Wie sind Kapitalerträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu erfassen

  • Hallo,


    wir haben eine Eigentumswohnung vermietet. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat ein Bankkonto für Rücklagen. Hierfür sind Zinserträge angefallen und Kapitalertragssteuer & Soli abgeführt worden.


    Wo müssen diese bei WISO Steuer Sparbuch 2011 angegeben werden?


    Bei "Zinsen und andere Kapitalerträge" finden wir unter "inländische Kapitalerträge" nur den Unterpunkt "Steuerbescheinigungen". Es liegt keine Steuerbescheinigung vor.


    Wenn man die Daten trotzdem dort einträgt stellt sich die Frage "Bescheinigung für Privatkonten" auszuwählen ist (vermutlich nicht) oder "Personenvereinigung". Personenvereinigung klingt plausibel, aber sind die Erträge dann bei §1, §2 oder §7a einzutragen? Wir sind völlig verwirrt und für jeden Hinweis dankbar :S


    Gruß JuJu

    • Offizieller Beitrag

    Die Hausverwaltung muss für die Hausgemeinschaft grundsätzlich eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte abgeben. I.d.R. reicht es aber, wenn die Hausverwaltung die Kapitalerträge und die darauf entfallenden Beträge entsprechend bescheinigt. Die Zinsen und ggf. anzurechnenden Steuern dann ganz normal mit in Zeile 7ff erfassen und die Bescheinigung des Hausverwalters beifügen.

  • Die Frage, war ja wie das im Programm einzugeben ist. Ist denn die gelb markierte Stelle



    die richtige Stelle und die Eintragung



    korrekt?


    Die Informationen kommen am Ende jedenfalls in Zeile 7 KAP an.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde es grundsätzlich da eintragen. Bei Deinen Zahlen machen mich allerdings die anzurechnenden Beträge im Verhältnis zum Kapitalertrag stutzig. Außer natürlich, diese sind beispielhaft gewählt.