Auslandszuschlag + Mietzuschuss

  • Hallo liebe Leute,



    ich bin neu hier und habe auch gleich eine Frage zur Software des Sparbuchs 2012, welches ich mir gestern runter geladen habe.


    Meine Frau ist verbeamtete Bedienstete im Auswärtigen Amt. Sie war seit 2003 durchgehend im Ausland beschäftigt.


    Sie bezog bei Ihrem Auslandseinsatz zu Ihrem steuerpflichtigem Inlandsgehalt, auch steuerfreie Auslandszuschläge nach § 53 BBesG und Mietzuschuss nach §54 BBesG.


    Die auf die Auslandsverwendung bezogenen Teile der Auslandsbezüge sind steuerfrei nach § 3 Nr. 64
    EStG. (Gelegentlich verwechseln dies Steuerberater und sogar Finanzämter mit 'ausländischen Einkünften',
    die nach § 32 b dem Progressionsvorbehalt unterliegen; auch haben die vom Auswärtigen Amt gezahlten
    Bezüge nichts mit dem 'Auslandstätigkeitserlass' des Bundesfinanzministeriums zu tun, der für
    Mitarbeiter deutscher Firmen gedacht ist, die im Ausland vorübergehend tätig werden.)


    Für entsandte Beschäftigte des Auswärtigen Amts ist während ihrer Auslandsverwendung ein anteiliger
    Werbungskostenabzug möglich. § 3c EStG bestimmt, dass Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen
    in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nicht als Werbungskosten abgezogen werden
    dürfen. Entsandte Auslandsbeschäftigte beziehen wie schon erwähnt neben ihren Grundbezügen im Ausland steuerfrei den Auslandszuschlag, den Auslandskinderzuschlag, sowie den Mietzuschuss. Werbungskosten von Auslandsbediensteten können dementsprechend nur dann in vollem Umfang geltend gemacht werden, wenn sie wirtschaftlich den steuerpflichtigen "Inlandsanteil" der Auslandsbezüge betreffen.


    Durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Februar 1993 wurde entschieden, dass die Werbungskosten im Verhältnis der steuerfreien Auslandszulagen nach § 3 Nr. 64 EStG zu den Gesamteinnahmen zu kürzen sind.


    Dem Finanzamt gegenüber ist daher die Höhe der steuerfreien Auslandszulagen anzugeben und nachzuweisen. Um den Beschäftigten diesen Nachweis zu erleichtern, erstellt das Auswärtige Amt nach Ablauf des Steuerjahres neben der jährlichen Steuerbescheinigung eine gesonderte Bescheinigung über folgende Auslandsbezüge:


    - für entsandte Beschäftigte Auslandszuschlag, Erhöhung des Auslandszuschlags für berücksichtigungsfähige Personen nach § 53 Abs. 2 BBesG, Kaufkraftausgleich nach § 55 BBesG, Mietzuschuss nach § 54 Abs. 1 Satz 3 BBesG, Zuschlag zum Auslandszuschlag nach § 53 Abs. 1 Satz 5 BBesG ("Zitterprämie")


    Leider ist in der aktuellen Software nur was vom AuslandsVERWENDUNGSzuschlag und Kaufkraftausgleich zu lesen, auf den Auslandszuschlag wird gar nicht eingegangen und es ist nichts darüber zu finden, wie mit diesem in der Steuererklärung verfahren wird.



    Ich habe trotzdem diese Auslandszuschläge in der Maske der Auslandsverwendungszuschläge eingegeben und nach dem speichern in die Formulare geschaut, welche später ans FA geschickt werden. Leider sind diese Daten nicht in der Einkommenssteuererklärung oder in den Anhängen dazu enthalten! Muss ich mir nun einen eigenen Anhang basteln?
    Nur wenn Sie nicht in meiner Erklärung erscheinen, wie soll das FA diese Sachen einarbeiten?


    Das Problem ist: Wir sind aus dem Ausland in eine deutsche Gemeinde gezogen. Wir haben zwei Kinder, welche eine Kita besuchen. Die Gemeinde hat in Ihrer Satzung für die Elternbeiträge zu stehen, dass steuerfreie Einkommen bei der Festsetzung der Höhe der Beiträge hinzugezogen werden. Nun hat die Gemeinde die vollen Auslandszuschläge mit einberechnet. Dem wurde natürlich widersprochen und erklärt, dass diese Zuschläge dort nicht hineingehören, da sie aufs Ausland zugeschnitten sind und materielle Einbußen und immaterielle Belastungen abgelten sollen.

