Bewirtungskosten ohne Vorsteuer-Abzug (Nicht-EU-Ausland)

  • Hallo,


    wir haben ab und zu Bewirtungsaufwendungen im Nicht-EU-Ausland, buchen also die Rechnung (umgerechnet in Euro) brutto und wollen 70% der Kosten absetzen. Buchung auf Konto 4650, Steuerschlüssel "blanc", also ohne Eingabe. Die Rechnung wird verbucht, es wird richtigerweise keine Vorsteuer abgezogen, aber der gebuchte Betrag geht zu 100% in die Kosten ein, anstatt nur zu 70%.
    Was läuft da falsch? Kann mir da bitte jemand helfen?
    Danke!

  • Was läuft da falsch? Kann mir da bitte jemand helfen?


    Dann buch doch auch nur die 70%, und die Welt ist in Ordnug.
    Ich nehme mal an, es scheitert nicht daran, die 70 % auszurechnen.
    MfG Günter


    Richtig wäre ansonsten 4651 und 4652 zu buchen.

  • Ja, natürlich, mit 4651 und 4652 sollte es funktionieren.
    Was mich aber gestört hat ist, dass ich 4650 nicht ohne USt bebuchen konnte. Sicher ist es keine großartige Rechnerei, aber 4650 rechnet den abziehbaren Teil selbständig und schiebt die nichtabziehbaren Kosten auf das richtige Konto. Das macht es, wenn ich Rechnungen mit USt bebuche. Sollte es ohne USt nicht auch so gehen? Schließlich sind wir mit Bewirtung ohne Vorsteuerabzug nciht die einzigen.


    Vielen Dank, Günter.

  • Wobei das alles auch an der komplizerten Berechnungsweise liegen dürfte.


    Urteil zu: Vorsteuerabzug Bewirtungskosten
    Der Bundesfinanzhof hält die Vorschrift des § 15 Abs.1a Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG), nach der ein Vorsteuerabzug für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten nur eingeschränkt möglich ist, nicht mit EU-Recht vereinbar. Steuerpflichtige können für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten daher den vollen Vorsteuerabzug geltend machen.
    Urteil des BFH vom 10.02.2005
    V R 76/03


    ...das heißt in der Praxis für dich:
    Von 119,00 € Bewirtungskosten sind abziehbar:
    19,00 € Vorsteuer und 70,00 € ....also ins gesamt 89,00 €..........Konto 4651
    und nicht abziehbar: 30,00 €..........Konto 4652


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    ...das heißt in der Praxis für dich:
    Von 119,00 € Bewirtungskosten sind abziehbar:
    19,00 € Vorsteuer und 70,00 € ....also ins gesamt 89,00 €..........Konto 4651
    und nicht abziehbar: 30,00 €..........Konto 4652

    wir haben ab und zu Bewirtungsaufwendungen im Nicht-EU-Ausland, buchen also die Rechnung (umgerechnet in Euro)

    ?(

  • ?( ....war nur mal als Beispiel gedacht, für Bewirtungskosten mit Vorsteuerabzug.
    Das berechnen die meisten Programme falsch.
    MfG Günter

  • Danke, Günter.


    Das mit dem umsatzsteuerrechtlichen Vorsteuerabzug in Deutschland ist unstrittig. Bei mir ging's eindeutig um die Schweiz (Nicht-EU-Land oder Drittland) Und da ist halt kein Vorsteuerabzug möglich, wiewohl die 70% durchaus kostenwirksam sind.
    Ich hab's mit den Konten 4651 und 4652 getestet, es funktioniert. Die Betriebsausgaben werden richtig gerechnet und die Vorsteuer bleibt richtigerweise unangetastet. Die Ausgaben werden richtig in der Gruppe "Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben und Gewerbesteuer" ausgewiesen, aber kleiner? Schönheitsfehler: unter den Zeilen 168 (der nicht abziehbare Teil) Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben und 177 (der abziehbare Teil), und leider nicht dort, wo sie hingehören, nämlich unter den Zeilen 165 (nicht abziehbare) und 175 (abziehbarer Teil). Ich befürchte jetzt, dass das sofort eine Nachfrage vom FA herausfordert. Gibt es dazu Erfahrungen?


    Danke.
    mfg HmmeP01

  • Hurra, ich hab's.
    Ich mach' eine Splittbuchung, 1. Maske nur den Gesamtbetrag, dann splitten, 2. Maske Konto 4650 mit 70% der Kosten bebuchen, 2. Maske die 30% bei Konto 4564 (nicht abziehbare), in der Folgemaske das Geldkonto und buchen.
    Die abziehbaren Kosten erscheinen in der EÜR unter der richtigen Zeile 175, die 30% nichtabziehbaren unter Zeile 165. Das Vorsteuerkonto bleibt unberührt. So läuft's richtig, ist ganz einfach, wenn man's weiß. Mit einem halbwegs vernünftigen Programmhandbuch hätt' ich's gleich gehabt. Aber warum einfach, wenn's umständlich......


    Trotzdem Dir, Günter, und allen die daran teilgenommen haben, herzlichen Dank.
    HmmeP01