Hallo Zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und hoffe das ich hier richtig poste .
Ich habe eine Frage zu einer vermieteten ETW. Es geht um die Abrechnung der Hausverwltung , die ich für 2010 vorliegen habe und nicht richtig zu ordnen kann.
Ich habe 1. eine Steuerbescheinigung über die Instandhaltung. Ausgewiesen sind hier per Anteil insgesamt va. 400 € und davon ca. 100 Lohnkosten.
anteilig sind hier ca. 16. Festgeldzinsen mit angegeben.
2. Eine Gesamtkostenaufstellung mit Wohngeld und Instandhaltungsrücklage
3. Steuerbescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen 2010. ca 700 € anteilig
4. eine Steuerbescheinigung über einen viel höheren Betrag von der Hausverwaltung selbst. ( Treuhandkonto )- KAP Anlage
So nun habe ich gelesen, das man die Verwalterkosten ca. 200, jährl. lt Gesamtaufstellung ohne die Instandhaltungsrücklage ansetzten kann.
Das die Instandhaltungsaufwendungen erst angesetzt werden können, wenn sie auch wirklich verbraucht wurden. Das aber auch der haushaltsnahe Aufwand als WK angesetzt werden kann.
Meine konkrete Fragen 1. Welche Beträge kann ich nun ansetzten, von diesen Unterschiedlichen Steuerbescheinigungen - oder sollen sie irgendwie das gleiche darstellen ?
2. Wenn die Verwalterkostenh nur ca. 200 € im Jahr sind - spricht das dafür das keine NK verrechnet sind ???
3. Anteilig sind ja nur ca. 20 € als Zinsen ausgewiesen - was soll dann diese Steuerbescheinigung von dem gesamten Treuhandkonto ?
Ich habe schon viel gesucht - aber ich habe bezüglich meiner verschiedenen Bescheinigungen nichts gefunden - was mich weiter gebracht hat.
Ich wäre für einen Hinweis sehr dankbar.
MFG B.