Arbeitnehmer Sparzulage Anlage VL für Vorjahre angeben wie/wo?

  • Hallo zusammen,


    bin gerade am kämpfen für die Steuererklärung 2010. Halte nun ein Schreiben meiner Bausparkasse in Händen in dem mitgeteilt wird, dass ich noch für das jahr 2007 und 2009 einen Antrag auf Arbeitnehmersparzulage stellen soll bzw. dies meiner Steuererklärung für 2010 hinzufügen soll.


    Mein Problem:
    Wo genau trage ich das im Programm "Wiso Sparbuch 2011" ein. Habe nun stundenlang die Hilfethemen durchgelesen komme aber auf keinen grünen Zweig.
    Muss ich etwa bei der Eingabemaske "Sonstige Angaben" " Vermögenswirksame Leistungen" über den blauen Eintrag "weitere vermögenswirksame Leistungen" die fehlenden Jahre hinzufügen? Wie wird dann die Unterscheidung der Jahre gemacht bzw. ist dies überhaupt nötig?


    ....alle Jahre wieder ;( .......so einfach ist die Steuererklärung :cursing:


    MfG
    Bernd

    • Offizieller Beitrag

    Wo genau trage ich das im Programm "Wiso Sparbuch 2011" ein.

    Nirgends. Das geht nur für den jeweiligen Veranlagungszeitraum.

    Wie wird dann die Unterscheidung der Jahre gemacht bzw. ist dies überhaupt nötig?

    Du musst für jedes Jahr einen extra Antrag stellen. Schau mal auf das Hauptformular zur Einkommensteuererklärung. Auf der ersten Seite oben wirst Du erstaunt sein, was Du da lesen kannst.

    Halte nun ein Schreiben meiner Bausparkasse in Händen in dem mitgeteilt wird, dass ich noch für das jahr 2007 und 2009 einen Antrag auf Arbeitnehmersparzulage stellen soll bzw. dies meiner Steuererklärung für 2010 hinzufügen soll.

    Dann sollten die Dir das einmal erklären.

  • Moin,


    mal abgesehen von den Zeiten und Fristen die es zu beachten gibt, stellt sich die Frage,
    ob Du tatsächlich noch einen Antrag stellen sollst oder kannst !?


    Zur gepflegten Beachtung gelten hier nämlich die Einkommensgrenzen die nur Du kennst.
    Verheiratet oder nicht spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle.


    Ich habe Dir mal was zum Lesen angefügt, eventuell trifft es zu.


    Arbeitnehmersparzulage: Fristen von zwei auf vier Jahre verlängert
    Bislang hatten Berufstätige immer zwei Jahre lang Zeit, um sich die Arbeitnehmersparzulage zu sichern.


    Die Arbeitnehmersparzuzlage Fristen wurden jetzt auf vier Jahre verdoppelt.


    Die Fristverlängerung greift jedoch nur bei Bausparverträgen, die ab
    2007 abgeschlossen wurden. Die Arbeitnehmersparzulage gilt für
    vermögenswirksame Leistungen.


    Bei Bausparverträgen werden bis zu 9 Prozent der Sparsumme gezahlt,
    wobei die Obergrenze bei 42,30 Euro jährlich liegt. Bei Sparplänen, die
    auf Fonds oder Aktien basieren, werden bis zu 80 Euro bzw. 20 Prozent
    pro Jahr als vermögenswirksame Leistungen gewährt.



    Einkommensgrenzen beachten


    Die Arbeitnehmersparzulage gilt für beide Anlageformen, sodass pro
    Jahr maximal 122,30 Euro drin sind. Jedoch muss dabei beachtet werden,
    dass das zu versteuernde Einkommen nicht die Grenze von 20.000 Euro
    überschreitet. Die Bauspar-Grenze liegt hingegen bei 17.900 Euro und
    verdoppelt sich bei Ehepaaren entsprechend.


    Beantragt wird die Arbeitnehmersparzulage in „Anlage VL“ (VL steht
    für vermögenswirksame Leistungen), die in der Einkommenssteuererklärung
    enthalten ist. Auf diese Fristverlängerung hat der Bund der Steuerzahler aufmerksam gemacht.


    Bei Verträgen, die vor 2006 abgeschlossen wurden, ist die Frist
    jedoch bereits abgelaufen, sofern sie nicht beispielsweise durch einen
    Widerspruch verlängert wurde.


    Sparer können die Arbeitnehmerzulage also ab sofort auch noch mit
    deutlicher Verspätung rückwirkend beantragen. Falls Sie also theoretisch
    Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hätten, sollten Sie sie
    beantragen und von der Fristverlängerung profitieren.


    Ich hoffe, Du verwechselst es nicht mit der Wohnungsbausparprämie.


    Ansonst gibt es genügen Stoff im Internet.


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,


    bin gerade am kämpfen für die Steuererklärung 2010. Halte nun ein Schreiben meiner Bausparkasse in Händen in dem mitgeteilt wird, dass ich noch für das jahr 2007 und 2009 einen Antrag auf Arbeitnehmersparzulage stellen soll bzw. dies meiner Steuererklärung für 2010 hinzufügen soll.

    Na ja, kuddel. Der Anbieter scheint ja explizit auf die ESt-Erklärung hinzuweisen.