Vorauszahlungen Einkommensteuer fürs aktuelle Jahr

  • Hallo,


    vielleicht hat jemand von euch bei diesem Thema schon Erfahrungen gesammelt.


    Und zwar habe ich in diesen Tagen meinen EKS-Bescheid bekommen. Da das letzte Jahr schlechter gelaufen ist, habe ich eine Steuererstattung bekommen. Das heißt ich habe zu viel vorausgezahlt. Für das Jahr 2010 haut die Berechnung auch hin. Ich bekomme die zu viel bezahlte Steuer erstattet.
    Allerdings habe ich für das aktuelle Jahr 2011 auch schon in den 3 Quartalen hohe Vorauszahlungen tätigen müssen. Diese Vorauszahlungen liegen deutlich über den nun ermittelten Jahresvorauszahlungsbetrag 2011. Dh. ich habe auch für das aktuelle Jahr schon deutlich mehr abgeführt als ich müsste. Das zu viel gezahlte wird aber nirgends erwähnt und fällt irgendwie unter den Tisch. Müsste ich dieses Geld nicht jetzt auch erstattet bekommen?


    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Dh. ich habe auch für das aktuelle Jahr schon deutlich mehr abgeführt als ich müsste. Das zu viel gezahlte wird aber nirgends erwähnt und fällt irgendwie unter den Tisch. Müsste ich dieses Geld nicht jetzt auch erstattet bekommen?

    Schon mal daran gedacht, eine vorläufige Einkunftsermittlung für 2011 zu erstellen und einen entsprechenden Anpassungsantrag beim FA zu stellen?

  • Naja im aktuellen Steuerbescheid steht ja nun der berechnete Vorauszahlungsbetrag für 2011. Dieser haut schon gut hin. Ich habe in den 3 Quartalen nur schon mehr Vorauszahlung abgeführt, als jetzt gefordert. Was geschieht mit der nun entstandenen Differenz?

  • Schon, ich sehe nur nicht wirklich ein warum dies erforderlich ist. Das FA hat ja die Differenz im aktuellen Steuerbescheid erkannt und so berechnet.
    Warum sollte mir der überschüssige Betrag dann nicht gleich erstattet werden?? Warum soll man dann noch über einen sinnlosen bürokratischen Weg laufen??
    Wäre die Differenz zu meinen Ungunsten ausgefallen, hätte ich den Fehlbetrag innerhalb weniger Tage überweisen müssen. :cursing:
    In meinen Augen eine fragwürdige Vorgehensweise. :censored:

  • Ich habe mir das Formular mal angeschaut. Wie der Name schon sagt geht es ja nur um die Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen. Aber genau das wurde ja vom FA durch den aktuellen Bescheid bereits durchgeführt. Der nun ermittelte Wert passt auch sehr gut und muss auch nicht weiter angepasst werden. Ich hätte aber nur gerne die bereits zu viel gezahlte Vorauszahlung wieder zurück. :D Oder muss ich wirklich deswegen nochmal eine identische Anpassung durchführen lassen?! ?(

    • Offizieller Beitrag

    Wie der Name schon sagt geht es ja nur um die Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen. Aber genau das wurde ja vom FA durch den aktuellen Bescheid bereits durchgeführt. Der nun ermittelte Wert passt auch sehr gut und muss auch nicht weiter angepasst werden.

    Ja was denn jetzt? Passt das Jahresvorauszahlungssoll oder hast Du bereits mehr als das voraussichtliche Jahresvorauszahlungssoll entrichtet?

    Ich hätte aber nur gerne die bereits zu viel gezahlte Vorauszahlung wieder zurück.

    Ja und eben dafür müsstest Du, wenn bei o.g. das letztbeschriebene zutrifft, einen Antrag stellen.


    Erfahrungsgemäß dürfte mit dem laufenden Bescheid zum jetzigen Zeitpunkt nur IV/2011 auf 0€ gestellt worden sein. Sind die Voraussetzungen gegeben, kann man auch die Herabsetzung bereits abgelaufener Vorauszahlungstermine beantragen. Natürlich nur mit aktueller Wertstellung.


    Und was für ein Formular überhaupt? Du stellst einen formlosen Antrag und reichst zur Begründung eine vorläufige Einkunftsermittlung für 2011 mit ein.

  • Das FA hat im aktuellen Bescheid die Einkommensteuervorauszahlungen angepasst (letzte Jahr lief ja schlechter). Dadurch habe ich bereits mehr als das voraussichtliche Jahresvorauszahlungssoll für 2011 entrichtet.


    Schon schwach, dass der Überschuss nicht einfach zurückerstattet wird. In die andere Richtung geht sowas immer ganz schnell :(
    Aber danke für deine Hinweise.