    Die Gemeinde würde sich darauf einlassen, wenn die Auslandsdienstbezüge im Steuerbescheid 2011 erscheinen und nicht angerechnet werden. Dazu müssen die Zuschläge aber zwingend in meine Steuererklärung. Nun wie jetzt verfahren? Danke für Eure Antworten im Voraus!


    Viele Grüße
    vom Meisterkoch :)



  • Wie sollen sie denn im Steuerbescheid erscheinen, wenn sie doch steuerfrei sind?

    Es geht m.E. ums Jahres-Familieneinkommen, dazu gehören m.M.n. auch die Auslandszuschläge. Ich muss doch alle Einkommen beim FA angeben, also warum steht dann davon nix im Steuerbescheid, so in etwa: sie hatten soviel Euro brutto Inlandsgehalt + soviel Euro Auslandszuschlag + soviel Euro Mietzuschuss, macht ein Jahreseinkommen von soviiiel Euro. Sie zahlten Lohnsteuern in Höhe von soundsoviel Euro und hatten Werbungskosten in Höhe von soviel Euro geltend gemacht. Ihre Steuer zahlen Sie auf die übrigen steuerpflichtigen sovieelen Euro. Die steuerfreien Auslandsdienstbezüge wurden bei der Geltendmachung der Werbekosten berücksichtigt, wurden aber als steuerfrei belassen.....so oder so ähnlich


    Ich finde es halt komisch, dass ich in die Maske (Auslandsverwendungszuschlag) was eingebe, was aber beim Ausdruck nicht berücksichtigt wird und dadurch auch nicht im Bescheid landet. ICH bin kein Fachmann, was Steuern angeht, deswegen habe ich mich auch hier angemeldet ;)

    • Offizieller Beitrag

    Zum einen heisst das allgemein üblich Auslandsverwendungszuschlag. Zum anderen wird deren Bedeutung im Steuer-Sparbuch auch wunderbar erläutert. Und letztlich taucht alles auch in den Berechnungsgrundlagen zu den Erläuterungen der Anlage N der Einkommensteuererklärung sowie in der Einkommensberechnung (nicht abziehbare Werbungskosten) auch wieder auf.


    Wie die Erläuterung im Einkommensteuerbescheid für 2011 durch das FA letztendlich aussehen wird, das weiss doch jetzt noch kein Mensch.


    Das Steuer-Sparbuch 2012 ist seit ein paar Tagen draußen und die Programme der Finanzverwaltung werden erst im Januar oder Februar laufen. Und was Du für einen Deal mit der Gemeindeverwaltung aushandelst, das interessiert keinen Finanzbeamten und erst Recht keinen Programmierer.


    Im Übrigen weiss ich überhaupt nicht, was Du willst. Du schreibst "Die Gemeinde hat in Ihrer Satzung für die Elternbeiträge zu stehen, dass steuerfreie Einkommen bei der Festsetzung der Höhe der Beiträge hinzugezogen werden. Nun hat die Gemeinde die vollen Auslandszuschläge mit einberechnet. Dem wurde natürlich widersprochen und erklärt, dass diese Zuschläge dort nicht hineingehören, da sie aufs Ausland zugeschnitten sind und materielle Einbußen und immaterielle Belastungen abgelten sollen." Und steuerfrei sind die Zahlungen doch erfolgt. Und nicht alle Zahlungen werden durch irgendwelche Kosten aufgezehrt und dem Progressionsvorbehalt unterliegen sie auch nicht. Ihr steht also wesentlich besser dar, als viele andere Elternteile mit demselben zu versteuernden Einkommen. Dann kann die Allgemeinheit doch eigentlich auch einen höheren Beitrag zu bestimmten Dingen von Euch erwarten.

  • miwe4: Vielen Dank für Deine Antwort! Aber warum antwortest Du immer so von oben herab und besserwisserisch ? Mag mich ja täuschen, jedoch wenn man sich durchs Forum klickt und einen Teil Deiner Kommentare liest, kommt man einfach zu keinem anderen Schluss!


    Im steuerrechtlichen Sinne gibt es m.M.n. Unterschiede zum Auslandsverwendungszuschlag (§ 58a BBesG) und dem Auslandszuschlag (§ 53 BBesG). Dies einfach unter einem Oberbegriff "Auslandsverwendungszuschlag" zusammenzupacken, ist nicht korrekt und ist auch nirgendwo in der Software beschrieben, dass diese zusammengehören.
    Wer zum Beispiel diese Verwendungszuschläge (eine Art Tagegeld) bekommt ,ist von seiner Dienststelle ins Ausland abgeordnet, kann u.U. auch in seinen Werbungskosten, doppelte Haushaltsführung oder Reisekosten, Familienheimfahrten, Telefonate abrechnen; was bei dem Auslandszuschlag leider nicht möglich ist, da die Empfänger ins Ausland versetzt wurden und mit Sack und pack dahin umziehen! Es ist wie gesagt ein ganz anderes und neues Themenfeld, welches in die Software als eigenständige Maske aufgenommen gehört.


