Sparbuch verführt zur falschen Behandlung der Kapitalerträge aus ausländischen Thesaurierenden Fonds?

  • Ich weiß nicht, ob das Thema hier schon bekannt ist oder diskutiert wurde, wenn ja, bitte ich um Entschuldigung.


    Meine Ansicht nach verführt das WISO Sparbuch bei ausländischen thesaurierenden Fonds zu einer Vorgehensweise, die zu steuerlichen Einbußen führt.


    Das Sparbuch fragt nämlich einfach nur die Angaben der Steuererklärung ab: Ob dort "Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden" angekreuzt ist und, wenn ja, was dabei steht als "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen (Zeile 15 Anlage KAP)". Die meisten Anwender werden einfach nur 1:1 das reproduzieren, was in der Steuerbescheinigung steht.


    Diese Angaben sind aber, wie ganz deutlich nochmal unterstrichen auf der amtlichen Vorlage dabei steht (und auf jeder Steuerbescheinigung deshalb ebenso stehen sollte), NUR NACHRICHTLICH. Sie können daher allerhöchstens als Kontrolle für die Erklärung dieser Einkünfte dienen, aber nicht die Erklärung der Einkünfte ersetzen. Dennoch nutzt WISO diese Angaben, um sie direkt in Zeile 15 Anlage KAP einzutragen.


    Richtig wäre, die Vorgehensweise für "Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bekannt" grundsätzlich für alle Fonds anzuwenden: Nämlich die separate Erfassung für jede einzelne ausländische Thesaurierung -- anhand der Daten des Bundesanzeigers.


    Wenn man das nicht macht, dann verliert man die anrechenbare ausländische Quellensteuer von ausländischen Thesaurierungen.


    Denn diese ist nicht in Zeile 52/53 der Steuerbescheinigung enthalten. Verwirrung mag dadurch entstehen, dass etliche Banken die ausländische Quellensteuer bei ausländischen Thesaurierungen 2009 noch unzulässigerweise in den Quellensteuertopf eingestellt haben, sie auf andere Erträge angerechnet haben, und in der Steuerbescheinigung bei Zeile 52/53 ausgewiesen haben. Seit 2010 haben die Banken diese rechtswidrige Praxis eingestellt und erwähnen, wenn überhaupt, nur noch im Kleingedruckten, dass die Quellensteuer von ausländischen Thesaurierungen selbst anhand des Bundesanzeigers (bzw. den nachrichtlichen Angaben auf Thesaurierungsbelegen) geltend zu machen ist, teilen selten nachrichtlich die bei Zeile 53 aufzuaddierende Gesamthöhe solcher ausländisch thesaurierter Quellensteuern direkt auf der Steuerbescheinigung mit.


    Ich schlage daher vor, dass beim Ankreuzen von "Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden" im Programm nicht nur nach "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen" gefragt wird, sondern zumindest noch ausgewählt werden muss ob (1) die Höhe der anrechenbaren, auf Zeile 53 aufzuaddierenden Quellensteuern aus ausländischen Thesaurierungen nachrichtlich auf der Steuerbescheinigung angegeben ist und wie hoch diese sind, oder ob (2) die Erträge und Quellensteuern aus ausländischen Thesaurierenden Fonds einzeln erfasst werden sollen (analog "Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bekannt", wobei die "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen" höchstens als Prüfsumme benutzt wird).


    Folgendermaßen lässt sich das Problem umgehen: Man macht, unabhängig von den tatsächlichen Angaben in der Steuerbescheinigung, bei "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen" kein Kreuz, stattdessen eins bei "Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bekannt" und gibt dann sämtliche ausländischen Thesaurierungen bei "übrige Kapitalerträge" an.


