Hallo Gemeinde,
so weit ich weiss, sind Mehrkosten beim Leasing, welche der Mitarbeiter netto zahlen muss als sonstige Werbungskosten ansetzbar. Das Finanzamt lehnt ab und argumentiert, dass "nur der um die Zuzahlung geminderte Betrag der Lohnsteuer unterworfen wird".
Es geht doch nicht um die Versteuerung des Dienstwagens, sondern um die Gesamtkosten für den Dienstwagen. Würde die Zuzahlung von zum Beispiel monatlich 200 EURO nicht das zu versteuernde Einkommen mindern, so würde der Wagen effektiv nur den steuerlichen Anteil aus den 200 EURO den Mitarbeiter kosten, so wird aber dieser abgezogen und voll netto dem Gehalt belastet.
Bin ich auf dem Holzweg? Ich meine dass es hierzu Rechsprechung gibt, oder? Danke Euch
Gruß
Christoph