Wo wird Unterhalt an studierende Frau eingetragen? Fehlermeldung von Elster: Auslandsgatte

  • Guten Tag,


    Ich konnte leider im Forum dazu noch nichts finden.
    Ich habe als Alleinverdiener auch meine studierende Ehefrau finanziert, die mit mir in meiner Zweitwohnung lebte. Nun wollte ich dafür 7.680€ bei "Unterstützung Bedürftiger" eintragen, doch bei der Elster Prüfung kommt der Fehler, dass ich einen Auslandsgatten eingetragen hätte, jedoch Deutschland als Land übergeben worden wäre. Die gemeinsame Wohnung war in D.
    Muss ich meine Frau bei "Unterhaltsverpflichtungen" statt "Unterstützung Bedürftiger" eintragen? Muss sie dann den Betrag nochmal versteuern? WISO hat mit den 7680€ Zusammenveranlagung empfohlen.


    Vielen Dank!

  • Hallo,


    ich war berufstätig und meine Frau hat vollzeit studiert ohne Nebenjobs o.ä.
    Daher gehe ich davon aus, dass wir beide unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig waren.
    Bei google und auch hier im Forum habe ich schon lange gesucht, aber nur Beiträge zu Absetzbarkeit von Studiengebühren, Büchern oder Studium der Kinder gefunden. Ich wollte den Unterhalt meiner Frau pauschal mit 640€/Monat absetzen. Aber im Programm bekomme ich dann von Elster die Fehlermeldung.


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Daher gehe ich davon aus, dass wir beide unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig waren.

    Du musst doch wohl wissen, ob Ihr beide Euren Wohnsitz in Deutschland habt. ?(
    Was hast Du denn für eine Steuerklasse? Wenn Ihr III/V habt (wahrscheinlich) oder IV/IV, dann liegt unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vor.

    Bei google und auch hier im Forum habe ich schon lange gesucht, aber nur Beiträge zu Absetzbarkeit von Studiengebühren, Büchern oder Studium der Kinder gefunden.

    Dann hast Du aber nicht richtig gelesen. Gerade die die neuesten Pressemitteilungen und Urteile betrafen die eigene Berufsausbildung eines Steuerbürgers.

    Ich wollte den Unterhalt meiner Frau pauschal mit 640€/Monat absetzen. Aber im Programm bekomme ich dann von Elster die Fehlermeldung.

    Mit Recht, dazu bekommst Du ja im Rahmen der Ehegattenveranlagung (Zusammenveranlagung) ggf. den Splittingtarif zugestanden.

  • Hallo miwe4,


    vielen Dank für deine sehr, sehr schnellen Antworten. Wir hatten beide unseren Wohnsitz in D. Warum er auf Ausland kommt verstehe ich nicht. Aber wo im WISO Sparbuch trage ich denn nun die 7680€ für meine bei mir lebende Ehefrau ein? Achso wenn ich schonmal einen Spezialisten da hab: Darf man auch Arbeitswege von der weiter entfernten Hauptwohnung rechnen, auch wenn die Nebenwohnung mit Ehefrau näher ist? Oder ist dann immer von der näher gelegenen Nebenwohnung zu rechnen?
    Falls es schon einen thread gibt, wo das alles steht, bitte den link posten, dann lese ich da erstmal.

    • Offizieller Beitrag

    Wir hatten beide unseren Wohnsitz in D. Warum er auf Ausland kommt verstehe ich nicht.

    Weil DU irgend etwas falsch eingegeben haben wirst.

    Aber wo im WISO Sparbuch trage ich denn nun die 7680€ für meine bei mir lebende Ehefrau ein?

    Zum dritten Mal nein, Du kannst keine Unterhaltsaufwendungen für eine zusammenveranlagte Ehefrau geltend machen. Deine Ehefrau hat entweder Werbungskosten oder Sonderausgaben, eben je nach Fallgestalltung. Nutze die Forensuchfunktion und schau nach Ausbildung, Studium oder ähnlichem.

    Darf man auch Arbeitswege von der weiter entfernten Hauptwohnung rechnen, auch wenn die Nebenwohnung mit Ehefrau näher ist? Oder ist dann immer von der näher gelegenen Nebenwohnung zu rechnen?

    Das richtet sich ggf. nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung. Ebenfalls hier im Forum mittels Suchfunktion nachzulesen. Aber schmeiss hier bitte nicht alle Themen durcheinander.

    Falls es schon einen thread gibt, wo das alles steht, bitte den link posten, dann lese ich da erstmal.

    Den müsste ich, genau wie Du auch, erst über die Suchfunktion suchen.


    Mir scheint, Du bräuchtest eher den Rat eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Eine Steuerberatung darf hier im Forum nicht geleistet werden.

  • Das ist doch mal eine klare Antwort. Dankeschön!
    Ich hatte von einer Steuerberaterin aus dem Bekanntenkreis den Hinweis bekommen, dass ich die studierende Ehefrau mit 7680€ als Sonderausgaben absetzen könne, ich werde die Dame nochmal kontaktieren. Notfalls muss ich halt das Geld für einen Steuerberater investieren.
    Also nochmals vielen Dank!
    Frage ist beantwortet!

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte von einer Steuerberaterin aus dem Bekanntenkreis den Hinweis bekommen, dass ich die studierende Ehefrau mit 7680€ als Sonderausgaben absetzen könne, ich werde die Dame nochmal kontaktieren.

    Da hast Du gehörig etwas durcheinander geworfen. Sprech noch einmal mit der Dame. Die sollte Dir dann den § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG oder auch den Werbungskostenbereich etwas genauer erklären.