    Außerdem habe ich folgende Probleme bemerkt:
    - Kreuzt man "Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden" zusammen mit "Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bekannt" an und füllt "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen" gemäß Steuerbescheinigung aus, so wird vom Benutzer verlangt, zu erkennen, welche Erträge bekannt und bei "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge..." enthalten sind und welche nicht, und nur diejenigen, die nicht bekannt waren, sind dann "bei den übrigen Kapitalerträgen zu erfassen". Je nach Anzahl der Fonds ist das eine Aufgabe der Unmöglichkeit. Besser sollte der Anwender aufgefordert werden, alle ausländischen Thesaurierungen dort zu erfassen und dafür die "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge..." ignoriert werden (bzw. geprüft werden, ob dieser Betrag insgesamt mindestens erreicht wird).
    - Das Programm beschwert sich selbst dann über "0,00" bei "Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages (Zeile 14 oder 14a Anlage KAP)" (mit "Es wurden weder einbehaltene Steuern noch der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag angegeben! Es wurden Kapitalerträge erklärt, die dem Steuerabzug unterlegen haben. In diesem Fall muss von der Bank ein Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen oder es müssen Steuern einbehalten worden sein" und "Es wurden keine Steuern erfasst, obwohl Kapitalerträge bescheinigt wurden und kein Sparer-Pauschbetrag angegeben wurde"), wenn die Höhe der Kapitalerträge zu niedrig ist, um Steuern einzubehalten (z.B. Höhe der Kapitalerträge = 0,01 EUR)
    - Das Programm beschwert sich mit "Bitte die Erträge des auslädischen thesaurierenden Investmentfonds angeben!" wenn "Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden" angekreuzt wird, aber bei "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds (Zeile 15 Anlage KAP" 0,00 angegeben wird. Dieser Fall kommt regelmäßig vor, wenn der ausländische thesaurierende Fonds unterjährig nach dem Thesaurierungstermin angeschafft wird.
    - Gibt man bei den übrigen Kapitalerträgen für Erträge aus Investmentanteilen bei nicht gesetztem Kreuz für "Die Beträge sind lediglich je Anteilsschein ausgewiesen (Eingabe erfolgt je Anteilsschein)" für den Betrag der Ausschüttung 0 EUR an, dann beschwert sich das Programm "Bitte die Höhe der Kapitalerträge angeben!"), obwohl genau das zu erwarten ist, wenn es sich um einen ausländischen thesaurierenden Fonds handelt (und dafür wird diese Funktion ja üblicherweise genutzt). Denn dann sind lediglich ausschüttungsgleiche Erträge vorhanden.
    - Setzt man stattdessen das Kreuz bei "Betrag der Ausschüttung je Anteilsschein", dann gibt es für den gleichen Fall keine Warnung. Allerdings werden die Werte mit sieben Nachkommastellen abgefragt, obwohl sich nur 6 eingeben lassen -- die siebte rundet das Programm automatisch weg.
    - Kreuzt man "Ausländische Steuern sind angerechnet oder noch anzurechnen" an, dann erscheint unter anderem die Eingabemöglichkeit "Fiktive ausländische Steuern (Zeile 54)" mit dem Hilfetext "Die Anrechnung von fiktiver Quellensteuer ist nur bei einigen Ländern zulässig [...]" Dies suggeriert, dies würde sämtliche fiktiven Quellensteuern betreffen. Bei ausländischen thesaurierenden Fonds sind aber fiktive Quellensteuern regelmäßig als Teil von "Noch anzurechnende ausländische Steuern (Zeile 53)" anzugeben, weil es sich nicht um den Ausnahmefall handelt, in dem "das Kreditinstitut die Abzugsfähigkeit von Quellensteuern nicht beurteilen [kann] (z. B. bei fiktiver Quellensteuer mit besonderen Anrechnungsvoraussetzungen)" (Anleitung zu KAP), sondern um regulär anrechenbare fiktive Quellensteuer.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht, ob das Thema hier schon bekannt ist oder diskutiert wurde, wenn ja, bitte ich um Entschuldigung.

    Du brauchst Dich nicht zu entschuldigen. Ich denke nur, für so einen Einzelfall ist das Forum der falsche Platz. Ohne konkrete Zahlen und sehr viel Zeit kann das alles mit den diversen Unterthemen kein Mensch nachvollziehen. Ich übrigens auch nicht.