    Wie schon in meinem Eingangsthread beschrieben, habe ich ja meine Daten bei "Auslandsverwendungszuschläge" eingetragen und gespeichert. Dann auf Formular geklickt und mir die Steuererklärung mit Berechnungsgrundlagen und Anhängen angeschaut; es ist nirgendwo aufgeführt. Es kann sein das ich blind bin, daher: könntest Du mir bitte sagen auf welchem Blatt ich diese Zuschläge dann im Formular oder Druck finde? In der Anlage N + deren Anhänge ist bei mir nix drin! Tu mir doch mal bitte den Gefallen, trag mal die Zuschläge bei Dir ein und schau mal, wo sie im Formular bleiben.


    Das mein "Deal" mit der Gemeinde keinen Programmierer interessiert ist mir schon bewusst, jedoch sollte schon interessieren, das es Unterschiede zwischen diesen beiden Besoldungsarten gibt und es einer anderen Eingabemaske dazu bedarf. Wenn man keine andere Maske dazu schaffen möchte, kann man auch dazuschreiben, dass der Auslandszuschlag nebst Mietzuschuss und allen anderen Zuschlägen, wie der Auslandsverwendungszuschlag + Kaufkraftausgleich behandelt wird. So wie jetzt findet man in der Software über den Auslandszuschlag fast nichts, bis auf ein Urteil vom BFH von 1993. "google mal in der Software nach Auslandszuschlag. Für mich als Laien ist es leider nicht selbsterklärbar, dass dies wie von Dir beschrieben unter dem Oberbegriff der Zuschläge zusammengefasst ist, da es zwei paar Schuhe sind. Das Einzige was beide gemeinsam haben, ist die Steuerfreiheit. Die Software soll ja für Laien eine Hilfe sein und nicht den Fachmann ersetzen, daher kann man dies doch aufnehmen, oder? Ich denke, dass es derzeit weitaus mehr Leute gibt, welche Auslandszuschläge nach §53 BBesG erhalten, als Jene welche diese Verwendungszuschläge bekommen.


    OFFTOPIC:Was die Kitasatzung angeht, denkst Du genau wie meine Gemeinde. "Die haben ja soviieel Geld im Ausland bekommen, jetzt müssen sie bluten." Das wir da gaaanz verschiedener Meinung sind ist mir schon klar. Seinen Job sucht man sich selber aus! Wenn dazu dann eine weltweite Versetzungsbereitschaft (auch gegen Deinen Willen) gehört, ist dass eben so. Aber: Warst Du schon mal 4 Jahre auf Härteposten im Ausland? Zum Beispiel zur Zeit der Unruhen und Bombenanschläge in Algier, oder hast mal 4 Jahre sibirischen Winter erlebt? Das man dann für solche Entbehrungen die man auf sich nimmt (z.B. Verwandtschaft und Freundeskreise selten sieht, höherer Kriminalität ausgesetzt ist, schlechte ärztliche Versorgung hat etc.pp.) monetär entschädigt wird, ist mehr als billig!!! Dieses Geld ist fürs Ausland bestimmt und wird wegen Teils höherer Kosten, Kontakt zur Heimat etc. auch dort benötigt. Alles was man nicht braucht, kann man sparen. Sicher bleibt nach jedem Auslandsaufenthalt was übrig, dies ist aber ein Zuschlag für die Entbehrungen die man auf sich genommen hat und hat nichts bei der Berechnung von Elternbeiträgen zu suchen. Steuerfreie Sonn-und Feiertagszuschläge die im Inland (und das ist auch bei Verabschiedung der Satzung von 2004 so gemeint gewesen-damals gab es noch niemanden der im Ausland tätig war ) erwirtschaftet werden, kann die Gemeinde gern mit einbeziehen.


    Die Sache ist nämlich, dass meine Frau jetzt während meiner Elternzeit, Inlandsbezüge + Kindergeld in Höhe von ca. 1800 Euro/Monat erhält. Die Gemeinde hat durch die Hinzurechnung des Auslandzuschlags (der vor der Rückkehr nach Deutschland bezogen wurde) jedoch eine Kitagebühr von 600 Euro/Monat festgesetzt. Miete zahlen wir auch 650 Euro kalt...da bleibt so nicht viel über um den Rest zu bestreiten. Sicher geht es manchen Leuten und Familien schlechter; !!! ich will aber hier keine Neiddebatte führen !!! Jeder sucht sich seinen Job eben selber aus!

