Kosten für Wohnortwechsel bei Selbständigen in Einkomensteuer oder Betriebsausgaben berücksichtigen

  • Hallo und Guten Tag.


    Ich bin mir nicht sicher, ob ich hier überhaupt richtig bin, aber dennoch möchte ich es mal versuchen.


    Ich bin seit mehreren Jahren selbständig und habe bisher mein Arbeitszimmer in der gemieteten Whg. geltend gemacht.
    Zum Jahreswechsel habe ich meinen Standort in eine andere Stadt verlagert und dort auch ein Büro angemietet.
    Es hat sich dann herausgestellt, dass diese Entscheidung nicht so glücklich war und deshalb habe ich den Standort sozusagen wieder zurück verlagert. Allerdings habe ich jetzt mein Arbeitszimmer wieder in der neu gemieteten Whg.


    Jetzt komme ich wohl etwas ins schleudern und würde gerne erst einmal folgendes wissen:

    • Kann ich die Umzugskosten (LKW) als Betriebsausgaben in der EÜR buchen?
    • Kann ich die sonstigen Kosten für Renovieren - Farbe, Tapeten, Teppiche usw. ebenfalls als Betriebsausgaben buchen oder gehören die in die Einkommensteuererklärung?

    Wäre schön, wenn mir da mal jemand input geben könnte.


    Herzlichen Dank
    sunris007

  • Hallo miwe4,


    erst einmal schönen Dank für die Teilnahme an meinem Problem!


    Die Suchfunktion ist mir durchaus bekannt und Du kannst mir glauben, dass ich sie vorher verwendet habe.
    Leider haben mir die gefundenen Beiträge nicht geholfen, daher mein Beitrag.
    Und Dein Hinweis in allen Ehren - hilft mir jetzt leider auch nicht!


    Gruß sunris007