    Im Zweifel wende Dich doch mit Deinen Beanstandungen und Vorschlägen an den Support. Die können sich das mit Deinen Daten anhand der Datei genauer anschauen und sich ggf. mit Deiner Zustimmung einklinken.

  • Lesen die Wiso-Entwickler hier nicht mit? An die und andere Benutzer war es eigentlich vorwiegend gerichtet. Es war keine Frage. Ich habe ja selbst herausgefunden und erklärt, wie man das Problem umgehen kann. Hilfe benötige ich daher nicht. Ich sehe nur das Problem, dass wohl viele Anwender sich auf das Programm verlassen werden und daher zu viele Steuern zahlen werden. Ausländische thesaurierende Fonds sind jetzt nicht gerade völlig exotisch. Es ist alles andere als ein Einzelfall!!


    Das Problem hat mit konkreten Zahlen überhaupt nichts zu tun. Es geht um typische Fallkonstellationen, die ich auch hinreichend detailliert beschrieben habe. Jeder kann nachvollziehen, um was es geht, wenn er sich durchliest, was ich geschrieben habe.


    Das angesprochene Hauptproblem nochmal kurz zusammenfasst: Das WISO Sparbuch legt dem Anwender nahe, das Abtippen der Steuerbescheinigung wäre genug für eine korrekte Versteuerung. Das funktioniert aber nicht, wenn ausländische thesaurierende Fonds vorhanden sind. Denn die dazugehörigen Quellensteuern sind nicht in der Steuerbescheinigung ausgewiesen und müssen separat erfasst werden. Das Sparbuch weist nicht darauf hin und suggeriert, mit dem Abtippen von "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen" in das gleichnamige Feld sei es getan.

    • Offizieller Beitrag

    Lesen die Wiso-Entwickler hier nicht mit?

    Kaum. Das liest Du aber auch bei der Registrierung mit dem hinweis auf das "User-Forum".

    Es war keine Frage. Ich habe ja selbst herausgefunden und erklärt, wie man das Problem umgehen kann. Hilfe benötige ich daher nicht.

    Das ist mir klar. Deswegen muss man aber trotzdem ewig den Fall nebst Abwandlungen durchlesen und das Ganze dann noch im Steuer-Sparbuch nachvollziehen. Und die zeit wird sich in diesem Fall wohl kaum jemand nehmen.

    Ausländische thesaurierende Fonds sind jetzt nicht gerade völlig exotisch. Es ist alles andere als ein Einzelfall!!

    Na das sehe ich doch etwas anders.

    Das Problem hat mit konkreten Zahlen überhaupt nichts zu tun. Es geht um typische Fallkonstellationen, die ich auch hinreichend detailliert beschrieben habe. Jeder kann nachvollziehen, um was es geht, wenn er sich durchliest, was ich geschrieben habe.

    Wenn Du meinst. Auch hier teile ich deine Meinung nicht. Aber ich bin ja auch nur ein User.

  • Tut mir leid, ich möchte niemanden davon abhalten, zu viele Steuern zu bezahlen. Von mir aus kann mein Beitrag gelöscht werden, wenn solche Hinweise und Kritik hier nicht erwünscht sind oder ausländische thesaurierende Fonds hier als absolute Einzelfälle hingestellt werden.


    Dass Buhl hier Leute als Admins zulässt, die mit Neulingen mit ernsthaften Anliegen in so schroffem Ton sprechen, tut dem Image der Firma nicht gut. Wenn ich es richtig verstanden habe und dies ein offizielles Forum von Buhl ist und kein privates Forum von Buhl-Nutzern.


    Ich bin jedenfalls hier weg.

    • Offizieller Beitrag

    Von mir aus kann mein Beitrag gelöscht werden, wenn solche Hinweise und Kritik hier nicht erwünscht sind .... .