    Dieses Formular meinte ich:
    https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=SMF_LSF_AnpEStVZ&formtecid=2&areashortname=SMF_LSF_FA203&zbsbehoerde=16445

    • Offizieller Beitrag

    Das Formular ist nichts anderes als eine formlose Einkunftsermittlung nebst beigefügter BWA. Und verbindlich kann der für einen Steuerlaien wohl auch nicht sein.


    Warum soll das FA die Vorauszahlungen rückwirkend erstatten, wenn Du eine Anpassung diesbezüglich selber nicht für notwendig erachtet hast?


    Eine Anpassung erfolgt regelmäßig nur für in der Zukunft liegende Vorauszahlungstermine. Davon eben die Ausnahmen bei Antragsstellung und bei Vorauszahlungen für vorangegangene Veranlagungszeiträume (bei Überschreiten gewisser Beträge).


    Ist alles kein Geheimnis und ergibt sich aus § 37 EStG.


  • Warum soll das FA die Vorauszahlungen rückwirkend erstatten, wenn Du eine Anpassung diesbezüglich selber nicht für notwendig erachtet hast?


    ...weil ich denen nach aktuellen Bescheid zu viel überwiesen habe?? Wenn ich dem FA zu wenig überweise,muss ich den Fehlbetrag auch innerhalb weniger Tage erstatten. Die Änderungen sind ja erst durch eine diesjährige Sonderprüfung aufgetreten. Daher waren die zu hohen Vorauszahlungen für mich auch erst sehr spät abzusehen.


    Ich sehe die Vorgehensweise einfach als nicht fair. Mein jetzigen Guthaben wird noch nicht mal aufgeführt und die nächsten Vorauszahlungen (2012) werden auch wieder normal von meinen Konto abgebucht ohne das Guthaben zu berücksichtigen. Das Geld wird selbstverständlich einbehalten und die freuen sich noch über die anfallenden Zinsen. Wenn ich mal was später überweise, werden selbstverständlich die angefallenen Zinsen mit berechnet...
    Über eine solche "Gleichbehandlung" kann man sich eigentlich nur aufregen... :cursing:
    Morgen frage ich nochmal beim FA nach und gebe dann gerne nochmal Bescheid.

    • Offizieller Beitrag

    ...weil ich denen nach aktuellen Bescheid zu viel überwiesen habe?? Wenn ich dem FA zu wenig überweise,muss ich den Fehlbetrag auch innerhalb weniger Tage erstatten.

    Und woher weisst Du das? Woher soll das FA das wissen? Hast Du denen für 2011 eine vorläufige Einkunftsermittlung/BWA vorgelegt?

    Die Änderungen sind ja erst durch eine diesjährige Sonderprüfung aufgetreten. Daher waren die zu hohen Vorauszahlungen für mich auch erst sehr spät abzusehen.

    Was hat eine (Umsatzsteuer-)Sonderprüfung damit zu tun? Oder meinst Du eine Betriebsprüfung? Und mit laufenden Zahlen für ESt-Vorauszahlungen haben die i.d.R. auch nichts zu tun.

    Ich sehe die Vorgehensweise einfach als nicht fair. Mein jetzigen Guthaben wird noch nicht mal aufgeführt ...

    Es ist ja auch noch kein Guthaben, sondern nur eine Vorauszahlung auf die voraussichtliche Einkommensteuerschuld für 2011.

    ... und die nächsten Vorauszahlungen (2012) werden auch wieder normal von meinen Konto abgebucht ohne das Guthaben zu berücksichtigen.

    Weil diese Zahlen eben nichts mit 2012 zu tun haben, sondern eben im Rahmen des Einkommensteuerbescheides für 2011 ab-/angerechnet werden.

    Das Geld wird selbstverständlich einbehalten und die freuen sich noch über die anfallenden Zinsen. Wenn ich mal was später überweise, werden selbstverständlich die angefallenen Zinsen mit berechnet...

    Ich würde mich da mal näher mit der Zinsfestsetzung gemäß Abgabenordnung (AO) auseinandersetzen.

    Über eine solche "Gleichbehandlung" kann man sich eigentlich nur aufregen...

    Es gibt da keine Unterschiede. Es bleibt jedem unbenommen, einen Anpassungsantrag zu stellen.


  • Und woher weisst Du das? Woher soll das FA das wissen? Hast Du denen für 2011 eine vorläufige Einkunftsermittlung/BWA vorgelegt?


