erhaltene Aufwandsentschädigung: wie verbuchen?

  • Ich bin Mitglied in einem Berufsverband (gemeinnütziger Verein). Von diesem Verband habe ich eine Aufwandsentschädigung (Aufwandspauschale) und Spesen erhalten, weil ich im Auftrag des Verbandes eine externe Tagung besucht habe.


    Wie verbuche ich das als Selbständiger? Nach meinem Empfinden ist es keine normale Betriebseinnahme. Wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus? Weder Aufwandsentschädigung, noch Spesenzahlung weisen eine USt. aus.


    Würde mich sehr über einen Tipp freuen!


    Grüße,


    Volkmar


  • Hallo Volkmar,
    ist es wirklich betrieblich veranlasst oder nicht vielmehr eine private Angelegenheit?

  • Hallo Franco,


    gute Frage! Mitgliedsbeiträge für den Berufsverband sind ja betrieblich, wenn ich zu einer Tagung des Verbands fahre, sind das ja auch betriebliche Ausgaben. Daher dachte ich zuerst, das umgekehrt Einnahmen in diesem Zusammenhang auch betrieblich wären.


    Aber Du hast recht: Wenn ich für den Verband etwas leiste und für den Zeitaufwand in homöopatischen Dosen entschädigt werde, sieht das eher nach einer neuen, freiberuflichen Tätigkeit aus. Also nicht betriebsbedingt?


    Was aber dann???


    Grüße,


    Volkmar

  • Hallo Volkmar,
    prüfe doch mal, ob es nicht unter die 'Übungsleiterpauschale' fallen könnte.


    (Wie Vergütungen für Jugendtraining im Sportverein oder VHS-Kurs)Dann brauchst du es nur in der Einkommensteuererklärung (Nebentätigkeit im Bereich nichtselbständiger Arbeit) anzugeben.

  • Hallo Eva-Maria,


    etwas Ähnliches habe ich mir schon gedacht. Im Internet findet man ja einiges dazu, aber auch verwirrendes, beispielsweise hier:


    http://www.geld-kompakt.de/200…gen-das-andert-sich-2008/


    Dort steht:


    "Auch gibt es einen neuen Steuerbonus für Eherenamtliche. Wer aus ehrenamtlichem Engagement bis zu 410 Euro im Monat als Aufwandspauschale erhält, musste schon bisher keine Steuern auf diesen Betrag bezahlen. Nun kommen noch einmal 2.100 Euro drauf. So können Ehrenamtliche bis zu 6.900 Euro im Jahr steuerfrei beziehen."


    Die 2.100 Euro sind ja die neue "Übungsleiterpauschale".


    Was aber die Aufwandspauschale angeht, habe ich anderswo gelesen, dass diese nur 500,- Euro im Jahr beträgt und jetzt mit der Übungsleiterpauschale verrechnet werden muss.


    Im Internet gehen übrigens die Begriffe "Aufwandsentschädigung" und "Aufwandspauschale" häufig kräftig durcheinander...


    Ich finde das Ganze etwas verwirrend!


    Grüße,


    Volkmar

  • Hallo Volkmar,
    ich würde dem Finanzamt die Arbeit überlassen, diesen Vorgang noch genauer zu prüfen.
    Wenn du die Einnahme bei den Nebentätigkeiten saldiert (mit Aufstellung) um deine Kosten angibst, sollte das reichen. Wenn du den Bescheid erhältst, siehst du ja, wie das FA gerechnet hat. Wenn deiner Meinung etwas anderes zu erwarten wäre, kannst du ja Einspruch einlegen.
    Womit ich auch gute Erfahrungen gemacht habe, ist einfach beim Finanzamt anzurufen. Die meisten der Veranlagungssachbearbeiter geben gern Auskunft - spart ihnen dann auch die Nacharbeit mit Rückfragen und Einsprüchen, wenn der Sachverhalt vorher geklärt wurde.