    Zum einen hat hier niemand behauptet, dass solche Hinweise zum Programm nicht erwünscht sind und zum anderen wird hier i.d.R. nichts gelöscht.

    ... oder ausländische thesaurierende Fonds hier als absolute Einzelfälle hingestellt werden.

    Gib das Mal Stichwort in die Forensuchfunktion ein und wirst die Häufigkeit dieser Problemstellung im Forum erkennen.

    Dass Buhl hier Leute als Admins zulässt, die mit Neulingen mit ernsthaften Anliegen in so schroffem Ton sprechen, tut dem Image der Firma nicht gut.

    Wenn Du es schon als schroffen Ton auffasst, dass man mit Dir nicht in allen Punkten sachlich übereinstimmt, dann verstehst Du da etwas falsch.


    Du hast Dich zu einer Deiner Meinung nach fehlerhaften Programmführung geäußert. Diese habe ich nicht bestritten, da ich sie auch nicht in der Praxis nachvollzogen habe. Ich kann das Problem also weder bestätigen noch negieren. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass so etwas besser dem Support als Fehlerhinweis bzw. Verbesserungsvorschlag vorgetragen wird. Und dieser Meinung bin ich auch jetzt noch.


    Und das war es auch von meiner Seite.

  • Ausländische thesaurierende Fonds sind jetzt nicht gerade völlig exotisch. Es ist alles andere als ein Einzelfall!!


    An der Anzahl der Teilnehmer an der Diskussion merkst du doch, dass sich niemend für dieses Thema interressiert.
    Wer sich mit ausländischen thesaurierenden Investmentfonds beschäftigt, hat entwederr zu viel Geld, oder hat einen Finanz- und Steuerberater, der das für ihn erledigt.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Dass Buhl hier Leute als Admins zulässt, die mit Neulingen mit ernsthaften Anliegen in so schroffem Ton sprechen, tut dem Image der Firma nicht gut.

    Werde bitte nicht albern. Von schroffen Ton kann absolut keine Rede sein.
    Ich verstehe die Leute nicht, die in einem öffentlichen Forum "diskutieren" wollen und beim ersten Widerspruch beleidigt von dannen ziehen. Jeder sachdienliche Beitrag ist erwünscht, aber es gibt keine Garantie oder Anspruch auf ein zustimmendes oder "Schulterklopfendes" Echo.
    Also, komm aus Deinen Schneckenhaus wieder aus ;)

  • Das angesprochene Hauptproblem nochmal kurz zusammenfasst: Das WISO Sparbuch legt dem Anwender nahe, das Abtippen der Steuerbescheinigung wäre genug für eine korrekte Versteuerung. Das funktioniert aber nicht, wenn ausländische thesaurierende Fonds vorhanden sind. Denn die dazugehörigen Quellensteuern sind nicht in der Steuerbescheinigung ausgewiesen und müssen separat erfasst werden. Das Sparbuch weist nicht darauf hin und suggeriert, mit dem Abtippen von "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen" in das gleichnamige Feld sei es getan.

    Ich habe eine Verlustbescheinigung für 2011 mit folgenden Infos erhalten:


    - Höhe der Kapitalerträge 0 € (Zeile 7)


    - Höhe des nicht ausgeglichenen Verlustes = aa € (Zeile 12)


    - Ausl. thes. Fonds vorhanden, Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge bb € (Zeile 15)


    - Summe d. anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländ. Steuer cc € (Zeile 53)


    - Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen an ausländ. thes. Fonds dd € (keine Zeilennummer)
    Summe der als zugeflossen, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausl. Investmentvermögen (...). "(Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalertäge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)"


    - In meinem konkreten Fall weist meine Bank darauf hin, dass "Für das Bescheinigungsjahr [...] im Rahmen der Ertragsbuchungen ausl. thes. Fonds anrechenbare ausl. Quellensteuer in Höhe von ee € ermittelt [wurde]. Im Rahmen der Veranlagung können diese bei der Ermittlung der endgültigen Kapitalertragssteuer angerechnet werden."


