelungen halten. Und wenn die Anwendung der einen Vorschrift zur Folge hat, dass sich auch bei einer anderen Regelung Auswirkungen ergeben, dann soll es eben so sein. Aber bei dem einen WG passt Dir dies nicht und bei dem anderen WG passt Dir das nicht kann zu einem gehörigen Knall bei einer Steuerprüfung führen. Der Prüfer würde sicher nicht wegen eines einzigen reagieren. Aber mit dem Blick auf das Ganze, könnte er Dein Vorgehen zum Anlass nehmen eben doch bei allem kleinkariert zu werden. Und muss man so etwas provozieren?

    Nein, ich will nichts provozieren. Ich glaube, daß Du mich falsch einschätzt. Aus ein paar Zeilen einen Menschen zu beurteilen ist mit einer großen Unschärfe behaftet. Ich mache meine Steuer nach bestem Wissen und Gewissen und es geht mir nicht ums tricksen. Und wenn ein Steuerprüfer meint sich bei mir beweisen zu müssen - nur zu. Ein ohne Vorsatz falsch abgesetzter Drucker um 380€ - dazu kann ich stehen. Ich habe jeden Euro meiner Einnahmen korrekt angegeben und habe nichts zu verbergen. Wenn ich wegen einem falsch abgeschriebenen Drucker und Maus ein Gefängnis fürchten muß, dann zweifle ich eher an diesem Staat, als an mir.


    Gruß WoW

    • Offizieller Beitrag

    Der Drucker wurde 2010 gekauft und da geht der GWG-Bereich bis 401€ und wenn kein Sammelposten existiert, dann kann man wählen zwischen Abschreibung sofort voll oder über die Nutzungsdauer.

    Dann halte Dich doch daran, was in allen einschlägigen Foren als einzig denkbare Alternative zum abschreiben des Netzwerkdruckers mit dem "zugehörigen" WG angedacht wird. Nämlich bei der WISO-Hilfe als dritte Alternative mit "oder als eigenständiges Wirtschaftsgut erfassen." bezeichnet. Gemeint ist damit eine Aktivierung des Netzwerkdruckers mit Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, also i.d.R. 3 Jahre.

  • Ich weiß, das Thema ist prinzipiell geschlossen, dennoch frage ich mich, ob der Drucker nicht doch als GWG im 1. Jahr voll abgeschrieben werden kann, sofern es sich um einen Multifunktionsdrucker handelt?


    Grüße