Erststudium als Werbungskosten ansetzen - Widerspruch auf Ablehnungsbescheid aktuell noch sinnvoll?

  • Hallo zusammen,


    leider wird ja aktuell durch die Regierung die Möglichkeit das Erststudium als Werbungskosten (mit einem Verlustvorantrag) anzusetzen Ende Oktober wieder ausgehebelt. Im August entschied ja die Justiz anders. (Aktenzeichen VI R 07/10)


    Habe im Januar 2011 auch meine Bescheide für 2006-2009 abgegeben und die Kosten als Werbungskosten angesetzt - mit dem Hinweis auf das noch ausstehende Verfahren
    (VI R 07/10). Heute kamen die Bescheide in denen es heißt dass der Verlustvortrag abgelehnt wird.


    Macht es noch Sinn jetzt noch Wiederspruch einzulegen und ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen? Wenn ja, mit welcher Grundlage. Das Verfahren VI R 07/10 wurde zwar juristisch angenommen - die Regierung habelt es aber aus. Falls mit Klagen dagegeben zu rechnen ist, dann kann ich die aber doch auch nicht "vorsorglich" beim Einspruch angegeben. Evtl. ist ja die Sachlage derzeit noch nicht ganz ausgestanden, Hier heißt es z.B.

    Zitat

    Der Bundesrat befasst sich voraussichtlich im November mit dem am Donnerstag verabschiedeten Gesetz.

    • Offizieller Beitrag

    Habe im Januar 2011 auch meine Bescheide für 2006-2009 abgegeben ...

    Üblicherweise gibt man Einkommensteuererklärungen bzw. Erklärungen zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags ab.

    Heute kamen die Bescheide in denen es heißt dass der Verlustvortrag abgelehnt wird.

    Mit welcher Begründung?

    Macht es noch Sinn jetzt noch Wiederspruch einzulegen und ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen?

    Warum nicht? Aber das muss jeder für sich beurteilen.

    Wenn ja, mit welcher Grundlage.

    Mit derselben Begründung wie bisher und Hinweis auf die verschiedenen Verfahren bzw. Entscheidungen.


    Im Zweifel muss halt jeder für sich ein Rechtsbehelfs- und ggf. ein Klageverfahren durchziehen und eine Einzelfallentscheidung herbeiführen.

  • Wurde mit der Begründung abgelehnt dass die Studienkosten als Sonderausgaben absetzbar sind. Komisch nur dass die Ausgaben damals in den Bescheiden (habe ich im Jan. 2011 erhalten) bei den Werbungskosten aufgeführt waren.


    Widerspruch werde ich schon einlegen, aber mir fehlt der eigentliche Bezug/Grund. Normalerweise wollte ich mich auf das Gerichtsverfahren VI R 07/10 beziehen. Das ist zwar im 08.2011 pos. für Studenten ausgegangen, aber Ende Okt. hat die Regierung sich einfach anders entschieden und bastelt am Gesetz herum sodass die Möglichkeit einfach nicht mehr möglich ist. Soll zwar im Nov. noch durch den Bundesrat gehen - aber wird sich wohl nichts daran ändern.
    Dann werden aber sicherlich wieder einige dagegen klagen - die Studienkosten sind halt keine Kosten des persönlichen Lebens, sondern sind schlichtweg vorweggenommene Werbungskosten ...


    Werde mich einfach darauf beziehen, dass die Sache aktuell noch nicht geklärt ist und ich bis dahin ein Ruhen des Verfahrens beantragen möchte. (Auch ohne Angabe eines Gerichtsverfahrens).

  • Nachtrag: habe jetzt mal das ganze Netz durchsucht. Die Gesetzesänderung wird z.B. vom Bund der Steuerzahler als schlecht angesehen.
    Bedeutet nämlich eine starke Benachteiligung bzw. Nichtgleichbehandlung von Erststudierenden.


    Aktuell zeichnet sich folgendes ab: Einspruch einlegen - Begründung muss noch gewählt werden.
    Sollte das FA ablehen, dann bleibt einem nur die Möglichkeit zu klagen ... falls noch kein vergleichbares Gerichtsverfahren eröffnet ist (ist aber aktuell noch nicht der Fall, da ja noch zu frisch das ganze). Ob sich das lohnt ist was anderes, soviel Ausgaben hatte ich auch wieder nicht :D.

    • Offizieller Beitrag

    Sollte das FA ablehen, dann bleibt einem nur die Möglichkeit zu klagen ... falls noch kein vergleichbares Gerichtsverfahren eröffnet ist (ist aber aktuell noch nicht der Fall, da ja noch zu frisch das ganze).

    Im Zweifel muss halt jeder für sich ein Rechtsbehelfs- und ggf. ein Klageverfahren durchziehen und eine Einzelfallentscheidung herbeiführen.

    Mein Reden.


    Und genau deshalb hätte ich in deinem Fall taktisch anders gearbeitet (siehe Deinen anderen Thread) und die Antragsfristen ausgereizt. Sonst heisst es zwar immer "den letzten beißen die Hunde", hier ist es aber umgekehrt.

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst nur einen Einspruch einlegen.

    Das stimmt so nicht. Eine Änderung der festgestezten Vorauszahlungen ist mit begründetem Antrag jederzeit möglich. Daneben ist bei Festsetzungs-/Änderungsbescheiden der Rechtsbehelf des Einspruchs innerhalb der Rechtsmittelfrist möglich, was auch bei diesen eigentlich nur Sinn macht, wenn eine Aussetzung der Vollziehung erforderlich ist/wird.

  • Hallo miwe - danke für deine super Beiträge; was meinst du mit Fristen ausgereizt?