    Nun frage auch ich mich wie ich das im Steuersparbuch verarbeiten kann.


    1. Wie ich hier lese wären Quellensteuer ee €
    mit dem für Zeile 53 auf der Steuerbescheinigung ausgewiesenen Betrag cc € zu
    addieren: ee+cc, Summe in Zeile 53 eintragen.


    2. Laut Steuerbescheinigung müsste ich von dem angegebenen Wert für Zeile 7 dd € abziehen und die Differenz (in's Sparbuch) für Zeile 7 eintragen, also 0 - dd€ = -dd €. Da ich aber "Verlustbescheinigung" im Sparbuch angekreuzt habe erscheint dort aber gar keine Zeile 7. Auch die Option "Die Werte der St.bescheinigung sollen überprüft..." hilft nicht weiter, denn es lässt sich kein negativer Wert für "Höhe der Kap.erträge" eintragen. Warum bietet mir das Sparbuch keine Möglichkeit dd € in ein entsprechendes Feld einzutragen!? Wäre es wohl auch korrekt dd + aa € in Zeile 12 einzutragen?


    3. Ich deklariere die Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge bb € (Zeile 15) und trage entsprechend in's Sparbuch ein. Da diese aber nur in Summe und nicht fondsspezifisch deklariert wurden, können sie auch nur pauschal gegengerechnet werden. Ich denke mir das so: Bei jeder Steuerbescheinigung ziehe ich von den Kapitalerträgen Zeile 7 (und Zeile 8?) den ggf. in der Steuerbescheinigung unter "Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen an ausländ. thes. Fonds xx € (keine Zeilennummer)" genannten Betrag ab und versteuere nur die Differenz, sprich, ich trage nur diese Differenz in Zeile 7 (und 8?) in mein "Sparbuch 2013" ein. Dabei kümmere ich mich gar nicht darum, wann welcher Fonds wie viel thesauriert hat und halte mich nur an die Steuerbescheinigung und die dort angegebenen Summenwerte. Solange ich tatsächlich die ausschüttungsgleichen Erträge stets versteuere sollte alles richtig laufen. Jeweils von Zeile 7 UND 8 abziehen? Kann jemand diese Vorgehensweise als korrekt bestätigen?


    4. Zudem ist zu überlegen, wie gegenüber dem FA die entsprechende Versteuerung für 2011 in der St.erklärung für 2012 nachgewiesen werden kann. Ansonsten wird es die Berücksichtigung der bereits versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge sicher verweigern. Gibt es hiezu Erfahrungen bzw. eine bewährte Vorgehensweise?


    Von der sicher transparenteren Vorgehensweise mittels Bundesanzeiger jeden einzelnen Fonds samt Anteilen an Quellensteuer und ausschüttungsgleichen Beträgen zu deklarieren möchte ich möglichst absehen, der Aufwand ist bei meiner Anzahl an Fonds praktisch nicht zu leisten. Es ist klar, dass ich mich somit auf die Korrektheit des Steuerbescheinigung verlasse.


    Auch ich finde es ärgerlich, dass das Steuersparbuch hier nicht deutlich mehr Hilfe bietet. Wer in (gute) Fonds investiert kommt um dieses Thema gar nicht herum. Ich schätze vielen ist gar nicht klar, dass sie ein Steuerproblem an dieser Stelle haben.

    • Offizieller Beitrag

    ?(



    Vielleicht liegt es an mir, aber... [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_confused.gif]


    Diese ganze Angelegenheit KAP, KapESt und dann noch ausländische Erträge oder Verluste, ist echt schwer.
    Können Sie vielleicht versuchen, Ihre Frage nochmal zu komprimieren/ spezifizieren?
    Ich koch mir derweil noch n Kaffee und versuche vollkommen aufnahmefähig zu bleiben.