    Also durch die Sonderprüfung haben sie eigentlich alle Unterlagen und wissen wie das aktuelle Jahr ausschaut. Das Finanzamt hat ja auch einen konkreten Vorauszahlungsbetrag im Bescheid ausgegeben. Ich hätte jetzt gedacht, dass die Differenz selbstverständlich erstattet wird. Aber die Rechnung habe ich wohl ohne die deutsche Bürokratie gemacht.

  • Was hat eine (Umsatzsteuer-)Sonderprüfung damit zu tun? Oder meinst Du eine Betriebsprüfung? Und mit laufenden Zahlen für ESt-Vorauszahlungen haben die i.d.R. auch nichts zu tun.

    Also entsprechende Nachzahlungen wirken sich in meinen Augen schon auf das aktuelle Jahr aus. Weniger Gewinn, weniger Steuer.


    Es ist ja auch noch kein Guthaben, sondern nur eine Vorauszahlung auf die voraussichtliche Einkommensteuerschuld für 2011.

    Und die voraussichtliche Einkommensteuerschuld für 2011 wurde vom FA ja eindeutig festgelegt. Sie liegt unterhalb der bereits geleisteten Vorauszahlungen. Wieso mehr Vorauszahlungen leisten als vom FA festgelegt? Sry, wenn man das nicht verstehen kann...

    • Offizieller Beitrag

    Also entsprechende Nachzahlungen wirken sich in meinen Augen schon auf das aktuelle Jahr aus. Weniger Gewinn, weniger Steuer.

    Seit wann wirkt sich die Einkommensteuer auf den Gewinn/Überschuss/Verlust (Einnahmenüberschussrechnung) aus?

    Wieso mehr Vorauszahlungen leisten als vom FA festgelegt? Sry, wenn man das nicht verstehen kann...

    Du solltest vielleicht doch einmal daran denken, einen Steuerberater aufzusuchen.

  • almase:
    Es gibt gute Gründe dafür, dass das Finanzamt die scheinbar zu viel gezahlten Vorauszahlungen nicht gleich erstattet, sondern nur auf Antrag. Schließlich dürfte es noch häufiger umgekehrt laufen: Die wenigsten Steuerzahler melden es dem Fiskus schon im laufenden Jahr, wenn sie einen höheren Gewinn erwarten. Die streichen dann den Liquiditäts- und Zinsvorteil ein.
    Das endgültige zu versteuernde Einkommen für 2011 kennt im Moment noch niemand. Deswegen wird bei der Bemessung von Vorauszahlungen immer mehr oder weniger "grob" verfahren. Wenn es dir nicht passt, dann mach keinen Terror, sondern stell deinen Antrag. Geht wahrscheinlich auch per Telefon.

  • Seit wann wirkt sich die Einkommensteuer auf den Gewinn/Überschuss/Verlust (Einnahmenüberschussrechnung) aus?


    ?? Verstehe nicht was du nun meinst. Wenn ich wegen der Sonderprüfung eine dicke Nachzahlung zu verbuchen habe, wirkt sich dies doch auf mein Einkommen aus. Und damit natürlich dann auch auf die zu zahlende Einkommenssteuer. Ich hatte das Ergebnis der Prüfung erst vor 4 Wochen erhalten. Klar habe ich vorher keinen Terz um eine Vorauszahlungsänderung gemacht. Der Betrag war in meinen Augen auch in Ordnung. Doch dieser Sachverhalt hat sich eben nun stärker geändert als gedacht und es wäre ehrlich gesagt sehr derb, wenn das FA den Überschuss einbehält.
    Wie bereits geschrieben. Morgen telefoniere ich mit denen und mal schauen was dabei rauskommt.


    PS: Ich mache keinen Terror. ;) Aber ein bissel stößt sowas eben auf. Klar hätte man sich vorher kümmern können, aber deren Bescheide sind auch gefühlte Jahre unterwegs. Im Februar hatte ich die Sonderprüfung und meine Erklärungen sind damals auch gleich raus. Aber jetzt zum Jahresende hin kommen die ganzen bearbeiteten Bescheide erst rein.... Zeitnah ist anders. 8| Bei einer schnelleren Feststellung (ich habe die Bescheide nicht umsonst so früh eingeschickt) hätte ich auch mit Anträge reagieren können, aber nun sind ja mittlerweile fast alle Vorauszahlungen gebucht. Das ist kein Terror, aber ein blöder Beigeschmack bleibt eben.

    • Offizieller Beitrag

    ?? Verstehe nicht was du nun meinst. Wenn ich wegen der Sonderprüfung eine dicke Nachzahlung zu verbuchen habe, wirkt sich dies doch auf mein Einkommen aus.

    Aber jetzt zum Jahresende hin kommen die ganzen bearbeiteten Bescheide erst rein....

