Zitat: Seit Jahresbeginn 2009 gilt für Kapitaleinkünfte die Abgeltungsteuer. Erträge werden mit dem pauschalen Abgeltungssatz von 25 Prozent gleich an der Quelle besteuert. Im Gegenzug dürfen die tatsächlichen Werbungskosten in Zusammenhang mit der Geldanlage nicht mehr geltend gemacht werden, es greift nur der Sparer-Pauschbetrag.