    • Offizieller Beitrag

    Als wenn jeder Bearbeiter im FA auf Anhieb wüsste, was er in solchen Fällen wo einzutragen hat. Solange der Rechner nicht meckert, kann es so verkehrt nicht sein. :thumbup:

  • Diese ganze Angelegenheit KAP, KapESt und dann noch ausländische Erträge oder Verluste, ist echt schwer.
    Können Sie vielleicht versuchen, Ihre Frage nochmal zu komprimieren/ spezifizieren?
    Ich koch mir derweil noch n Kaffee und versuche vollkommen aufnahmefähig zu bleiben.


    Ich versuche es...nehmen wir mal nur den Teil der die Steuererklärung 2011 betrifft.


    Ergänzung zu den oben angegebenen Daten meiner Steuerbescheinigung:
    Alle weiteren Beträge (Zeilen) lauten auf 0€, insbesondere sind also keinerlei Steuern abgeführt worden.


    1.
    Wie gesagt lautet Zeile 15, Zitat:
    "Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden.
    (Zeile 15) Nur nachrichtlich: Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen bb €". Zitat Ende.
    (Nebenbei: Steuerbescheinigung 2010 weist an dieser Stelle 0€ aus)


    Was ist damit zu tun...
    ...ich meine diesen Betrag nun per Steuererklärung selber versteuern zu müssen. Bis hier kein Problem, ein entsprechendes Eingabefeld ist im Sparbuch vorhanden.


    2.
    Ohne Zeilennummer gibt es folgenden Hinweis auf der Steuerbescheinigung, Zitat:
    "Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen an ausländ. thesaurierenden Investmentfonds dd €


    Summe der als zugeflossen, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen
    Erträge aus Anteilen an ausl. Investmentvermögen (§7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG). (Diese Summe
    ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalertäge enthalten und in der
    Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)".
    Zitat ende.
    (Nebenbei: Steuerbescheinigung 2010 weist an dieser Stelle 0€ aus)


    Was ist damit zu tun...
    ...folge ich einfach stumpf der Anweisung die oben in Klammern gegeben wird ( "(Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalertäge enthalten und in der
    Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)" ), müsste ich von der "Höhe der Kapitalerträge" wie sie in der Steuerbescheinigung angegeben sind dd € abziehen, und nur diese Differenz ins Sparbuch als Kapitalertrag eintragen. Das wären in meinem konkreten Fall 0€ Kapitalertrag laut Zeile 7 in Steuerbescheinigung minus dd€ gleich -dd€ Kapitalertrag für Eintrag ins Sparbuch.
    Und (mindestens) hier ist das Problem. Denn das entsprechende Eingabefeld ist im Sparbuch nicht aktiv, es wird ausgeblendet weil ich "Verlustbescheinigung im Sinne des § ..." im Menü ausgewählt habe - so wie es auf meiner Steuerbescheinigung vorgegeben ist.


    Es gibt im Sparbuch aber die Option "Die Werte der St.bescheinigung sollen überprüft..." werden. Damit erhält man doch wieder die Möglichkeit einen Eintrag zur "Höhe der Kapitalerträge" vorzunehmen. Das hilft aber leider auch nicht, weil keine negativen Werte (-dd€) akzeptiert werden.


    Da ich nicht genau weiß wie was wo wann verrechnet werden muss weiß ich leider auch nicht wie ein workaround aussehen könnte.


    3.
    Es gibt auf der Steuerbescheinigung noch einen Hinweis zur Quellensteuer der für die Steuerklärung 2011 von Belang ist, aber lassen wir das erst mal beiseite.


    Wer weiß Rat?

  • Wer weiß Rat?


    Ich habe inzwischen mal bei der Konkurrenz geguckt die in diesem Fall deutlich mehr Hilfestellung leistet und meine obige Vermutung bestätigt, dass der Betrag "Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen..." zum Wert für Zeile 12 addiert werden kann wenn Zeile 7 in der Steuerbescheinigung bereits 0€ ausweist. Somit bin ich schon mal ein ganzes Stück weiter.


