Zuzahlung zu Leasingmehrkosten / Dienstwagen

  • Hallo Gemeinde,


    so weit ich weiss, sind Mehrkosten beim Leasing, welche der Mitarbeiter netto zahlen muss als sonstige Werbungskosten ansetzbar. Das Finanzamt lehnt ab und argumentiert, dass "nur der um die Zuzahlung geminderte Betrag der Lohnsteuer unterworfen wird".


    Es geht doch nicht um die Versteuerung des Dienstwagens, sondern um die Gesamtkosten für den Dienstwagen. Würde die Zuzahlung von zum Beispiel monatlich 200 EURO nicht das zu versteuernde Einkommen mindern, so würde der Wagen effektiv nur den steuerlichen Anteil aus den 200 EURO den Mitarbeiter kosten, so wird aber dieser abgezogen und voll netto dem Gehalt belastet.


    Bin ich auf dem Holzweg? Ich meine dass es hierzu Rechsprechung gibt, oder? Danke Euch


    Gruß
    Christoph

    • Offizieller Beitrag

    Ob Du voll versteuerst und dann 200€ als Werbungskosten abziehst oder ob der zu versteuernde AL um 200€ gemindert wird kommt doch vom Ergebnis auf dasselbe raus. Wenn letzteres also der Fall ist, dann hätte das FA Recht.

  • Hallo miwe4,


    dazu habe ich folgendes gefunden: "BFH Urteil vom 18.10.2007 (VI R 59/06, BStBl II 2009, 200)".


    Wieso wäre das das gleiche? Wenn ich 200 EURO mehr versteuere, dann ist der Anteil, den ich am Dienstwagen zu tragen habe der persönliche Steuersatz von 200 EURO. Wenn ich aber 200 EURO netto abgezogen bekomme, dann ist der Wagen für mich um 200 EURO gemindert um den steuerlichen Anteil von 200 EURO jeden Monat höher. Wenn wir also 30% Steuern für 200 EURO ansetzen, dann würde mich der wagen netto 60 EURO kosten. So sind es jeden Monat 140 EURO mehr. Wo ist das bitte schön gleich. Gut gibt das dieser Satz wieder zitiert aus http://www.konz-steuertipps.de…sung-an-Arbeitnehmer.html "Es handelt sich um eigene Aufwendungen für ein fremdes WG, das zur Einkünfteerzielung genutzt wird (Drittaufwand)." und weiter "Denn die Zuzahlungen dienen ausschließlich der Erzielung von als Arbeitslohn zu erfassenden geldwerten Vorteilen."


    Oder verstehe ich hier was falsch?
    Beste Grüße
    Christoph

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Es handelt sich um eigene Aufwendungen für ein fremdes WG, das zur Einkünfteerzielung genutzt wird


    Das WG wird an sich zur Einkunftserzielung genutzt, aber nicht die Privatfahrten.
    Und Mehrzahlungen müssen ja nicht sien, meist handelt es sich um Privatvergnügen, z.B. höhere Wagenklasse, Sonderausstattung, etc


    Der Konz ist übrigens die BILD des Steuerrechts, es ist nicht unbedingt falsch, aber auch nicht unbedingt richtig.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich 200 EURO mehr versteuere, dann ist der Anteil, den ich am Dienstwagen zu tragen habe der persönliche Steuersatz von 200 EURO.

    Wenn ich aber 200 EURO netto abgezogen bekomme, dann ist der Wagen für mich um 200 EURO gemindert um den steuerlichen Anteil von 200 EURO jeden Monat höher.

    Wenn wir also 30% Steuern für 200 EURO ansetzen, dann würde mich der wagen netto 60 EURO kosten. So sind es jeden Monat 140 EURO mehr.

    Diese Aussagen solltest Du mal in einer ruhigen Stunde mittels einer Excel-Tabelle überprüfen und nebeneinanderstellen.


    Wenn Du 200€ mit einem Steuersatz von 30% versteuern musst, dann ist Deine Steuerlast übrigens nur 60€. Und wenn Du 200€ bei einem Steuersatz von 30% als Werbungskosten ansetzt, dann ist Deine Steuerersparnis ebenfalls 60€. Vielleicht hilft das bei der Lösung.

  • Hallo Petz, hallo miwe4,


    die Anerkennung als Werbungskosten der 200 EURO würden 60 EURO ausmachen. Die werden aber nicht anerkannt, obwohl es Zuzahlungen zum Anschaffungswert für den Dienstwagen sind.


    Ist dann das Zitierte Urteil falsch, oder wo liegt mein Verständnisproblem?


    Die Privatfahrten werden doch bereits mit der Versteuerung als Geldwerter Vorteil abgezogen, nämlich einmal mit 1% und mit der Fahrtstrecke zwischen Arbeitsort und Wohnort.


    Beste Grüße
    Christoph

    • Offizieller Beitrag

    die Anerkennung als Werbungskosten der 200 EURO würden 60 EURO ausmachen. Die werden aber nicht anerkannt, obwohl es Zuzahlungen zum Anschaffungswert für den Dienstwagen sind. ... wo liegt mein Verständnisproblem?

    Dein Arbeitslohn ist nach Deinem Eingangspost doch schon um 200€ gemindert und somit die von Dir gezahlte Lohn-/Einkommensteuer. Zweimal bekommst Du den Steuervorteil selbstverständlich nicht.

    Die Privatfahrten werden doch bereits mit der Versteuerung als Geldwerter Vorteil abgezogen, nämlich einmal mit 1% und mit der Fahrtstrecke zwischen Arbeitsort und Wohnort.

    Das ist doch eine ganz andere Baustelle. Und da bekommst Du ja schließlich die Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstelle mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten anerkannt, sofern der übliche Zuschlag von 0,03% je gefahrenen Kilometer und Kalendertag lohnversteuert wird.


    Du solltest Dich vielleicht noch einmal mit Deinem Arbeitgeber oder mit dessen Steuerberater zusammensetzen und dir das Ganze erklären lassen.