Wohngeldabrechnung

  • Hallo Zusammen,


    ich bin neu in diesem Forum und hoffe das ich hier richtig poste :) .


    Ich habe eine Frage zu einer vermieteten ETW. Es geht um die Abrechnung der Hausverwltung , die ich für 2010 vorliegen habe und nicht richtig zu ordnen kann.


    Ich habe 1. eine Steuerbescheinigung über die Instandhaltung. Ausgewiesen sind hier per Anteil insgesamt va. 400 € und davon ca. 100 Lohnkosten.
    anteilig sind hier ca. 16. Festgeldzinsen mit angegeben.
    2. Eine Gesamtkostenaufstellung mit Wohngeld und Instandhaltungsrücklage
    3. Steuerbescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen 2010. ca 700 € anteilig
    4. eine Steuerbescheinigung über einen viel höheren Betrag von der Hausverwaltung selbst. ( Treuhandkonto )- KAP Anlage


    So nun habe ich gelesen, das man die Verwalterkosten ca. 200, jährl. lt Gesamtaufstellung ohne die Instandhaltungsrücklage ansetzten kann.
    Das die Instandhaltungsaufwendungen erst angesetzt werden können, wenn sie auch wirklich verbraucht wurden. Das aber auch der haushaltsnahe Aufwand als WK angesetzt werden kann.


    Meine konkrete Fragen 1. Welche Beträge kann ich nun ansetzten, von diesen Unterschiedlichen Steuerbescheinigungen - oder sollen sie irgendwie das gleiche darstellen ?
    2. Wenn die Verwalterkostenh nur ca. 200 € im Jahr sind - spricht das dafür das keine NK verrechnet sind ???
    3. Anteilig sind ja nur ca. 20 € als Zinsen ausgewiesen - was soll dann diese Steuerbescheinigung von dem gesamten Treuhandkonto ?


    Ich habe schon viel gesucht - aber ich habe bezüglich meiner verschiedenen Bescheinigungen nichts gefunden - was mich weiter gebracht hat.


    Ich wäre für einen Hinweis sehr dankbar.


    MFG B.

    • Offizieller Beitrag

    Verstehe ich es richtig, dass es Dir hier ausschließlich um die einkommensteuerliche bzw. ertragsteuerliche Behandlung der Dir für Deine vermietete ETW zugegangene Verwalterabrechnung geht?


    Dann solltest Du einmal im Unterbereich des Steuerforums dazu mittels der Suchfunktion nachlesen. Das wurde dort alles schon mehrfach behandelt. Ansonsten sollte auch das von Dir genutzte Steuerprogramm eine Hilfe bieten, die bei Eingabe eines Suchwortes die entsprechenden Eingabemöglichkeiten weitestgehend vorgibt bzw. erläutert.

  • Ich wäre für einen Hinweis sehr dankbar.


    Bei dem Durcheinander deiner Fragestellungen kann ich dir nur einen Hinwies geben.
    Geh zu einem Fachmann und lass dir deine Steuererklärung machen ?(
    MfG Günter

  • na super danke ! was ist denn da durcheinander ...


    Meine konkrete Fragen 1. Welche Beträge kann ich nun ansetzten, von diesen Unterschiedlichen Steuerbescheinigungen - oder sollen sie irgendwie das gleiche darstellen ?
    2. Wenn die Verwalterkostenh nur ca. 200 € im Jahr sind - spricht das dafür das keine NK verrechnet sind ???
    3. Anteilig sind ja nur ca. 20 € als Zinsen ausgewiesen - was soll dann diese Steuerbescheinigung von dem gesamten Treuhandkonto ?


    Ich glaube kaum, daß in diesem Forum dir auch nur einer auf diese komischen Fragen eine präzise Antwort geben kann.
    MfG Günter