    Quelle:
    http://www.abgeltungsteuer.ste…g/detail.xhtml?entryId=83



    Veräußerung ausländischer Investmentanteile und Anlage KAP
    Montag 12.April 2010


    Veräußerung ausländischer Investmentanteile und Anlage KAP
    Bei Veräußerung von Investmentanteilen
    (Verkauf oder Rückgabe) ist der Wertzuwachs der Anteile als Differenz
    zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten
    abgeltungssteuerpflichtig bzw. als Verlust steuerrelevant, wenn sich
    eine negative Differenz ergibt. Das Problem dabei ist, dass im
    Wertzuwachs auch die schon während der Besitzzeit des Anlegers
    steuerpflichtigen thesaurierten (ausschüttungsgleichen) Kapitalerträge (im Fondsvermögen wieder angelegten Zinsen und Dividenden) enthalten sind.


    Damit
    beim Anleger eine Doppelbesteuerung vermieden wird - zum einen hat er
    die thesaurierten Erträge im jeweiligen Kalenderjahr in seiner
    Steuererklärung angegeben, zum anderen behält die Bank oder
    Fondsgesellschaft bei Veräußerung Abgeltungssteuer auf den Wertzuwachs
    und damit auch auf die kumulierten thesaurierten Erträge der
    Vergangenheit ein -, muss der Veräußerungserlös um die während der
    Besitzzeit des Anlegers thesaurierten Fondserträge verringert werden.
    Bei Anteilen an inländischen Investmentfonds übernimmt die Fondsgesellschaft bzw. die Depotbank die Herausrechnung der thesaurierten Erträge. Bei Anteilen an ausländischen Investmentfonds müssen Sie diese Arbeit selbst vornehmen, sonst zahlen Sie doppelt Steuern.


    Im Jahr des Verkaufs Ihrer ausländischen Investmentanteile findet sich in der Steuerbescheinigung
    Ihrer inländischen Bank, die die Anteile verwaltet, am Ende in der
    Regel der folgende Hinweis: "Summe der als zugeflossen geltenden, noch
    nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an
    ausländischen Investmentvermögen in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
    InvStG …Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge
    enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge
    abzuziehen".


    Damit sind die thesaurierten Fondserträge
    gemeint, von denen das Kreditinstitut in den Jahren der Thesaurierung
    während der Haltedauer noch keine Kapitalertragsteuer einbehalten hat.
    Die Summe dieser von der Bank unversteuerten Erträge hat die Bank vom
    erzielten Veräußerungsergebnis abzuziehen, da es sich um sonstige
    Kapitalerträge handelt (der um diese Erträge bereinigte Gewinn
    steht dann in der Steuerbescheinigung in Zeile 8 ) und zur Summe der
    steuerpflichtigen Kapitalerträge hinzuzuzählen (dieser Wert steht in der
    Steuerbescheinigung in Zeile 7). Vom Betrag in Zeile 7 wurde
    dann Kapitalertragsteuer einbehalten.


    Somit müssen Sie, wenn Sie
    die thesaurierten Zinsen und Dividenden in der Vergangenheit bereits in
    Ihrer Steuererklärung angegeben haben, deren Summe vom Betrag in der
    Zeile 7 wieder abziehen, um die von Ihrer Bank zu viel einbehaltene
    Kapitalertragsteuer samt Soli-Zuschlag und ggf. Kirchensteuer vom
    Finanzamt erstattet zu bekommen und so die oben beschriebene
    Doppelbesteuerung zu vermeiden.


    Beispiel:


    Ihre Steuerbescheinigung enthält die folgenden Werte für die linke Spalte der Anlage KAP:
    Zeile 7: 5300 €
    davon in Zeile 8: 2500 €
    Hinweis am Ende zu ausländischen Investmentanteilen: 1100 €


    Das
    bedeutet, dass sich der Betrag von 5300 € in der Zeile 7 aus 2500 €
    steuerpflichtige Gewinne aus Verkäufen von Investmentanteilen, Aktien
    und sonstigen Wertpapieren (= 3600 € Gewinne abzüglich 1100 €
    thesaurierte Fondserträge), 1100 € thesaurierte Fondserträge sowie 1700 €
    Zinsen und Dividenden aus Investmentanteilen, Anleihen und Aktien
    zusammensetzt, denn 2500 € + 1100 € + 1700 € = 5300 €.