    • Offizieller Beitrag

    Was die Kitasatzung angeht, denkst Du genau wie meine Gemeinde. "Die haben ja soviieel Geld im Ausland bekommen, jetzt müssen sie bluten."

    Das liegt mir fern und ist mir so etwas von Gleichgültig. Ich halte nur nichts von Jammern auf hohem Niveau.

    Sicher bleibt nach jedem Auslandsaufenthalt was übrig, dies ist aber ein Zuschlag für die Entbehrungen die man auf sich genommen hat und hat nichts bei der Berechnung von Elternbeiträgen zu suchen

    Fast jeder Job bringt Entbehrungen mit sich und wird durch entsprechende Entlohnung verlockend gemacht. Meist steuerpflichtig, bei Euch steuerfrei.

    Aber warum antwortest Du immer so von oben herab und besserwisserisch ? Mag mich ja täuschen, jedoch wenn man sich durchs Forum klickt und einen Teil Deiner Kommentare liest, kommt man einfach zu keinem anderen Schluss!

    Was ist daran besserwisserisch, wenn ich eine Auffassung äußere, die Dir eldiglich nicht gefällt.


    Der Gesetzgeber wird für Dich nicht seine Gesetzgebung und die Verwaltung nicht Ihre Steuerbescheide ändern.


    Tschüss.

  • Zitat von »meisterkoch72«




    Was die Kitasatzung angeht, denkst Du genau wie meine Gemeinde. "Die haben ja soviieel Geld im Ausland bekommen, jetzt müssen sie bluten."
    Das liegt mir fern und ist mir so etwas von Gleichgültig. Ich halte nur nichts von Jammern auf hohem Niveau.

    Hab ich doch schon geschrieben, dass wir unterschiedlicher Meinung sind! Ich halte im Übrigen nichts von diesem wenn -man -mal -nicht- weiter- weiß- Totschlag-Argument: "Jammern auf hohem Niveau"!

    Zitat von »meisterkoch72«




    Sicher bleibt nach jedem Auslandsaufenthalt was übrig, dies ist aber ein Zuschlag für die Entbehrungen die man auf sich genommen hat und hat nichts bei der Berechnung von Elternbeiträgen zu suchen
    Fast jeder Job bringt Entbehrungen mit sich und wird durch entsprechende Entlohnung verlockend gemacht. Meist steuerpflichtig, bei Euch steuerfrei.

    Was auch gut ist, sonst würde keiner den Job machen.

    Zitat von »meisterkoch72«




    Aber warum antwortest Du immer so von oben herab und besserwisserisch ? Mag mich ja täuschen, jedoch wenn man sich durchs Forum klickt und einen Teil Deiner Kommentare liest, kommt man einfach zu keinem anderen Schluss!
    Was ist daran besserwisserisch, wenn ich eine Auffassung äußere, die Dir eldiglich nicht gefällt.

    Es klingt eben Besserwisserisch, wenn Du mit erstens (oder zum einen...), zweitens (oder zum anderen), drittens kommst, und dann nur Halbwissen an den Tag legst. Auslandszuschlag und Auslandsverwendungszulage sind eben zwei paar Schuhe! Ausserdem bist Du schon wieder am Thema vorbei!


    Geholfen hast Du mir als "unabhängiger Moderator" allerdings nicht!!! Du hast lediglich auf Offtopic geantwortet!


    Die Frage: Wo steht der Auslandsverwendungszuschlag in meiner Steuererklärung (Formular oder Druck) blieb unbeantwortet. Wie gesagt, bei mir taucht da nichts auf. Einen Pfad zu posten wäre da schon nicht schlecht!


    Wozu gibt es dann dieses Forum, wenn auf Fachfragen keine vernünftigen (neutralen) Antworten, von "Moderatoren" gegeben werden, sondern sich lediglich über Zusätze zur eigentlichen Frage echauffiert wird?

    Tschüss.

    Tschö!

    • Offizieller Beitrag

    Wozu gibt es dann dieses Forum, wenn auf Fachfragen keine vernünftigen (neutralen) Antworten, von "Moderatoren" gegeben werden, sondern sich lediglich über Zusätze zur eigentlichen Frage echauffiert wird?

