Was ist mit meiner Ursprungsfrage: wieso Mahnung trotz neuer Frist, die nicht Mal abgelaufen ist? Überweisen unter Vorbehalt ohne Säumniszuschlag?
Die Fristsetzung im Rahmen einer Erörterung zwischen Finanzamt und Steuerbürger hat nichts mit der Zahlungsfrist laut Steuerbescheid zu tun. Da hilft im Einspruchsfall nur ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und ggf. eine gewährte Aussetzung der Vollziehung. Wie schon angedeutet wurde, schnellstmöglich noch einmal freundlich mit dem Bearbeiter besprechen.