    Der
    Hinweis am Ende sagt aus, dass in dem Betrag von 5300 € der Zeile 7
    thesaurierte Zinsen und Dividenden von 1100 € enthalten sind und dass
    die Bank den Wert für die Zeile 8 bereits um diesen Betrag korrigiert
    haben muss. Daher müssen diese 1100 € noch von den 5300 € abgezogen
    werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Damit ergibt sich als
    korrektes Ergebnis für Zeile 7 als neuer Wert 4200 € (2500 €
    Veräußerungsgewinn + 1700 € Zinsen/Dividenden).


    In die rechte Korrekturspalte der Anlage KAP müssen Sie daher folgenden Betrag eintragen:
    Zeile 7: 4200 €

    In unserem PC-Programm "Steuer-Spar-Erklärung"
    nehmen Sie diese Korrektur in der Maske "Kapitalerträge/Bescheinigung"
    vor, indem Sie ans Ende der Maske scrollen und dort ankreuzen, dass Sie
    Beträge korrigieren wollen. Wechseln Sie dann in das Unterfenster und
    kreuzen Sie das Kästchen "Ich möchte andere Kapitalerträge, z.B. Zinsen
    und Dividenden korrigieren" an. Dort ermitteln Sie in der Tabelle den
    korrekten Betrag für die Kapitalerträge wie folgt:


    1. Tabellenzeile: Bescheinigter Betrag laut Zeile 7 5300
    2. Tabellenzeile: Korrektur laut Bescheinigung - 1100
    3. Tabellenzeile: Veräußerungsgewinn laut Zeile 8 - 2500
    ----------------------------------------------------------------------------------
    selbst ermittelte sonstige Kapitalerträge 1700


    Das
    Programm rechnet dann automatisch zu diesen 1700 € an
    steuerpflichtigen Zinsen und Dividenden den steuerpflichtigen
    Veräußerungsgewinn von 2500 € hinzu, sodass in der Anlage KAP in der
    rechten Korrekturspalte der Zeile 7 automatisch 4200 € eingetragen
    werden.


    Hat die Bank den Wert für die Zeile 8 noch nicht um die
    Summe der thesaurierten Erträge korrigiert (im obigen Beispiel also in
    die Zeile 8 den Betrag von 3600 € statt 2500 € eingetragen), müssen Sie
    auch noch die Zeile 8 korrigieren.


    Sind die von der Zeile 7 abzuziehenden thesaurierten Erträge (z.B. 2500 €) größer als der laut Steuerbescheinigung in die Zeile 7
    einzutragende Betrag (z.B. 1000 €), ergibt sich ein Minusbetrag (1500
    €). Da in der Zeile 7 keine negativen Werte stehen können, ist der
    Betrag der Zeile 7 in der rechten Spalte auf 0 Euro zu korrigieren und
    der Minusbetrag (1500 €) als Verlust in die rechte Spalte der Zeile 12
    einzutragen. Im Programm wechseln Sie dazu in die Korrekturmaske und
    setzen ein Kreuz in das Kästchen "Ich möchte andere
    Kapitalerträge....korrigieren". In der zugehörigen Tabelle tragen Sie
    mit Minuszeichen den Verlust ein (-1500 €) oder geben dort in die erste
    Tabellenzeile den Wert der Zeile 7 ein (1000 €) und darunter in der
    zweiten Zeile den davon abzuziehenden Betrag (-2500 €). Als Ergebnis
    trägt dann das Programm den Differenzbetrag (1500 €) in die Anlage KAP
    in die rechte Spalte der Zeile 12 ein (kann überprüft werden durch
    Aufruf der Anlage KAP über das Symbol "Formular").