    Antrag hatte ich Ende 2010 gestellt, damit auch 2006 noch berücksichtigt wird. Gut hätte die folgenden auch Zeitversetzt abgegeben können mit der Hoffnung dass sich hier bereits etwas getan hätte ...


    Heißt doch nicht, dass solange 2006-2009 offen ist ich das Geld aus 2010 nicht ausgezahlt bekomme?
    Zumal wenn ich ein Ruhen beantragen würde...

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du die Anträge Ende 2010 gestellt hast, dann sind neuere Urteile bzw. Antragsgründe von Dir doch noch gar nicht genannt. Also würde ich mal Widerspruch einlegen und mich mit dem Ruhen des Verfahrens bis zur abschließenden Feststellung der Rechtslage einverstanden erklären. Wenn jetzt irgend etwas im Gesetz geändert wird, dann wird das wohl kaum rückwirkend gehen. Also einfach mal auf das Urteil berufen.


    Den Verfahrensablauf bei der Verlustfeststellung habe ich Dir ja versucht zu erklären. Da kann man jeden Bearbeiter verstehen, dass er versucht, den Arbeitsaufwand zu minimieren. Aber ich würde mal mal freundlich telefonisch anfragen, wann denn mit einem Bescheid für 2010 zu rechnen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Das stimmt so nicht. Eine Änderung der festgestezten Vorauszahlungen ist mit begründetem Antrag jederzeit möglich. Daneben ist bei Festsetzungs-/Änderungsbescheiden der Rechtsbehelf des Einspruchs innerhalb der rechtsmittelfrist möglich, was auch bei diesen eigentlich nur Sinn macht, wenn eine Aussetzung der Vollziehung erforderlich ist/wird.


    Das bezog sich auf das Wort Widerspruch. Ist für mich nicht das gleiche wie ein Einspruch. Siehe Lohnsteuerklärung vs. Einkommensteuererklärung.

  • Heute habe ich bzgl. der Thematik folgendes gefunden:


    Experte Röttger glaubt nicht, dass der Gesetzgeber dieses Votum der Richter rückwirkend aushebeln kann. „Es ist meines Erachtens nicht möglich, das missglückte Gesetz durch eine Klarstellung nachträglich zu heilen“, sagt er. „Ich gehe deshalb davon aus, dass eine etwaige Änderung frühestens ab 2012 gilt.“ Somit könnten Studenten zumindest bis zum Jahr 2011 Steuervorteile geltend machen.


    Quelle: http://www.wiwo.de/finanzen/st…en-seite-3/5212176-3.html


    Bleibt also abzuwarten wie sich das entwickelt. Für alle die es auch betrifft heißt es auf alle Fälle dran bleiben ;-).

    • Offizieller Beitrag

    Experte Röttger glaubt nicht, dass der Gesetzgeber dieses Votum der Richter rückwirkend aushebeln kann. „Es ist meines Erachtens nicht möglich, das missglückte Gesetz durch eine Klarstellung nachträglich zu heilen“, sagt er. „Ich gehe deshalb davon aus, dass eine etwaige Änderung frühestens ab 2012 gilt.“ Somit könnten Studenten zumindest bis zum Jahr 2011 Steuervorteile geltend machen.

    Wenn jetzt irgend etwas im Gesetz geändert wird, dann wird das wohl kaum rückwirkend gehen. Also einfach mal auf das Urteil berufen.

    ?(

  • Ich habe für 2007 keine Steuererklärung abgegeben, aber habe ja noch bis Ende des Jahres Zeit. Ich habe 2007 studiert, und könnte mit Fahrtkosten und Studiengebühren Werbungskosten für das Erststudium ansetzen. Einnahmen gab es in dem Jahr keine.


    Ist es sinnvoll, die Erklärung jetzt noch abzugeben?

    • Offizieller Beitrag

    Ist es sinnvoll, die Erklärung jetzt noch abzugeben?

    Wer soll dass denn hier beurteilen? Niemand im Forum kennt Deine Einkommenssituation im Jahr davor bzw. in den Jahren danach.

  • Wer soll dass denn hier beurteilen? Niemand im Forum kennt Deine Einkommenssituation im Jahr davor bzw. in den Jahren danach.

    Im Jahr danach wurden 10 Monate Einkünfte aus nicht-selbstständiger Tätigkeit erzielt, das Studium wurde erfolgreich abgeschlossen.

  • Daran hindert mich gar nichts, ich wollte doch nur wissen, wie gut die Chancen stehen, noch einen Verlust für 2007 feststellen zu lassen. Stellt sich die Frage, ob das Urteil von August dazu führt, die Gesetzesänderung rückwirkend geltend zu machen.

    • Offizieller Beitrag

    Stellt sich die Frage, ob das Urteil von August dazu führt, die Gesetzesänderung rückwirkend geltend zu machen.

    Das Urteil bezieht sich doch auf das für 2007 geltende Recht. Im Übrigen steht ja jedem der Rechtsweg offen. ?(

  • Das Urteil bezieht sich doch auf das für 2007 geltende Recht. Im Übrigen steht ja jedem der Rechtsweg offen. ?(


    Was heißt das nun wieder? Ich dachte, das Finanzamt würde Werbungskosten für das Erststudium - auch für das Jahr 2007 - wieder pauschal abschlagen. Auch, wenn es bei mir sicher nicht gerechtfertigt werde. Ich habe nach dem Abitur studiert und im Anschluss an mein Studium direkt im entsprechenden Bereich begonnen zu arbeiten.


    Ich würde auch den Rechtsweg gehen, wenn ich denn wüsste, was an Kosten auf mich zu kommen würde.