Erststudium als Werbungskosten ansetzen - Widerspruch auf Ablehnungsbescheid aktuell noch sinnvoll?

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde auch den Rechtsweg gehen, wenn ich denn wüsste, was an Kosten auf mich zu kommen würde.

    Darüber brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen, solange Du eh noch keine Einkommensteuererklärung für 2007 abgegeben hast und somit noch gar keinen rechtsmittelfähigen Bescheid hast. Wer sagt denn, dass dem Antrag auf keinen Fall entsprochen wird? Und ansonsten kann man ja auch einmal googlen: Kosten einer Klage beim Finanzgericht

  • So bin mal gespannt. Gestern bekam ich einen Anruf von einem FA-Mitarbeiter. Leider haben sich meine Eltern nicht genau notiert was er sagte ... nur soviel "falls ich Rückfragen hätte, sollte ich mich bei ihm melden. Alles weitere kommt per Post".


    Heute früh war dann in der Zeitung ein Artikel indem es klar heißt dass die Finanzämter aufgrund der Gesetzesänderung die Anträge ablehnen. Darin heißt es auch dass aktuell wieder ein Verfahren offen ist und ein Pilot gegen die Entscheidung des Bundestages/-rats geklagt hat und das Gesetz gegen geltendes Recht verstößt. Wurde damals (Ende 2010) ja auch bereits stark vermutet.


    Bin schon gespannt was darin stehen wird. Hatte Ende November 2010 Einspruch eingelegt mit der Begründung dass der BFH pos. für Studenten entschieden hat. Wenngleich der Bundesrat in einer noch offenen Entscheidung ein Gesetz verabschieden will um dies zu umgehen. Konnte mich damals auf kein konkretes Verfahren berufen, da noch keins offen war. Äußerte mich also allgemein (bezog mich auf das pos. Ausgegange Verfahren VI R 07/10) und versuchte mein Anliegen in Worte zu fassen (also z.B. dass die jetzt angestrebe rückwirkende Änderung ziemlich bedenklich sei, ...). Zum Zeitpunkt war auch die Entscheidung des Bundesrates und damit die endgültige Verabschiedung des Gesetzes noch offen.


    Kann das FA jetzt ablehnen und sagen ich hätte mich auf kein Aktenzeichen bezogen sondern nur allgemein eingesprochen und ein Ruhen beantragt. Gilt es hierbei nicht, dass die Sache "einfach noch nicht klar ist"?

    • Offizieller Beitrag

    Alles weitere kommt per Post

    Also warte das doch erst einmal ab.

    Kann das FA jetzt ablehnen und sagen ich hätte mich auf kein Aktenzeichen bezogen sondern nur allgemein eingesprochen und ein Ruhen beantragt. Gilt es hierbei nicht, dass die Sache "einfach noch nicht klar ist"?

    Das Finanzamt kann entscheiden wie es möchte. Es ist nicht verpflichtet, ein Verfahren ruhen zu lassen. Zumal sich ja bei verschiedenen Sachverhalten auch verschiedene Lösungen ergeben könnten. Also muss man halt ggf. den Klageweg beschreiten.

  • Ich habe jetzt meinen Steuerbescheid für 2007 bekommen. Kosten für mein Erststudium als Werbungskosten anzusetzen, wurde abgelehnt. Begründung:


    Zitat

    Die Kosten einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums unmittelbar im Anschluss an eine Schulausbildung sind nach der geltenden Gesetzeslage ab 2004 nur noch dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn sie im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses stattfinden.
    Die geltend gemachten Aufwendungen wurden daher lediglich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bis zu eunem Höchstbetrag von 4.000 € steuerlich berücksichtigt (§ 12 Nr. 5 i.V.m. § 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG


    Ich habe im Sommer 2004 mein Erststudium begonnen. Seit August 2006 habe ich dann neben dem Studium im Bereich der Software-Entwicklung auf 400 EUR Basis gearbeitet. Es handelte sich nicht um einen Job, der mit dem Studium im keinen Bezug stand, im Gegenteil, es handelete sich damit um das von der Fachhhochschule genannte "kooperative Studium".


    Was soll ich nun tun? Einspruch einlegen? Mit welcher Begründung? Oder soll ich es einfach hinnehmen, weil keine Aussicht auf Erfolg besteht?

    • Offizieller Beitrag

    Was sollen wir Dir denn dazu arten? Die Problematik ist Dir ja bekannt und die Probleme bei der Durchsetzung der Interessen schildert ja der Threadersteller.

  • Hat denn der Gesetzgeber das Gesetz zwischenzeitlich angepasst? Oder hat vielleicht mittlerweile jemand geklagt?


    Edit: Ja, es hat bereits jemand erneut geklagt: klick


    Ich werde dann Einspruch einlegen und mit Hinweis auf das Verfahren ein Ruhen des Verfahrens beantragen.

    • Offizieller Beitrag

    Hat denn der Gesetzgeber das Gesetz zwischenzeitlich angepasst?

    Die Verwaltungsanweisung bekommst Du ja zu spüren und der Rest ist Dir doch auch bekannt. Du verlinkst ja selber auf den aktuellen Stand.

  • Richtig, ich habe ja den Link mit Infos zu dem aktuell anhängigen Verfahren in den Beitrag oben editiert. Für den Fall, dass sich noch jemand darauf berufen möchte. Mal schauen, wann diese Sache abgeschlossen wird.