Abschreibungen von Software / Abschreibung von Privateinlagen von Geräten

  • Hallo.


    Vielleicht kann mir jemand kurz einen Schubs in die richtige Richtung oder sogar eine etwas ausführlichere Antwort geben, da ich mitterweile mit Tante Google und so immer noch keine definitive Antwort erhalten habe und langsam verzweifele. :( Lieben Dank vorab dafür.


    • Ich evaluiere den Kaufmann 2012 Prof und denke ersthaft über den Kauf bzw. das Aktualitätsabo nach. Wie würde ich das nun korrekt abschreiben? Immer noch als GWG, da unter €410 oder müsste ich hier linear abschreiben oder ganz anders vorgehen? Gerade weil es ja jährliche Fixkosten sind, bin ich mir noch unsicherer. Ansonsten hätte ich direkt zu GWG tendiert (obwohl Software ja per Definition kein GWG wäre, ich weiß :P) Aber das müsste ja dann auch ins GWG-Verzeichnis und wohl jährlich aus- bzw. neu eingebucht werden... ich bin verwirrt.


    • Als Existenzgründer (Dienstleister Software-Entwicklung) habe ich nun natürlich auch Interesse daran, meinen PC einzubringen. Mir ist aber unklar, wie ich genau vorgehen sollte, denn a) wurde er natürlich aus Einzelteilen selbst zusammengebaut, dann über die Zeit verändert und lebt quasi. Kann man die Einzelteile irgendwie alle getrennt als Anlage führen? Und wie komme ich zu dem aktuellen Wert? Könnte ich die Rechnungen nehmen, schauen, wie viel bisher nach AfA abgeschrieben wäre und den Rest als jetzigen Wert annehmen? Was Schätzen angeht, das würde ich echt gerne vermeiden. Wenn ich den PC bzw. die Teile nicht einbringen, kann ich dann trotzdem Neuanschaffungen (z.B. neue Platte etc.) trotzdem als Anlage abschreiben oder fehlt dann der dazugehörigen PC?


    Dann noch jedem ein schönes Wochenende,
    matthias.

    • Offizieller Beitrag

    Könnte ich die Rechnungen nehmen, schauen, wie viel bisher nach AfA abgeschrieben wäre und den Rest als jetzigen Wert annehmen?

    Grundsätzlich ja. Macht aber nur Sinn, wenn das Ausgangsgerät nicht älter als drei Jahre ist. Und Du musst alle nachträglichen Anschaffungskosten entsprechend aktivieren und mit abschreiben.

    Was Schätzen angeht, das würde ich echt gerne vermeiden.

    Wäre ansonsten aber die einzige Möglichkeit. Wobei man dann auch berücksichtigen muss, dass Hardware schon beim Einbau veraltet und wertgemindert ist.

    Wenn ich den PC bzw. die Teile nicht einbringen, kann ich dann trotzdem Neuanschaffungen (z.B. neue Platte etc.) trotzdem als Anlage abschreiben oder fehlt dann der dazugehörigen PC?

    Dann bring ihn doch mit 1€ ins Unternehmensvermögen ein. Du müsstest dann nur alle Teile im Zeitpunkt der Einlage dezidiert auflisten, weil Du ansonsten bei einer späteren Entnahme/Veräußerung automatisch einen Überschuss hieraus zu versteuern hättest.