    Damit User User helfen!
    Wenn Du Dir die Nutzungsbedingungen durchgelesen hast, wirst Du gesehen haben, dass dieses Forum nicht von Buhl moderiert wird.
    Dafür musst Du ein Ticket beim Support lösen, der natürlich nicht kostenfrei ist.


    Hier versuchen wir Moderatoren, Dir in unserer Freizeit zu helfen.
    Wenn Du der Meinung bist, dass Dir bei einem möglicherweise anrüchigen "Deal" nicht geholfen wurde, solltest Du Dich an einen Angehörigen der steuerberatenden Zunft wenden. Das, nebenbei gesagt, kostet aber auch gleich Geld.


    Weiterhin sei gesagt, dass der Ton die Musik macht. Wenn Bürokraten-Deutsch erklärt wird, muss es nicht gleich besserwisserisch sein. Anfangs dachte ich dies auch bei miwe, aber dann sah ich, dass er sachlich und fachlich richtig geantwortet hat. Dass er nun Deiner Meinung nach Zuschläge vermischt, kann mal passieren. Wie gesagt, dass hier machen wir für lau und nebenbei... Also halt Dich mal bitte ein bisschen zurück. Nur weil Du nicht die erhoffte Antwort erhalten hast, musst Du nicht pampig werden.

  • Damit User User helfen!
    Wenn Du Dir die Nutzungsbedingungen durchgelesen hast, wirst Du gesehen haben, dass dieses Forum nicht von Buhl moderiert wird.
    Dafür musst Du ein Ticket beim Support lösen, der natürlich nicht kostenfrei ist.


    Hier versuchen wir Moderatoren, Dir in unserer Freizeit zu helfen.
    Wenn Du der Meinung bist, dass Dir bei einem möglicherweise anrüchigen "Deal" nicht geholfen wurde, solltest Du Dich an einen Angehörigen der steuerberatenden Zunft wenden. Das, nebenbei gesagt, kostet aber auch gleich Geld.


    Weiterhin sei gesagt, dass der Ton die Musik macht. Wenn Bürokraten-Deutsch erklärt wird, muss es nicht gleich besserwisserisch sein. Anfangs dachte ich dies auch bei miwe, aber dann sah ich, dass er sachlich und fachlich richtig geantwortet hat. Dass er nun Deiner Meinung nach Zuschläge vermischt, kann mal passieren. Wie gesagt, dass hier machen wir für lau und nebenbei... Also halt Dich mal bitte ein bisschen zurück. Nur weil Du nicht die erhoffte Antwort erhalten hast, musst Du nicht pampig werden.

    Meine Güte was soll dass denn jetzt? Ich war weder pampig noch sonst irgendwie unfair. Ich habe lediglich sachlich Kritik am Stil geäussert, ohne jemanden zu beleidigen! Das man sich danach gleich zurückzieht ohne auf das Wesentliche einzugehen,sich aber an Nebensätzen -was die Kita und Gemeinde angeht-hochzieht, ist schon komisch, oder ? Sind die Moderatoren allesamt nicht kritikfähig, auch wenn diese Kritik konstruktiv ist?


    :thumbsup: Es ist sehr nett, dass Ihr Euch in Eurer Freizeit Problemen widmet, welche andere User haben, dass erkenne ich hoch an! :thumbsup:


    Recht hast Du, es ist ein Forum wo User User helfen, daher sollte ich dies doch auch erwarten dürfen, zumal ich mich doch im Eingangsthread auch für Eure künftigen Antworten bedankt habe?!



    Du schreibst, dass Miwe seiner und deiner Meinung nach sachlich und fachlich richtig geantwortet hat....dass lass ich mal so stehen.



    Nur meine eigentliche Frage wurde weder von Ihm noch von Dir beantwortet: Wo steht der Auslandsverwendungszuschlag in meiner Steuererklärung (Formular oder Druck). Wie gesagt, bei mir taucht da nichts auf. Einen Pfad zu posten wäre schon nicht schlecht, oder!? Damit wäre mir dann auch geholfen...Es geht hier um keinen möglicherweise anrüchigen Deal, sondern darum wie ich diesen Zuschlag unter Zuhilfenahme der Software in die Steuerklärung reinbekommene. Ich hätte den Zusatz mit der Gemeinde auch weglassen können, dann hätte es aber von Eurer Seite wieder Rückfragen gegeben, warum ich dies unbedingt rein haben will, nicht wahr? Wie man es macht, macht man es falsch, oder? Bitte antwortet neutral auf meine Frage, oder lasst es einfach jemanden machen, der auch gewillt ist mir zu helfen. Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Auslandszuschlag und Auslandsverwendungszulage sind eben zwei paar Schuhe!