    Ja was denn nun für eine Prüfung? Du bringst alle Begriffe und Steuerarten offensichtlich erheblich durcheinander. Eine Sonderprüfung gibt es nur für die Umsatzsteuer. Und die kann im Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG, auch im Jahr der Zahlung/Erstattung des Ergebnisses die Höhe der im Rahmen der Einkommensteuer zu versteuernden Einkünfte beeinflussen.
    Die Ergebnisse der Betriebsprüfung können hinsichtlich der Zahllasten auch Einfluss bei der EÜR haben. Aber nur und ausschließlich die aus der Umsatzsteuer resultierenden Beträge. Die Einkommensteuerschuld bzw. die daraus resultierenden Zahllasten sind Dein Privatvergnügen und haben in der EÜR nichts zu suchen.

    ... aber nun sind ja mittlerweile fast alle Vorauszahlungen gebucht.

    Na und, ein Antrag und alles wäre aus der Welt. In der Zeit der Diskussion hier, hättest Du alles Erforderliche dreimal in die Wege leiten können.


    Abgesehen davon wundert mich bei Deinen Lücken im Steuer- und Verfahrensrecht nicht, dass es bei Dir im Rahmen jedweder Prüfung zu einem steuerlichen Mehrergebnis kommt. Du kannst nach so einer Prüfung übrigens davon ausgehen, dass Du noch öfter Besuch seitens der Finanzverwaltung bekommst.


    Ich kann Dir nur nochmals raten, schnellstmöglich die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

  • Ja was denn nun für eine Prüfung? Du bringst alle Begriffe und Steuerarten offensichtlich erheblich durcheinander. Eine Sonderprüfung gibt es nur für die Umsatzsteuer. Und die kann im Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG, auch im Jahr der Zahlung/Erstattung des Ergebnisses die Höhe der im Rahmen der Einkommensteuer zu versteuernden Einkünfte beeinflussen.
    Die Ergebnisse der Betriebsprüfung können hinsichtlich der Zahllasten auch Einfluss bei der EÜR haben. Aber nur und ausschließlich die aus der Umsatzsteuer resultierenden Beträge. Die Einkommensteuerschuld bzw. die daraus resultierenden Zahllasten sind Dein Privatvergnügen und haben in der EÜR nichts zu suchen.


    Wie du schon richtig schreibst, gibt es die Sonderprüfung nur bei der Umsatzsteuer. Von was anderem habe ich nie geschrieben. Betriebsprüfung, Einkommensschuld in EÜR etc hast du einfach alles reininterpretiert. Darum geht es nicht, habe ich auch nicht gemacht und nicht geschrieben.


    Na und, ein Antrag und alles wäre aus der Welt. In der Zeit der Diskussion hier, hättest Du alles Erforderliche dreimal in die Wege leiten können.


    Wie bereits geschrieben werde ich mich morgen darum bemühen. Die Bearbeitung am Wochenende wäre wohl eher schleppend gewesen. ;) Davon abgesehen tut ein wenig Diskussion einem Diskussionsforum gut. Vielleicht kommen mal andere Mitglieder, die ein ähnliches Problem haben und freuen sich über diese Beiträge.



    Abgesehen davon wundert mich bei Deinen Lücken im Steuer- und Verfahrensrecht nicht, dass es bei Dir im Rahmen jedweder Prüfung zu einem steuerlichen Mehrergebnis kommt. Du kannst nach so einer Prüfung übrigens davon ausgehen, dass Du noch öfter Besuch seitens der Finanzverwaltung bekommst.


    Die Nachzahlung beruht auf einen ziemlich dummen Fehler in einem schwierigen Sonderfall. Selbst die Kollegin von der Umsatzsteuer-Sonderprüfung hat diesen nicht gefunden. Daher kam der Bescheid auch so spät. Erst spätere Sachbearbeiter sind stutzig geworden und haben dann wohl über das Steuer- und Verfahrensrecht debattieren müssen. ;)
    Was ich sagen möchte. Wer hat bitteschön keine Lücken im deutschen Steuer- und Verfahrensrecht (dich natürlich ausgenommen)?? Selbst die vermeidlichen Profis haben den Fehler erst über mehrere Stationen nach Monaten gefunden. Wie soll bitte der normale Bürger da noch durchschauen und das jemals überblicken? Klar abgeben und machen lassen... trotzdem schade, wenn man es selber überhaupt nicht mehr nachverfolgen und nachvollziehen kann.
    Diese Kritik muss auch erlaubt sein.

  • Selbst die vermeidlichen Profis haben den Fehler erst über mehrere Stationen nach Monaten gefunden.


    ...das würde mich jetzt aber mal genauer interessieren :)
    MfG Günter