Kosten für Renovierung/Kredit absetzbar?

  • Hallo Zusammen,


    die Mieter meines Einfamilienhauses werden in den nächsten Wochen ausziehen, da sie etwas Besseres gefunden haben. Ich möchte nun die Immobilie sanieren, renovieren und dann weitervermieten. Einen Großteil werde ich in Eigenleistung erbringen, den Rest durch Fachfirmen. Die anfallenden Kosten werde ich in meiner Einkommmenssteuer angeben und versuchen abzusetzen. Ich selbst schätze, dass diese Maßnahmen ca. 1-1,5 Jahre dauern werden, da ich ja noch beruftstätig bin und nur am Wochenende Zeit habe.


    Kann ich während dieser Sanierungsphase auch weiterhin die Zinsen für den Immobilienkredit absetzen, obwohl das Haus nicht vermietet ist und ich keine Einkünfte aus Vermietung erziele? Gibt es hier eine maximale Zeitfrist?


    Wie würde sich die Situation darstellen, wenn das Haus nun komplett saniert und wieder vermietbar wäre und ich die Steuerrückerstattungen bekommen hätte und dann die Immobilie aus persönlichen Gründen (z.B. Trennung oder Eigenbedarf) nicht mehr vermieten möchte bzw. kann?


    Mir ist bewusst, dass mein Anliegen komplex ist, aber ich hoffe dass ein Spezialist diese Frage beantworten könnte.


    Vielen Dank!


    Mit freundlichen Grüßen




    Crossfire

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich während dieser Sanierungsphase auch weiterhin die Zinsen für den Immobilienkredit absetzen, obwohl das Haus nicht vermietet ist und ich keine Einkünfte aus Vermietung erziele? Gibt es hier eine maximale Zeitfrist?

    Maßgeblich ist ausschließlich die vermietungsabsicht und entsprechende Nachweise dazu.

    Wie würde sich die Situation darstellen, wenn das Haus nun komplett saniert und wieder vermietbar wäre und ich die Steuerrückerstattungen bekommen hätte und dann die Immobilie aus persönlichen Gründen (z.B. Trennung oder Eigenbedarf) nicht mehr vermieten möchte bzw. kann?

    Das kannst Du Dir doch leicht selber ausmalen. Zu verschenken hat der Staat (und auch wir Steuerbürger) nichts.


    Und wenn es sich hier um das geerbte Objekt handelt, hättest du noch ein ganz anderes Problem zu beachten, nämlich den § 23 EStG.


    Du solltest vielleicht mal den Rat eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe suchen, dem Du dann auch Deine komplette Zukunftsplanung darlegen kannst.