    Man achte auf meine Formulierung:

    Zum einen heisst das allgemein üblich Auslandsverwendungszuschlag.

    So ist es im Programm bezeichnet und die gemeinte Bedeutung erklärt. Und jeder, den es betrifft, weiss, dass er entsprechendes (und ähnliches) dort einzutragen hat. Und ob es nun übersichtlicher wird, wenn z.B. auch alle besonderen Begriffe im Bundeswehrbereich hier Einfluss finden, kann man trefflich drüber streiten.


    Du bist schließlich auch fündig geworden. Dir passt ja lediglich die programmtechnische Auswertung dieser Position nicht. Und da habe ich Dich Eingangs schon darauf hingewiesen, dass Du da erst einmal den Einkommensteuerbescheid der FinVerw abwarten solltest. Diese unterscheiden sich übrigens auch je nach Bundesland sehr erheblich. Somit wäre hier im Forum dazu auch keinerlei Aussage möglich. Und Buhl muss sein Programm so machen, dass es für die Nutzer in allen Bundesländern gleichsam möglichst verständlich ist.


    Ansonsten bin ich in meinen Aussagen immer sachlich und wertfrei. Gleichsam erlaube ich mir hin und wieder, auch meine persönliche Meinung zu einer Äußerung darzustellen. Ich könnte jetzt ebenso unterstellen, dass Du arrogant und überheblich argumentieren würdest. Wobei auch Deine "Argumention" immer durch den Umstand geprägt ist, möglichst wenig Steuern und Soziallasten tragen zu wollen. Das ist verständlich, muss aber nicht von anderen Nutzern des Forums ebenso gesehen werden.

  • Touché! ;)


    Hast Du nun schon mal geschaut ob bei Dir der Zuschlag im Buhl-Formular auftaucht?

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du nun schon mal geschaut ob bei Dir der Zuschlag im Buhl-Formular auftaucht?

    Es taucht im Steuerformular selber nicht auf. Und zwar m.E. zu Recht, da es sich insoweit nur um "Hilfswerte" zur Ermittlung der abziehbaren Werbungskosten handelt. Deren Auswirkung kannst Du ja aus der erläuternden Anlage zur Anlage N entnehmen. Und in der Steuerberechnung tauchen dann nur die AK und die nicht abziehbaren WK auf.


    Wie sich das im Einkommensteuerbescheid in Deinem Bundesland erläuternd darstellt, bleibt abzuwarten. Das WISO-Programm berechnet Dir ja nur die voraussichtliche Steuerschuld und erstellt Dir die Steuererklärung.

  • Merci! Vielen Dank für Deine Hilfe, jetzt weiß ich Bescheid! Bei Dir gibt es also diese Anlage in der Anlage N. Leider ist das bei mir nicht dabei, obwohl ich es eingegeben habe. Dann erstelle ich noch mal neu, mal sehen was passiert. Danke nochmal!


    Edith sagt: Es lag daran, dass ich in dem Auslandsverwendungszuschlag-Fenster keine Werbungskosten eingetragen hatten; jetzt nachdem ich die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eingetragen habe, funktioniert es :) :) :)


    Danke für die Screenshots, die waren sehr hilfreich für einen Laien! :rolleyes:

  • 1. Wie habt Ihr denn in den vergangenen Jahren Eure Steuererklärung gemacht? Ihr seid doch bestimmt unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 (2). Dann solltet Ihr doch wissen, dass die Auslandszuschläge, Kaufkraftausgleich, etc. nicht im Steuerbescheid auftauchen. Das Finanzamt will sie zwar wissen, aber im Prinzip nur formlos bestätigt vom Arbeitgeber. Wenn sich also diesbezüglich nichts grundlegendes ändert, dann wird auch im Steuerbescheid für 2011 nichts davon zu finden sein.


    2. Sollte es doch beim Kitaantrag auch die Möglichkeit bestehen, nur das tatsächlich aktuelle Einkommen zu berücksichtigen. Es ist doch normalerweise so, dass man dies in begründeten Fällen machen kann. Die Rechnung über die vergangenen Monate ist doch nur einfacher, aber nicht verpflichtend, weil der Elternbeitrag ja eigentlich berücksichtigen soll, was Du in der Zeit, in der Dein Kind in Deutschland in die KiTa geht, leisten kannst und nicht, was eventuell davor mal war. Schließlich würdet Ihr ja auf jeden Fall nächstes Jahr bei der Verlängerung wesentlich weniger zahlen müssen. Bei uns war das damals kein Problem. Wir haben beim KiTa-Antrag angegeben, dass wir aus dem Ausland gekommen sind und die Gehaltsabrechnung des ersten Monats in Deutschland vorgelegt.


