Hallo zusammen,
leider wird ja aktuell durch die Regierung die Möglichkeit das Erststudium als Werbungskosten (mit einem Verlustvorantrag) anzusetzen Ende Oktober wieder ausgehebelt. Im August entschied ja die Justiz anders. (Aktenzeichen VI R 07/10)
Habe im Januar 2011 auch meine Bescheide für 2006-2009 abgegeben und die Kosten als Werbungskosten angesetzt - mit dem Hinweis auf das noch ausstehende Verfahren
(VI R 07/10). Heute kamen die Bescheide in denen es heißt dass der Verlustvortrag abgelehnt wird.
Macht es noch Sinn jetzt noch Wiederspruch einzulegen und ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen? Wenn ja, mit welcher Grundlage. Das Verfahren VI R 07/10 wurde zwar juristisch angenommen - die Regierung habelt es aber aus. Falls mit Klagen dagegeben zu rechnen ist, dann kann ich die aber doch auch nicht "vorsorglich" beim Einspruch angegeben. Evtl. ist ja die Sachlage derzeit noch nicht ganz ausgestanden, Hier heißt es z.B.
ZitatDer Bundesrat befasst sich voraussichtlich im November mit dem am Donnerstag verabschiedeten Gesetz.