Private Veräußerungsgeschäfte - AfA Wert (Kommentar WISO: Voll hinzurechnen)

  • Hallo zusammen,


    leider ist sowohl die interaktive Führung sowie auch die Textbeschreibung im Bereich "Private Veräußerungsgeschäfte" recht knapp gehalten und beantwortet nicht meine Frage, die ich daher hier stelle:


    Welche Werte trage ich unter der Position "AfA / erhöhte AfA / Sonderabschreibungen (voll hinzurechnen)" tatsächlich ein? Diese Werte werden als Zugewinn gerechnet und haben daher eine direkte Auswirkung auf den zu versteuernden Betrag:


    a) den Wert aus dem Steuerbescheid (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung), der als Minuswert mein zu versteuerndes Einkommen reduziert? (kann meines Erachtens nicht sein, da dieser nicht den realen Zugewinn zeigt, sondern lediglich eine Reduktion des zu versteuernden Einkommens)
    b) Alle Positionen die ich bei der AfA jemals angegeben habe (Sonderabschreibungen, Standard 2% AfA, Zinsen, etc.) - kann meines Erachtens auch nicht sein, da nur ein Bruchteil davon dem tatsächlichen Zugewinn darstellt.
    c) Einen anderen Wert, den ich noch nicht kenne


    Das Prinzip einer Gewinn und Verlustrechnung für das private Veräußerungsgeschäft leuchtet mir ein, aber es muss doch eine Möglichkeit geben die realen Zugewinne durch die erfolgten Abschreibungen zu ermitteln und unter dieser Position einzusetzen.


    Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.
    Ben12

    • Offizieller Beitrag

    Welche Werte trage ich unter der Position "AfA / erhöhte AfA / Sonderabschreibungen (voll hinzurechnen)" tatsächlich ein?

    Na ggf. eben alle, steht auch z.B. im WISO Steuer-Sparbuch ausdrücklich erläutert.

    Alle Positionen die ich bei der AfA jemals angegeben habe (Sonderabschreibungen, Standard 2% AfA, Zinsen, etc.) - kann meines Erachtens auch nicht sein, da nur ein Bruchteil davon dem tatsächlichen Zugewinn darstellt.

    Seit wann sind Zinsen denn AfA? Ich glaube, Du hast ein Verständnisproblem.

  • Hallo miwe,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    In der Tat hätte ich hier alle Aufwendungen (auch Zinsen und Werbungskosten) die abgeschrieben worden sind AfA oder anzugebende Sonderabschreibung gesehen, was offensichtlich falsch ist. Da ich nicht so tief in der Materie bin, war das tatsächlich ein Verständnisproblem.
    Eine finale Frage habe ich aber dennoch, vielleicht kannst du hier ebenfalls helfen: Ist eine Erhaltungsaufwendungen (Sonderumlage die ich abgeschrieben habe) hier ebenfalls als voll hinzu zu rechnende Sonderabschreibung anzugeben?
    Für das WISO Team, welches auch die 1xpro Jahr User adressiert: wären hier die Auswahlfelder mit üblichen Angaben, die sich sonst auch überall im Programm finden, sehr hilfreich.


    Viele Grüße
    Ben

    • Offizieller Beitrag

    Ist eine Erhaltungsaufwendungen (Sonderumlage die ich abgeschrieben habe) hier ebenfalls als voll hinzu zu rechnende Sonderabschreibung anzugeben?

    Wenn Du mir erklärst, was Du damit meinst? Erhaltungsaufwendungen die nach § 82a EStDV auf mehrere Jahre zu verteilen waren?

    Für das WISO Team, welches auch die 1xpro Jahr User adressiert: wären hier die Auswahlfelder mit üblichen Angaben, die sich sonst auch überall im Programm finden, sehr hilfreich.

    Das ist in meinen Augen vollkommen ausreichend erläutert. Man muss einfach nur mal die kleinen Fragezeichen anklicken.


    Du hast Begriffsprobleme: Zinsen, Erhaltungsaufwendungen, Grundsteuer etc. sind keine Abschreibungen, sondern laufende Kosten der Nutzung des Objektes.


    Zu den hier zu erklärenden Beträgen gehören nur und ausschließlich Regel-AfA, erhöhte AfA oder Sonder-AfA von den Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten des Gebäudes/Objektes.

  • Hallo miwe4,


    nochmals vielen Dank für die Zeit die du dir zur Beantwortung nimmst.
    Es handelt sich nicht um Erhaltungsaufwendungen die nach § 82a EStDV verteilt wurden, sondern um eine "voll abzuziehende Erhaltungsaufwendung (direkt zugeordnet)". Wobei ich mir heute gar nicht mehr sicher bin ob das so korrekt war, da dahinter eine Sonderumlage aufgrund einer Privatinsolvenz einer Partei aus der Eigentümergemeinschaft stand. Damals sah ich keine andere Option als das zu den Betriebskosten als Erhaltungsaufwendung zu rechnen.



    Also zählt diese Position nicht als "Sonderabschreibung", so wie ich dich verstanden habe.



    Viele Grüße
    Ben