    3. Sollte der Auslandszuschlag und Kaufkraftausgleich da gar nicht in den Antrag mit hinein. Die Bemessung der Zuschläge im öffentlichen Dienst ist ja keine monetäre Entschädigung für irgendwelche Unannehmlichkeiten, sondern soll und darf im Wesentlichen nur ein Ausgleich davor sein, dass man vom Dienstherr ins Ausland versetzt wird und deshalb in bestimmten Bereichen gezwungenermaßen höhere Ausgaben hat. Ich habe noch niemanden gesehen, der wegen der Zuschläge im öffentlichen Dienst im Ausland davon reich geworden ist oder viel mehr als in Deutschland sparen könnte. Das ist in der Privatwirtschaft ganz anders. Ich würde das notfalls so argumentieren, dass Du durch diese Zuschläge im öffentlichen Dienst im Ausland nicht mehr Geld hast und auch nicht besser lebst, als jetzt hier in Deutschland. Deswegen gehören sie nicht berücksichtigt, wenn die unbedingt darauf bestehen, dass die vergangenen Einkünfte berücksichtigt werden sollen. Oder noch besser: legt den Steuerbescheid des Vorjahrs vor. Aus dem geht hervor, wieviele für das Finanzamt relevante Einkünfte Ihr tatsächlich hattet.

  • gvde:


    Danke für Deine Antworten!!!


    Wir haben die vorherigen Jahre im Ausland nicht in unserer Erklärung angegeben, sondern nur eine besondere Bescheinigung über die erhaltenen Zulagen + Zuschüsse dazugelegt. Im Steuerbescheid tauchte wahrlich nichts auf.


    Wir haben ja bei Kitaplatz - Antragstellung unsere Gehaltsmitteilungen vorlegen müssen, dazu waren wir auch verpflichtet eventuelles Gehalt welches im Ausland verdient wurde nachzuweisen, zumindest anzugeben. Daher weiß die Gemeinde ja von unserem gesamten positiven Einkommen (was ja nicht schlimm ist)


    Ich gehe auch mit Deiner Argumentation konform, dass Geld welches im Ausland zuvor verdient wurde nicht anrechenbar ist, zumal ein Wohnsitzwechsel stattfand. Einige Bestandteile der Auslandszulagen sind ja auch "Durchläufer", welche zwar auf der Gehaltsmitteilung auftauchen, von dem man aber nichts hat, weil dieses Geld gleich (z.B. an Vermieter) weitergereicht wird. Dann gibt es noch Bestandteile auf den Gehaltsmitteilungen die ausdrücklich nicht Gehaltsbestandteil sind. Dies wurde natürlich in unserer Gemeinde voll mit reingezogen.


    Ich habe mal gegoogelt, im Bonn-Kölner Raum (also da wo das Auswärtige Amt auch noch einen Sitz hat) werden Auslandszuschläge auch bei der Berechnung der Elternbeiträge hinzugezogen. Das da noch niemand geklagt hat, wundert mich. Vielleicht werde ich ja der Erste sein....

  • Wir haben die vorherigen Jahre im Ausland nicht in unserer Erklärung angegeben, sondern nur eine besondere Bescheinigung über die erhaltenen Zulagen + Zuschüsse dazugelegt. Im Steuerbescheid tauchte wahrlich nichts auf.

    Also wisst Ihr doch schon, dass es nicht erscheint. Die Zuschläge werden nicht in den Steuerformularen erfasst. Sie erscheinen nicht im Steuerbescheid. Das ist so. Das wird sich für 2011 auch nicht ändern. Auch die Angaben im Sparbuch sind nur dazu da, um die Werbungskosten zu korrigieren. Denn nur dazu will das Finanzamt das wissen. Du kannst also anstellen, was Du willst: sie werden nicht im Steuerbescheid erscheinen.


    Wenn also die Gemeinde will, dass sie im Steuerbescheid erscheinen sollten, dann ist das unmöglich. Ich verstehe auch wirklich nicht, wieso die Gemeinde will, dass sie im Bescheid erscheinen sollte bzw. was sich dann an ihrer Entscheidung ändern sollte.


    Ganz im Gegenteil: da Ihr in Deutschland immer unbeschränkt steuerpflichtig gewesen seid, Ihr also Eure gesamten weltweiten Einkünfte dem deutschen Finanzamt gegenüber angeben musstet, und das Finanzamt die Zuschläge selbst steuerlich nie berücksichtigt hatte, sollte das eigentlich ausschlaggebende sein. Die Tatsache, dass die Zuschläge eben nicht in den Steuerbescheiden erscheinen, sollte eigentlich Grund genug sein, diese auch nicht für die Kita-Gebühren zu berücksichtigen. Nur Einkünfte, die in den Steuerbescheiden erscheinen, sei es steuerpflichtiges Einkommen, Kapitaleinkünfte, oder steuerfreie Lohnersatzleistungen, die unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden, erscheinen im Steuerbescheid. Nur diese sind für das Finanzamt interessant.


    Also nochmals: dadurch, dass die Zuschläge nicht im Steuerbescheid erscheinen, sollte ausreichen, dass sie nicht bei den Kita-Gebühren berücksichtigt werden. Sie haben steuerlich keine Auswirkungen, deswegen erscheinen sie nicht. Anders geht es nicht. Was Eure Kita-Stelle also verlangt, ist unmöglich. Einen Steuerbescheid, der den Auslandszuschlag, Kaufkraftausgleich, Mietkostenzuschuss etc. explizit zeigt, gibt es nicht. Ihr könnt also bestenfalls auf die anteilige Kürzung der Werbungskosten im Steuerbescheid hinweisen. Diese ist die Indikation dafür, dass das Finanzamt die Zuschläge bei den Werbungskosten berücksichtigt hatte. Aber mehr Hinweise darauf wird es im Steuerbescheid nie geben.


    Ihr ward immer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Wenn das Finanzamt die Zuschläge nicht im Steuerbescheid explizit anzeigt, dann braucht es die Gemeinde auch nicht zu interessieren. Wenn sie in diesem Sinne das Finanzamt nicht interessieren, dann braucht es auch die Gemeinde nicht zu interessieren. Wenn die Gemeinde die Zuschläge im Steuerbescheid sehen will, dann sollen die das Finanzamt anrufen. Die werden denen erklären können, dass Ihre Forderung unmöglich zu erfüllen ist.


    Was würde eigentlich passieren, wenn Ihr nach Deutschland zieht, und arbeitslos wärt? Würde dann die Gemeinde auch verlangen, die vergangenen Einkünfte als Maßstab zu nehmen, oder würde dann nicht auch das aktuelle Arbeitslosengeld als Maßstab nehmen? Kann ich mir irgendwie auch nicht vorstellen. Es muss doch eine Möglichkeit geben, zu verlangen das tatsächliche aktuelle Einkommen zu berücksichtigen und nicht die Einkünfte des vergangenen Jahrs.

  • Hallo zusammen,



    mich beschäftigt in diesem Zusammenhang ein ganz anderes Problem. Ich bin als Soldat seit 2010 im Ausland stationiert, bekomme diese Auslandsdienstbezüge §53 BBesG und Mietzuschuss §54 BBesG, der ja nach allgemeiner Aussage steuerfrei ist. Sowohl mein Finanzamt als auch ich mittlerweile bezweifeln die Steuerfreiheit. Wo steht explizit, dass es steuerfrei bleibt, als auch am Ende des Jahres nicht dem Brutto zugerechnet wird (was bei mir der Fall war). Es ist immer ganz lustig, dass jeder behauptet, es sei steuerfrei, aber wo steht das?


    Bundesbesoldungsgesetz? - nichts gefunden
    Einkommenssteuergesetz §3 Nr. 64 ? - entspricht nicht der Rechtsauffassung meines FA.


    Ich brauche eine ausreichende Argumentationsgrundlage, um meinem Finanzamt das erklärbar zu machen, sonst zahle ich richtig viel nach. Das Befragen anderer Kameraden führt immer nur zu der wagen Aussage, das es steuerfrei sei. Aber niemand weiß genau wie es funktioniert. Und was kann ich machen, wenn mein Finanzamt es nicht anerkennt (sofern es denn tatsächlich steuerfrei bleibt)?

    • Offizieller Beitrag

    Ich brauche eine ausreichende Argumentationsgrundlage, um meinem Finanzamt das erklärbar zu machen, sonst zahle ich richtig viel nach.

    Die darf Dir nur ein Steuerberater liefern. Und wenn das FA (falsch) entscheidet, dann muss es ggf. die Steuerberatungskosten auch noch zahlen. Der Berater Deines Vertrauens wird sich insoweit schon auskennen.


    Die können das Gesetz auch nicht neu erfinden.


    Aber googlen bringt Dir doch ausreichend Treffer. Z.B.: Kaufkraftausgleich / 7 Steuerfreier Mietzuschuss